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PC & Internet IFPI - Einzelnen Filesharer ermittelt


Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) scheint die Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) in Schweden das erste Mal genutzt zu haben. Gegen einen einzigen Filesharer.

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Die Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) versprach den Rechteinhabern ab dem 1. April 2009 eine bessere Verfolung von Urheberrechtsverletzungen. Mithilfe der Richtlinie sollte es ihnen ermöglicht werden, unter Umgehung der Strafverfolgungsbehörden die Klarnamen von vermeintlichen Urheberrechtsverletzern zu erfahren. Lediglich ein Richter muss das Auskunftsersuchen unterzeichnen.

Vergleichbar wäre der Ablauf mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch in Deutschland. Einen markanten Unterschied gab es jedoch bisher: Während deutsche Rechteinhaber massiven Gebrauch von dieser juristischen Möglichkeit machten, hielt man sich in Schweden zurück. Seit dem 1. April hatte der Musikverband nicht einmal um Auskunft gemäß der IPRED-Richtlinie ersucht. Bis heute.

Die IFPI hat nun einen entsprechenden Antrag eingereicht. Bereits vor wenigen Wochen hatte man erklärt, dass Vorbereitungen getroffen würden. Die schwedische Bevölkerung erwartete vermutlich eine ganze Welle an Auskunftsersuchen. Ein solches Ersuchen ist nun am Stockholmer Bezirksgericht eingegangen. Mit einer IP-Adresse. Gegen einen einzelnen Filesharer.

Angeblich hat der Betroffene 50 MP3s über eine Tauschbörse verbreitet. Angeblich war der Betroffene ein Nutzer von Direct Connect. Über das weitere Vorgehen gegen diesen User schweigt man sich bislang noch aus. Angeblich wolle man sich jede Option offenhalten. Angefangen bei einer simplen "Warnung" bis hin zu einem kostspieligen Prozess. Bis erste Informationen zum ermittelten Filesharer bekanntwerden, dürfte also noch einige Zeit vergehen.

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