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Hagen: Viele Empfänger von Grundsicherung bangen im Hochsauerlandkreis um ihre Wohnungen. In den vergangenen Monaten haben die Jobcenter hunderte von ihnen schriftlich aufgefordert, die Kosten für ihre Unterkünfte zu senken. Dem Märkischen Kreis steht dies noch bevor.
Mehreren hundert Empfängern von Grundsicherung im Hochsauerlandkreis droht der Auszug aus ihren Wohnungen. Dies geht aus Schreiben hervor, die in den vergangenen Monaten vermehrt von den Jobcentern im HSK versandt worden sind. In den Anschreiben weisen die Jobcenter
die jeweiligen Empfänger darauf hin, dass die Kosten für ihre Unterkünfte zu hoch und daher unangemessen seien. Sie werden aufgefordert, entweder in günstigere Wohnungen umzuziehen oder aber einen Teil ihrer Mietkosten selbst zu tragen.
In einem solchen Schreiben des Jobcenters Arnsberg, das der Funke-Mediengruppe vorliegt, heißt es, es sei dem Steuerzahler nicht zuzumuten, „für einen Hilfeempfänger dauerhaft unangemessene Unterkunftskosten zu finanzieren“. Ähnliche Schreiben befinden sich nach Recherchen unserer Redaktion im gesamten Hochsauerlandkreis im Umlauf. Ursache dafür ist ein neues Konzept, das im HSK seit dem 1. August 2013 gilt. Demnach sind die Obergrenzen für die Unterkunftskosten, welche die Jobcenter den Empfängern von Grundsicherung gewähren, deutlich gesunken.
Gericht kippt Berechnungsmethoden
Der Hintergrund für diese Entwicklung reicht bis ins Jahr 2012 zurück. Bis dahin ermittelten die Jobcenter im HSK selbstständig die Obergrenzen der Unterkunftskosten für ihr jeweiliges Zuständigkeitsgebiet. Jedes Jobcenter versuchte die tatsächlichen Mietniveaus seiner Stadt abzubilden. Folglich galten kreisweit sehr unterschiedliche Höchstwerte. In Arnsberg zum Beispiel waren andere Höchstsätze gültig als in Meschede, Brilon oder Sundern.
Das Bundessozialgericht entschied im Mai 2012 jedoch, dass die von den Jobcentern angewendeten Berechnungsmethoden nicht schlüssig und deshalb unwirksam seien. Jede Kommune ohne „schlüssiges Konzept“ sollte sich fortan an den Höchstgrenzen orientieren, die im Wohngeldgesetz geregelt sind. Das bedeutete für den Kreis als finanziellen Träger der Unterkunftskosten potenziell zusätzliche Belastungen. Die Werte laut Wohngeldtabelle sind nämlich höher als die Sätze, welche die Jobcenter im HSK für sich errechnet hatten.
Der Hochsauerlandkreis entschied daraufhin, ein „schlüssiges Konzept“ zu erstellen und betraute das Hamburger Unternehmen „Analyse&Konzepte“ damit. Dieses ermittelte mit wissenschaftlichen Methoden neue Mietpreisobergrenzen für die einzelnen Kommunen des HSK, an denen sich die Jobcenter seit August 2013 zu orientieren haben. Diese sind deutlich niedriger als die zuvor geltenden Höchstgrenzen laut Wohngeldtabelle – und: Sie sind sogar niedriger als die Werte, welche die Jobcenter zuvor ermittelt hatten. In Arnsberg darf für eine Einzelperson jetzt maximal nur noch 299,50 Euro anerkannt werden.
Rücksicht auf Senioren und Kranke
Dies sind immerhin 39 Euro bzw. 10,50 Euro weniger als zuvor. Da die Empfänger von Grundsicherung obendrein alle sechs Monate beim Jobcenter einen Antrag auf Weitergewährung ihrer Mietkosten stellen müssen, kam es in den vergangenen Wochen und Monaten zum vermehrten Versand der oben genannten Aufforderungen zur Kostensenkung.
Welche Auswirkungen dies auf die Wohnungsmärkte der betroffenen Städte haben wird, ist momentan noch nicht abzusehen. Einige Grundsicherungsempfänger nutzen offenbar die Möglichkeit des Einspruchs gegen die Aufforderungen. Sie müssen jedoch glaubhaft begründen können, warum ihnen ein Umzug oder die Übernahme eines Eigenanteils nicht zumutbar ist. Andrea Welschoff, die Leiterin des Jobcenters Arnsberg, sagte auf Anfrage, jeder Fall werde individuell geprüft.
Besonders umsichtig werde bei älteren Menschen und Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorgegangen. Hier gebe es Ermessensspielräume. „Außerdem haben die Personen ein Jahr lang Zeit, sich auf dem Wohnungsmarkt nach einer geeigneten Unterkunft umzuschauen“, sagte Welschoff.
Mindestlohn-Ausnahmen würden zwei Millionen Menschen treffen
Quelle: derwesten.de
Hunderten droht Zwangsumzug...
Vielen Hartz IV-Beziehern droht im Hochsauerlandkreis der Zwangsumzug. Hintergrund ist eine Absenkung der Hartz IV-Mietobergrenzen. Das berichtet die „WAZ“ auf ihrer Internetseite. Demnach haben die Betroffenen ein Jahr Zeit, um sich entweder eine billigere Unterkunft zu suchen oder selbst für die über dem als angemessen geltenden Mietpreis liegenden Kosten aufzukommen.
Neues „schlüssiges Konzept“ führt zur Absenkung der Mietobergrenzen
Einige Hundert Hartz IV-Bezieher wurden von den Jobcentern im Hochsauerlandkreis in den vergangen Monaten schriftlich dazu aufgefordert, ihre Unterkunftskosten zu senken. Eines dieser Schreiben liege der „Funke-Mediengruppe“ vor, wie die Zeitung berichtet. Es sei dem Steuerzahler nicht zuzumuten, dauerhaft unangemessene Mietkosten für Hartz IV-Bezieher zu finanzieren, soll es in dem Schreiben heißen. Briefe mit ähnlichem Inhalt wurden demnach im gesamten Hochsauerlandkreis von den Jobcenter verschickt. Hintergrund der Schreiben ist eine neues „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der Mietobergrenzen, das seit dem 1. August 2013 für die Region gültig ist und die Obergrenzen für die Unterkunftskosten deutet herabgesenkt hat.
Zuvor hatten die Jobcenter die Mietobergrenzen entsprechend des in der jeweiligen Stadt tatsächlich vorherrschenden Mietniveaus selbst festgelegt. In der Folge ergaben sich daraus kreisweit sehr unterschiedliche Grenzwerte. Im Mai 2012 beurteilte das Bundessozialgericht diese Berechnungsmethode als nicht schlüssiges Konzept.
Zukünftig sollte sich jede Kommune, die über kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Mietobergrenzen verfügte, an den Höchstgrenzen im Wohngeldgesetz orientieren. Da diese Sätze aber deutlich höher waren als die zuvor von den Kommunen eigenständig ermittelten Werte, entstand eine zusätzliche finanzielle Belastung für den Kreis als Träger. Deshalb beauftragte der Hochsauerlandkreis ein Unternehmen mit der Erstellung eines „schlüssigen Konzepts“ zur Ermittlung der Grenzwerte. Anhand wissenschaftlicher Methoden wurden neue Mietobergrenzen festgelegt, die seit August 2013 gültig sind. Die neuen Obergrenzen für die Unterkunftskosten sind jedoch deutlich niedriger als die Werte, die sich nach der Wohngeldtabelle ergeben, und sogar noch niedriger als die von den Kommunen errechneten Höchstgrenzen. Folglich gelten seit August viele Wohnungen als zu teuer, die vorher als angemessen eingestuft wurden. Einem Einpersonenhaushalt werden nur noch 299,50 Euro monatlich für die Unterkunft vom Jobcenter gewährt. Damit stehen alleinstehenden Hartz IV-Beziehern 39 Euro beziehungsweise 10,50 Euro weniger für die Miete zur Verfügung.
Einspruch beim Jobcenter einlegen
Leistungsbezieher müssen alle sechs Monate erneut einen Antrag auf Weiterbewilligung von Hartz IV stellen. Dafür werden auch die Unterkunftskosten vom Jobcenter überprüft. Da diese aufgrund der neuen Regelung in vielen Fällen zu hoch sind, wurden seit August Hunderte von Hartz IV-Beziehern zur Senkung der Kosten für die Unterkunft vom Jobcenter aufgefordert. Ziehen die Betroffenen nicht innerhalb eines Jahres in eine billigere, als angemessen eingestufte Wohnung um, müssen sie nach Ablauf des Jahres selbst für einen Teil der Kosten aufkommen. Wie die Zeitung berichtet, haben bereits einige Betroffene Einspruch beim Jobcenter eingelegt. Können sie nicht glaubhaft versichern, warum ein Umzug oder die Kostenübernahme für sie nicht tragbar sind, bleibt ihnen jedoch nur ein Rechtsstreit. Menschen mit geringem Einkommen sowie Hartz IV- oder Sozialgeld-Beziehern steht dafür die sogenannte Prozesskosten- und Beratungshilfe zur Verfügung.
Wie Andrea Welschoff, die Leiterin des Jobcenters Arnsberg, gegenüber der „WAZ“ mitteilte, werde jeder Fall individuell geprüft. Mit Kranken und ältere Menschen werde besonders umsichtig verfahren.
Quelle: gegen-hartz
Neues „schlüssiges Konzept“ führt zur Absenkung der Mietobergrenzen
Einige Hundert Hartz IV-Bezieher wurden von den Jobcentern im Hochsauerlandkreis in den vergangen Monaten schriftlich dazu aufgefordert, ihre Unterkunftskosten zu senken. Eines dieser Schreiben liege der „Funke-Mediengruppe“ vor, wie die Zeitung berichtet. Es sei dem Steuerzahler nicht zuzumuten, dauerhaft unangemessene Mietkosten für Hartz IV-Bezieher zu finanzieren, soll es in dem Schreiben heißen. Briefe mit ähnlichem Inhalt wurden demnach im gesamten Hochsauerlandkreis von den Jobcenter verschickt. Hintergrund der Schreiben ist eine neues „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der Mietobergrenzen, das seit dem 1. August 2013 für die Region gültig ist und die Obergrenzen für die Unterkunftskosten deutet herabgesenkt hat.
Zuvor hatten die Jobcenter die Mietobergrenzen entsprechend des in der jeweiligen Stadt tatsächlich vorherrschenden Mietniveaus selbst festgelegt. In der Folge ergaben sich daraus kreisweit sehr unterschiedliche Grenzwerte. Im Mai 2012 beurteilte das Bundessozialgericht diese Berechnungsmethode als nicht schlüssiges Konzept.
Zukünftig sollte sich jede Kommune, die über kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Mietobergrenzen verfügte, an den Höchstgrenzen im Wohngeldgesetz orientieren. Da diese Sätze aber deutlich höher waren als die zuvor von den Kommunen eigenständig ermittelten Werte, entstand eine zusätzliche finanzielle Belastung für den Kreis als Träger. Deshalb beauftragte der Hochsauerlandkreis ein Unternehmen mit der Erstellung eines „schlüssigen Konzepts“ zur Ermittlung der Grenzwerte. Anhand wissenschaftlicher Methoden wurden neue Mietobergrenzen festgelegt, die seit August 2013 gültig sind. Die neuen Obergrenzen für die Unterkunftskosten sind jedoch deutlich niedriger als die Werte, die sich nach der Wohngeldtabelle ergeben, und sogar noch niedriger als die von den Kommunen errechneten Höchstgrenzen. Folglich gelten seit August viele Wohnungen als zu teuer, die vorher als angemessen eingestuft wurden. Einem Einpersonenhaushalt werden nur noch 299,50 Euro monatlich für die Unterkunft vom Jobcenter gewährt. Damit stehen alleinstehenden Hartz IV-Beziehern 39 Euro beziehungsweise 10,50 Euro weniger für die Miete zur Verfügung.
Einspruch beim Jobcenter einlegen
Leistungsbezieher müssen alle sechs Monate erneut einen Antrag auf Weiterbewilligung von Hartz IV stellen. Dafür werden auch die Unterkunftskosten vom Jobcenter überprüft. Da diese aufgrund der neuen Regelung in vielen Fällen zu hoch sind, wurden seit August Hunderte von Hartz IV-Beziehern zur Senkung der Kosten für die Unterkunft vom Jobcenter aufgefordert. Ziehen die Betroffenen nicht innerhalb eines Jahres in eine billigere, als angemessen eingestufte Wohnung um, müssen sie nach Ablauf des Jahres selbst für einen Teil der Kosten aufkommen. Wie die Zeitung berichtet, haben bereits einige Betroffene Einspruch beim Jobcenter eingelegt. Können sie nicht glaubhaft versichern, warum ein Umzug oder die Kostenübernahme für sie nicht tragbar sind, bleibt ihnen jedoch nur ein Rechtsstreit. Menschen mit geringem Einkommen sowie Hartz IV- oder Sozialgeld-Beziehern steht dafür die sogenannte Prozesskosten- und Beratungshilfe zur Verfügung.
Wie Andrea Welschoff, die Leiterin des Jobcenters Arnsberg, gegenüber der „WAZ“ mitteilte, werde jeder Fall individuell geprüft. Mit Kranken und ältere Menschen werde besonders umsichtig verfahren.
Quelle: gegen-hartz