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PC & Internet Hollywood verlangt Netzsperren gegen Usenetsuchmaschine Newzbin2


Zahlreiche Hollywoodstudios, vertreten durch die Motion Pictures Association (MPA), wollen in Großbritannien vor Gericht erwirken, dass der Internet-Provider British Telecom (BT) seinen Usern den Zugriff auf die Usenet-Suchmaschine Newzbin2 sperren muss. Der britische Internetanbieter befürchtet zahlreiche Nachahmer dieses Verfahrens, weswegen die Netzsperren bis jetzt abgelehnt wurden.

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Nach Ansicht der Kläger verweist die nicht öffentliche Suchmaschine Newzbin2 indirekt auf 115.000 illegale Versionen von Filmen und 320.000 Dateien zu TV-Serien. Dort sind aber keine der fraglichen Dateien an sich vorrätig. Wer diese herunterladen will, muss von dort die entsprechende NZB-Datei downloaden. Wer über einen kostenpflichtigen Zugang bei einem der Anbieter der Binärbretter des Usenet verfügt, kann dann mithilfe der bei Newzbin2 erhaltenen NZB-Datei den eigentlichen Film beziehen. Nach Auffassung der Kläger existieren im Usenet alleine 75 verschiedene Fassungen des Oscar-prämierten Blockbusters „The King's Speech“. Man schätzt, rund 700.000 User der Suchmaschine greifen auf den kostenpflichtigen Premium-Bereich des Portals zu, was den Machern zu einem jährlichen Umsatz von umgerechnet über 1.1 Millionen Euro verhelfen soll.

Der beklagte Internet-Anbieter weigert sich bislang gegen die Sperren. Die BT befürchtet, dass nach einem Sieg der Rechteinhaber ein wahrer Dammbruch an Sperranträgen folgen könnte. Netzsperren gegen bis zu 400 Webseiten seien zu erwarten, so die BT. Im Frühjahr 2010 hatte der High Court die Betreiber von Newzbin dazu verurteilt, alle urheberrechtlich geschützten Werke aus ihrem Angebot zu entfernen. Zur Zahlung des Schadenersatzes kam es aufgrund der Insolvenz der Newzbin Ltd. nicht. Kurze Zeit später tauchte die Nachfolgeseite Newzbin2 auf, die ein ähnlich großes Reportoir an NZB-Dateien aufweist. Ein Manager der MPAA gab zu Protokoll, er glaube, die Macher der Seite scheren sich nicht um britisches Recht. Es sei nicht akzeptabel, dass sie auf „massive und kommerzielle Weise das Urheberrecht brechen, obwohl sie gerichtlich dazu verurteilt wurden, dies zu unterlassen." Offenbar befürchtet man ein weiteres Insolvenzverfahren der Betreiber, eine leicht veränderte URL oder einen weiteren Klon des Usenet-Portals.

Quelle: Gulli
 
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