Die juristische Auseinandersetzung rund um Megaupload ist auch gut fünf Jahre nach der Schließung des Portals nach wie vor im Gange. Kim Dotcom, der Hauptangeklagte, konnte sich zuletzt über Siege vor Gericht freuen, nun kommt ein weiterer hinzu. Denn laut dem neuseeländischen High Court war die Überwachung aller Beteiligten nicht rechtens.
Bereits vor kurzem wurde bekannt, dass Dotcom laut Dokumenten des neuseeländischen Nachrichtendienstes Government Communications Security Bureau (GCSB) illegal von der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) überwacht worden ist. Nun hat das neuseeländische Höchstgericht festgestellt, dass alle entsprechenden Aktivitäten nicht rechtens waren.
Denn an sich ist es dem GCSB verboten, neuseeländische Bürger auszuspionieren, das gilt auch für jene, die wie Kim Dotcom den Status als "Permanent Resident", also dauerhafter Einwohner/Bürger haben. Als die Überwachung bekannt wurde, hat Dotcom rechtliche Schritte in die Wege geleitet und wollte Zugriff auf die entsprechenden Informationen erlangen.
Die Informationen wurden ihm zwar verweigert, das High Court enthüllte aber, dass Dotcom viel länger überwacht worden ist als bisher bekannt, was die Polizei später auch zugeben musste. Das bedeutet, dass der Nachrichtendienst Dotcom auch dann noch überwacht hat als man wusste, dass das illegal ist.
Alles illegal?
Inzwischen ist das Gericht noch einen Schritt weiter gegangen: Denn man hat die gesamte Überwachungsaktion für illegal erklärt, also auch jene gegen die anderen im Fall Megaupload Angeklagten Bram van der Kolk, Finn Batato und Mathias Ortmann.
Grant Illingworth, der Ortmann and van der Kolk vertritt, gegenüber einem neuseeländischen Radiosender (via TorrentFreak) erklärt, dass Geheimdienst wie Behörden sich wissentlich über alle juristischen Grenzen hinweg gesetzt hätten und alle Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Fall Megaupload anzuzweifeln seien.
Quelle; winfuture
Bereits vor kurzem wurde bekannt, dass Dotcom laut Dokumenten des neuseeländischen Nachrichtendienstes Government Communications Security Bureau (GCSB) illegal von der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) überwacht worden ist. Nun hat das neuseeländische Höchstgericht festgestellt, dass alle entsprechenden Aktivitäten nicht rechtens waren.
Denn an sich ist es dem GCSB verboten, neuseeländische Bürger auszuspionieren, das gilt auch für jene, die wie Kim Dotcom den Status als "Permanent Resident", also dauerhafter Einwohner/Bürger haben. Als die Überwachung bekannt wurde, hat Dotcom rechtliche Schritte in die Wege geleitet und wollte Zugriff auf die entsprechenden Informationen erlangen.
Die Informationen wurden ihm zwar verweigert, das High Court enthüllte aber, dass Dotcom viel länger überwacht worden ist als bisher bekannt, was die Polizei später auch zugeben musste. Das bedeutet, dass der Nachrichtendienst Dotcom auch dann noch überwacht hat als man wusste, dass das illegal ist.
Alles illegal?
Inzwischen ist das Gericht noch einen Schritt weiter gegangen: Denn man hat die gesamte Überwachungsaktion für illegal erklärt, also auch jene gegen die anderen im Fall Megaupload Angeklagten Bram van der Kolk, Finn Batato und Mathias Ortmann.
Grant Illingworth, der Ortmann and van der Kolk vertritt, gegenüber einem neuseeländischen Radiosender (via TorrentFreak) erklärt, dass Geheimdienst wie Behörden sich wissentlich über alle juristischen Grenzen hinweg gesetzt hätten und alle Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Fall Megaupload anzuzweifeln seien.
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