Der Paketversender Hermes hat vor Gericht verloren. Das Unternehmen hatte zu hohe Gebühren für Anrufe bei der Hotline erhoben.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hat eine Klage gegen den Paketversender Hermes gewonnen. Die Verbraucherschützer brachten Hermes vor Gericht, weil das Unternehmen nach ihrer Meinung gegen Gesetze verstoßen hat. Das Landgericht Hamburg teilte die Auffassung der Verbraucherschützer und sah ein rechtswidriges Verhalten von Hermes.
Die Preise für Anrufe bei der Hermes-Hotline waren zu hoch.
Hermes hatte auf seiner Homepage eine kostenpflichtige 01806-Nummer für den Kundenservice angegeben. Ein Anruf aus dem Festnetz kostete 20 Cent pro Telefonat, vom Handy wurden bis zu 60 Cent pro Anruf verlangt. Diese Kosten fielen auch an, wenn Kunden das Unternehmen anriefen, um Fragen zum Versandvertrag zu klären.
Hermes darf für die Nutzung seines Servicetelefons künftig die genannten Gebühren nicht mehr berechnen, hat das Landgericht Hamburg entschieden. Die von Hermes berechneten Kosten für einen Anruf aus dem Festnetz überstiegen die Kosten für einen gewöhnlichen Anruf, meint das Gericht.
Anrufkosten müssen sich am Markt orientieren
Das gelte selbst dann, wenn der in Deutschland am meisten verbreitete Standardtarif der Deutschen Telekom zum Vergleich herangezogen werde. Dieser liegt bei 6,2 Cent pro 1,5 Minuten Gesprächsdauer. Für Personen mit Flatrate-Tarifen fallen aber üblicherweise gar keine gesonderten Verbindungskosten für einen Anruf an, hatten die Verbraucherschützer argumentiert. Dem ist das Gericht gefolgt.
Auch die Gebühren für einen Anruf aus dem Mobilfunknetz seien höher als für ein normales Telefonat. Sie überstiegen die Kosten, die Flatrate-Kunden entstünden. Nach Ansicht der Verbraucherschützer sieht das Verbraucherrecht vor, dass die Kosten für einen Anruf beim Kundendienst zu Vertragsfragen nicht diejenigen für einen normalen Telefonanruf übersteigen dürfen.
Das Gericht kritisierte, dass die anfallenden Kosten eine zusätzliche Hürde für Verbraucher darstellten, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten, zumal auch mehrfache Anrufe erforderlich sein könnten.
Das Landgericht Hamburg hat das Urteil bereits am 4. März 2021 getroffen, der Beschluss ist aber erst jetzt bekanntgeworden (Az. 312 O 139/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle; golem
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hat eine Klage gegen den Paketversender Hermes gewonnen. Die Verbraucherschützer brachten Hermes vor Gericht, weil das Unternehmen nach ihrer Meinung gegen Gesetze verstoßen hat. Das Landgericht Hamburg teilte die Auffassung der Verbraucherschützer und sah ein rechtswidriges Verhalten von Hermes.
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Die Preise für Anrufe bei der Hermes-Hotline waren zu hoch.
Hermes hatte auf seiner Homepage eine kostenpflichtige 01806-Nummer für den Kundenservice angegeben. Ein Anruf aus dem Festnetz kostete 20 Cent pro Telefonat, vom Handy wurden bis zu 60 Cent pro Anruf verlangt. Diese Kosten fielen auch an, wenn Kunden das Unternehmen anriefen, um Fragen zum Versandvertrag zu klären.
Hermes darf für die Nutzung seines Servicetelefons künftig die genannten Gebühren nicht mehr berechnen, hat das Landgericht Hamburg entschieden. Die von Hermes berechneten Kosten für einen Anruf aus dem Festnetz überstiegen die Kosten für einen gewöhnlichen Anruf, meint das Gericht.
Anrufkosten müssen sich am Markt orientieren
Das gelte selbst dann, wenn der in Deutschland am meisten verbreitete Standardtarif der Deutschen Telekom zum Vergleich herangezogen werde. Dieser liegt bei 6,2 Cent pro 1,5 Minuten Gesprächsdauer. Für Personen mit Flatrate-Tarifen fallen aber üblicherweise gar keine gesonderten Verbindungskosten für einen Anruf an, hatten die Verbraucherschützer argumentiert. Dem ist das Gericht gefolgt.
Auch die Gebühren für einen Anruf aus dem Mobilfunknetz seien höher als für ein normales Telefonat. Sie überstiegen die Kosten, die Flatrate-Kunden entstünden. Nach Ansicht der Verbraucherschützer sieht das Verbraucherrecht vor, dass die Kosten für einen Anruf beim Kundendienst zu Vertragsfragen nicht diejenigen für einen normalen Telefonanruf übersteigen dürfen.
Das Gericht kritisierte, dass die anfallenden Kosten eine zusätzliche Hürde für Verbraucher darstellten, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten, zumal auch mehrfache Anrufe erforderlich sein könnten.
Das Landgericht Hamburg hat das Urteil bereits am 4. März 2021 getroffen, der Beschluss ist aber erst jetzt bekanntgeworden (Az. 312 O 139/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle; golem