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"Hells Angels"-Rocker erschoss Polizisten – Freispruch!

Bastisdad

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Karlsruhe/Koblenz – Dieses Urteil überraschte auch Juristen:

Die Erschießung eines rheinland-pfälzischen Polizisten durch ein Mitglied der Bonner Hells Angels bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts Koblenz auf und sprach den Angeklagten frei.

Karl-Hein B. (44) aus Anhausen habe sich von Mitgliedern des rivalisierenden Rockerclubs Bandidos bedroht gefühlt und in „Putativnotwehr“ gehandelt, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Eine solche irrtümliche Annahme einer Notwehrlage sei im Ergebnis ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr, befand der 2. Strafsenat des BGH (Az. 2 StR 375/11).
Das Landgericht Koblenz hatte den damals 44-jährigen Mann
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verurteilt. Nach dem Richterspruch vom 28. Februar legte die Verteidigung Revision ein.

Der tödliche Schuss fiel am 17. März 2010, als Mitglieder eines Sondereinsatzkommandos (SEK) der Polizei am frühen Morgen mit einem Durchsuchungsbefehl in die Wohnung des Mannes in Anhausen im Kreis Neuwied eindrangen. Der im Schlaf überraschte Mann nahm nach BGH-Angaben an, „es handle sich um schwerbewaffnete Mitglieder der „Bandidos“, die ihn und seine Verlobte töten wollten“. Er griff zu einer Pistole und schoss gezielt auf die Tür. Ein 42 Jahre alter Polizeibeamter wurde dadurch tödlich getroffen.

„Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam“, könne dem Angeklagten nicht angelastet werden, befand das BGH. „Weil dieser seinen Irrtum auch nicht fahrlässig verursacht hatte, konnte er auch wegen fahrlässiger Tötung nicht verurteilt werden.“


Q.: Express.de
 
AW: "Hells Angels"-Rocker erschoss Polizisten – Freispruch!

...so einfach geht das in Deutscheland...Respekt und Hut ab vor dieser Rechtsprechung! :-(((
 
AW: "Hells Angels"-Rocker erschoss Polizisten – Freispruch!

Was ist das für eine Rechtssprechung..

Ein Mensch ist tot..

Und der andere lacht sich einen.

Ein Kaugummi Dieb wird verurteilt. Ein Totschläger darf gehen. Prima
 
AW: "Hells Angels"-Rocker erschoss Polizisten – Freispruch!

„Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam“, könne dem Angeklagten nicht angelastet werden, befand das BGH. „Weil dieser seinen Irrtum auch nicht fahrlässig verursacht hatte, konnte er auch wegen fahrlässiger Tötung nicht verurteilt werden.“

und das ist auch gut so!!!!

wenn ihr einen waffenschein habt und eine waffe im haus (hatte er) und irgendwer bedroht euch was würdet ihr dann nachts oder im halschlaf tun wenn sich wer an eurer haustür zuschaffen macht und sich nicht zu erkennen gibt? (jetzt kommt bestimmt bla rocker etc. und ich sage nein es ist völlig egal! es kann auch der ex der freundin oder der nachbar oder ... jeder war schon mal in so einer situationin der disco aufm dorffest...)

das es ein polizist war ist sch.... egal es hätte genau so gut ein vergewaltiger, kinderschänder..... sein können!

das wäre dann bestimmt ok gewesen oder?

das es dem polizisten das leben gekostet hat ist zu bedauern!

angeklagt gehört der einsatzleiter denn dieser wusste von der waffe!!!

hätte man ihn beim einkaufen oder beim verlassen des hauses verhaftet wäre WARSCHEINLICH nichts passiert!!!

in diesem sinne

Hellraiser
 
AW: "Hells Angels"-Rocker erschoss Polizisten – Freispruch!

Da muss ich hellraiser recht geben. Es regen sich alle nur auf weil es um ein Mitglied der Hells Angels geht. Wenn dies nicht so wäre dann würde auch keiner was sagen.
 
AW: "Hells Angels"-Rocker erschoss Polizisten – Freispruch!

Dann hätte ich ja schon oft meine Tochter erschossen, nachdem sie spät heimkam und sich ins haus schlich..
Und ich im halbschlaf drauflos ballere..

Und es geht nicht darum, dass es ein Hells Angels war (ich frag mich sowiso, warum er einen Waffenschein hatte).
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: "Hells Angels"-Rocker erschoss Polizisten – Freispruch!

weil er ein annerkanter sportschütze OHNE VORSTRAFEN war.
(er war polizei bekannt aber mehr nicht!!!)

"Dann hätte ich ja schon oft meine Tochter erschossen, nachdem sie spät heimkam und sich ins haus schlich.."

deine tochter kommt auch schwerbewaffnet und vermummt nach hause und schleicht sich rein. lol ja ne ist klar die möchte ich gerne kennenlernen (beruflich)

bild geschwätz und erklärung!

wenn du mit deiner fam. in deinem haus bist und in deiner stadt ein vergewaltiger und mörder rumrennt und die nachbarstochter vergewaltig und umgebracht hat dann möchte ich dich sehen wenn sich einer an deiner tür zu schaffen macht OHNE SICH ERKENNEN ZU GEBEN!

sicherlich bietest du ihm deine tochter noch aufm silbertablet an. (sorry ironie! bitte weiterlesen!!!)

ich habe viele freunde bei der polizei und beim lka! ALLE SAGEN DAS GLEICHE:
"DER EINSATZLEITER TRÄGT DIE SCHULD ER HAT SEINE KOLLEGEN INS OFFENE MESSER LAUFEN LASSEN!!! UND DIESE WAREN SICH DEM RISIKO BEWUSST!!!"

NOCHMAL: DAS DA WER ZU SCHADEN GEKOMMEN IST BEDAUERE ICH!!! ABER! ES IST IHM KEIN VORWURF ZU MACHEN!!!

ES GEHT HIER AUCH NUR UM DIE SITUATION UND UM NICHTS ANDERES!

IN DIESEM FALL HAT DAS GESETZ MIT EINER DER WENIGEN AUSNAHMEN MAL RECHT GESPROCHEN!

UND ICH HOFFE DAS DU UND DEINE FAM. & KINDER NIEMALS IN SO EINE ANGST SITUATION BZW. LAGE KOMMST.

Hellraiser
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: "Hells Angels"-Rocker erschoss Polizisten – Freispruch!

Hut ab, eine Rechtsprechung ohne Rechtsbeugung. Selten, dass es noch so "gerechte" Urteile gibt. Besonders vor dem Hintergrund, dass die Hells eh von allen gejagt werden.
Ich teile @Hellraisers Meinung uneingeschränkt. Ich bilde mir meine Meinung ohne die BILD....

Gruß
claus13
 
AW: "Hells Angels"-Rocker erschoss Polizisten – Freispruch!

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Genau deshalb hatte er seine geladene Knarre am Bett, wie jeder ordentliche Sportschütze!

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Klasse Vergleich! Wohnte der nette Herr in so einer Umgebung und entspricht die Darstellung den realen Umständen, oder ist das auch nur BILD-Gelaber deinerseits?

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Na Prima, dann lassen wir doch in Zukunft immer Deine Freunde Rechtsprechen wenn ein bekloppter, Polizeibekannter, bewaffneter Kerl Polizisten umlegt, die sind sich so schön einig, das wird schon passen![/QUOTE]

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Ich schliesse mal kategorisch aus das Nachts bei mir ein SEK die Tür eintritt und mir an die Wäsche geht.
Von daher hat es der Täter dann auch verdient wenn er Schaden davon trägt!

Es ist mir im Übrigen völlig egal ob er ein Rocker, Drogendealer oder sonst ein Verbrecher ist (ach ne, ist ja "nur" Polizeibekannt).
 
AW: "Hells Angels"-Rocker erschoss Polizisten – Freispruch!

man bekomt weniger strafe in Deutschland für Todschlag als für Diebstahl , also jungs und medels , alle die euch nicht gefahlen umniten , dann ne dume ausrede und je seit wider frei :DDD

Das ist doch nicht normal was hier in Deutschland abgeht :fie:
 
AW: "Hells Angels"-Rocker erschoss Polizisten – Freispruch!

Nun ja, das BGH hatte sich dieser Sache angenommen und nicht irgendein Wald- und Wiesengericht, die meist nach Parteibuch "Recht" sprechen.
Mehr Senf gebe ich hier nicht dazu, da es hier zu keiner vernüftigen Debatte kommen wird.

Gruß
claus13
 
AW: "Hells Angels"-Rocker erschoss Polizisten – Freispruch!

@ szonic
ich möchte hier keinen streit vom zaun brechen!!!

nochmal es ist zu bedauern das dort jemand ums leben kam!!

ja es ist das gute recht eines sportschützen mit WAFFENSCHEIN! seine waffe mit ins bett zu nehmen und auf der straße zu tragen! bei JEDER GELEGENHEIT!

die umgebung die ich schilderte sollte darstellen das er angst um sein leben hatte in genau dieser besagten situation!!!!

"Ich schliesse mal kategorisch aus das Nachts bei mir ein SEK die Tür eintritt und mir an die Wäsche geht."
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wollen wir hoffen das dir sowas NIEMALS geschieht.

wer mich kennt der weiß wie ich zu gewalt stehe!

ja er war nur polizeibekannt weil er rocker war!!! wie gesagt der mann hatte keine vorstrafen.

aber was passiert wenn wir mal die wörter ROCKER und POLIZEI austauschen gegen: FAMILIENVATER UND EINBRECHER wie tragisch sieht dieser bericht dann noch aus!
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im übrigen hat er sich SOFORT UND OHNE JEDWEDE GEGENWEHR VERHAFTEN LASSEN ALS DIE POLIZEI SICH ZU ERKENNEN GEGEBEN HAT!

VOR DEM SCHUSS HATTE ER NOCH GERUFEN VERSCHWINDET AUCH DA GAB SICH DIE POLIZEI NICHT ZU ERKENNEN!

ES IST UND BLEIBT DIE SCHULD DES EINSATZLEITERS!

wie die richter de bgh richtig festgestellt haben:

„Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam“, könne dem Angeklagten nicht angelastet werden, befand das BGH. „

ich verurteile jedwede gewalt! wenn sich aber wer an meiner tür bewaffnet und vermummt zu schaffen macht und sich auf zuruf nicht zu erkennen gibt und weiterversucht einzudringen gnade ihm gott!

bei diesem unglück geht es auch nur um die situation!

der angeklagte hat bis heute immer beteuert: "wenn die sich zu erkennen gegeben hätten wäre nichts passiert" der einsatzleiter meinte lapidar "ich dachte wir wären schneller" was er damit wohl meinte?

bitte es geht nur um die situation die geschildert wurde.

"hatte in der Tatnacht Geräusche vor seinem Wohnhaus vernommen und ging mit einer Pistole in das Stiegenhaus.
Vor der Eingangstür erkannte er nur undeutlich die Konturen zweier Männer beim Versuch, die teilverglaste Tür aufzubrechen.
Letale Verwechslung
Der Hells Angel rief sie erfolglos zum Rückzug auf; "und genau an dieser stelle hätte der einsatzleiter abbrechen müssen den mit überraschen war da nichts mehr! ein achtung polizei offnen sie die tür und der mann würde vermutlich noch leben"" die Männer gaben sich allerdings nicht zu erkennen,"auf befehl des einsatzleiters" woraufhin der 44-Jährige zwei Schüsse in ihre Richtung abfeuerte. "zu recht" Laut eigener Aussage hatte er angenommen, es handle sich um Angehörige des verfeindeten Clubs "Bandidos". Diese hatten wenig zuvor eine Todesdrohung gegen ihn ausgesprochen.
Einer der Eindringlinge,"warum wird wohl dieses wort gewählt?" tatsächlich Beamte eines Sondereinsatzkommandos, starb an den Folgen eines Schusses – ein Projektil drang in den Armausschnitt seiner Panzerweste ein. Zwar hatten die Ermittler einen Durchsuchungsbefehl "was einen einbruch bzw. ein eindringen ohne sich zu erkennen geben nicht rechtfertigt und einer straftat gleich kommt" für die Wohnung des Mannes, versuchten aber, ihn und seine Verlobte im Schlaf zu überraschen." "hallo der mann rief den gestalten zu sie sollen sich entfernen und die antworten nicht und wollen weiter in sein haus eindringen"

ich hoffe du verstehst was ich meine und schau dir mal meinen kommentar zum u-bahn schläger an.

gruß

Hellraiser

und hier die original bgh begründung:

Nr. 174/2011
[SIZE=+2]Bundesgerichtshof entscheidet über irrtümliche Notwehr[/SIZE]​
[SIZE=+2]bei Tötung eines Polizeibeamten[/SIZE]​
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines Mannes wegen Totschlags an einem Polizeibeamten durch das Landgericht Koblenz aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen.
Das Landgericht hat Folgendes festgestellt: Der Angeklagte, ein führendes Mitglied des Motorradclubs "Hell´s Angels", hatte erfahren, dass er von Mitgliedern des konkurrierenden Clubs "Bandidos" ermordet werden solle. Zeitgleich erließ das Amtsgericht in einem gegen den Angeklagten geführten Ermittlungsverfahren einen Durchsuchungsbefehl für seine Wohnung. Wegen der zu befürchtenden Gewaltbereitschaft des Angeklagten und seiner polizeibekannten Bewaffnung wurde zur Vollstreckung des Durchsuchungsbefehls ein Spezialeinsatzkommando (SEK)der Polizei hinzugezogen.
Am Tattag versuchte das SEK gegen 6.00 Uhr morgens, die Tür des Wohnhauses des Angeklagten aufzubrechen, um ihn und seine Verlobte im Schlaf zu überraschen. Der Angeklagte erwachte durch die Geräusche an der Eingangstür, bewaffnete sich mit einer Pistole Kal. 45, die mit acht Patronen geladen war, und begab sich ins Treppenhaus, wo er das Licht einschaltete. Er erblickte von einem Treppenabsatz aus durch die Teilverglasung der Haustür eine Gestalt, konnte diese aber nicht als Polizisten erkennen. Vielmehr nahm er an, es handle sich um schwerbewaffnete Mitglieder der "Bandidos", die ihn und seine Verlobte töten wollten. Er rief: "Verpisst Euch!" Hierauf sowie auf das Einschalten des Lichts reagierten die vor der Tür befindlichen SEK-Beamten nicht; sie gaben sich nicht zu erkennen und fuhren fort, die Türverriegelungen aufzubrechen.
Da bereits zwei von drei Verriegelungen der Tür aufgebrochen waren und der Angeklagte in jedem Augenblick mit dem Eindringen der vermeintlichen Angreifer rechnete, schoss er ohne weitere Warnung, insbesondere ohne einen Warnschuss abzugeben, nun gezielt auf die Tür, wobei er billigend in Kauf nahm, einen der Angreifer tödlich zu treffen. Das Geschoss durchschlug die Verglasung der Tür, drang durch den Armausschnitt der Panzerweste des an der Tür arbeitenden Polizeibeamten ein und tötete diesen.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat den Angeklagten wegen dieses Geschehens wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht hat angenommen, der Angeklagte habe zwar irrtümlich die Voraussetzungen einer Notwehrlage angenommen, er habe aber auch unter diesen Voraussetzungen nicht ohne Vorwarnung die tödliche Waffe einsetzen dürfen.
Der 2. Strafsenat hat die Verurteilung aufgehoben und den Angeklagten insoweit freigesprochen, weil auf der Grundlage der landgerichtlichen Feststellungen ein Fall strafloser Putativnotwehr gegeben war. Nach ständiger Rechtsprechung ist die irrtümliche Annahme einer Notwehrlage im Ergebnis ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr. Danach muss der gezielte Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe zwar grundsätzlich stets zunächst angedroht und ggf. auch ein Warnschuss abgegeben werden. Ein rechtswidrig Angegriffener muss aber nicht das Risiko des Fehlschlags einer Verteidigungshandlung eingehen. Wenn (weitere) Warnungen in der konkreten "Kampflage" keinen Erfolg versprechen oder die Gefahr für das angegriffene Rechtsgut sogar vergrößern, darf auch eine lebensgefährliche Waffe unmittelbar eingesetzt werden. Nach den für das Revisionsgericht bindenden Feststellungen des Landgerichts war hier ein solcher Fall gegeben. Im Augenblick – irrtümlich angenommener – höchster Lebensgefahr war dem Angeklagten nicht zuzumuten, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampf-Position" unter Umständen zu schwächen.
Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam, war dem Angeklagten daher nicht anzulasten. Weil dieser seinen Irrtum auch nicht fahrlässig verursacht hatte, konnte er auch wegen fahrlässiger Tötung nicht verurteilt werden.
Urteil vom 2. November 2011 – 2 StR 375/11
Landgericht Koblenz – Urteil vom 28. Februar 2011 – 3 Ks 2090 Js 16853/10
Karlsruhe, den 3. November 2011
[SIZE=-1]Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501[/SIZE]




 
Zuletzt bearbeitet:
AW: "Hells Angels"-Rocker erschoss Polizisten – Freispruch!

Danke @Hellraiser, sehr schön ausgeführt und jetzt sollte es jeder verstanden haben. Auch die Polizei besitzt keinen rechtsfreien Raum....

Gruß
claus13
 
AW: "Hells Angels"-Rocker erschoss Polizisten – Freispruch!

Einmal muss ich noch was dazu sagen...

Es gibt hier verschiedene Meinungen zu diesem Thema.

Und dies ist auch recht so.

Für mich ist und beleibt der Fall ein Fehlurteil.

Und solange Menschen Recht sprechen wird es auch Fehlurteile geben.
 
AW: "Hells Angels"-Rocker erschoss Polizisten – Freispruch!

Es ist kein Fehlurteil. Es zeigt einmal mehr, wie wichtig die höchste Rechtssprechung ist. Die wichtigste Grundlage ist, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Und genau danach hat das Gericht gehandelt. Es muss dem Richter egal sein, ob es ein Hells Angel oder ein Pfarrer ist. Und es ist gut, dass sich die höchsten Richter nicht der Medienvorverurteilung anschließen, die es zu einem skandal machen, weil es ein Rocker ist.
Was bleibt ist die Betrachtung, es wird sich an der Tür zu schaffen gemacht, es wird eine Warnung abgeben, es wird weitergemacht und der Mensch hinter der Tür schießt durch die Tür.
Man stelle sich den Sachverhalt vor, Familenvater erschießt Kinderschänder durch die Tür und wird zu 8 Jahren Haft verurteil, weil er verhindern wollte, dass der Kinderschänder sich mit Gewalt Zutritt verschafft.
Zweimal wäre es der gleiche Sachverhalt, nur jeweils anders handelnde Personen.
 
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