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Hausverbot für den Medizinischen Dienst

TV Pirat

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Die Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz sieht in der Anweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA), Hartz IV Leistungsempfänger bei mehrfachen Krankmeldungen durch den medizinischen Dienst in der eigenen Wohnung Zwangsuntersuchen zu lassen einen erneuten Schritt weg vom Rechtsstaat in Richtung eines totalitären Überwachungsstaat. Aus dem Grundgesetz selbst, § 20, ergibt sich die Pflicht und das Recht hier Widerstand zu leisten.

Aus diesem Grund möchten wir alle Betroffene ermutigen, sich gegen das unverhältnismäßige Vorgehen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter zu wehren. In der Anlage senden wir Euch deshalb einen Entwurf für ein vorbeugendes Hausverbot, welches direkt an den jeweils zuständigen Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen gesendet werden sollte.

ENTWURF:

Doris Mustermann, Geschwister Scholl Str.1 55131 Mainz

An den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
Rheinland-Pfalz (hier das jeweilige Bundesland einsetzen)
Albiger Str.19d (Die Anschriften findet man unter )
55232 Alzey

Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem durch mehrere Pressemitteilungen bekannt wurde, dass die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter angewiesen hat, vorliegende ärztliche Krankmeldungen von Leistungsempfängern nach dem SGB II durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen in der Form von Hausbesuchen zu überprüfen, ohne das hierfür ein direkter Grund vorliegen muss, sehe ich mich zum Schutze meiner Persönlichkeitsrechte gezwungen, Ihren Mitarbeitern sowie alle in Ihrem Auftrag tätigen Dritten mit sofortiger Wirkung ein unbefristetes Hausverbot für meine Wohnung (genaue Anschrift) zu erteilen.

Solte dieses Hausverbot von Ihnen, oder Dritten die in Ihrem Auftrag handeln, missachtet werden, werde ich ohne weitere Vorankündigung Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB stellen.
Freundliche Grüße,
Doris Mustermann

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Hausverbot für den Medizinischen Dienst

So ein Wisch hängt bei uns direkt hinter der Hauseingangstür. Unterschrieben vom Vermieter und beiden Mietern. Hängt noch immer da,obwohl schon längst keiner mehr Sozialleistungen bezieht.
 
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