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Hartz IV Sanktionen stärken Niedriglohnsektoren

TV Pirat

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Sanktionen gegen Hartz IV Bezieher stärken den Niedriglohnsektor

Wie berichtet, stimmte der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche für die Beibehaltung der verfassungswidrigen Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher. Die Linke hatte einen Antrag mit dem Titel: "Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen" (BT-Drs. 17/5174) gestellt. CDU, CSU, FDP und SPD stimmten für die Fortsetzung. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bis auf eine Stimme und die Linke stimmte dagegen.

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Hintergrund: Das Sozialgesetzbuch sieht Leistungseinschränkungen oder sogar Kürzungen auf Null vor (§ 31 SGB II), wenn z.B. Meldetermine nicht eingehalten, Ein-Euro-Jobs oder der Zeitarbeitsvertrag zum Dumpinglohn angelehnt wurde. Schrittweise ist es den Jobcenter möglich, den ohnehin kargen Arbeitslosengeld-II Regelsatz zu kürzen. Nicht selten werden auch Komplettsperren durchgeführt. Zahlreiche Menschen haben so ihre gesamte Existenz bereits verloren, weil selbst die Mietkosten „als Strafe“ nicht mehr bezahlt wurden.

„Immer häufiger werden Menschen mit Sanktionen schikaniert, ins Elend gestürzt und sozial ausgegrenzt“, berichtet auch die Linke. Daher fordert die Partei „alle Sanktionen im Bereich Hartz IV sowie die Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abzuschaffen, weil diese gegen das Grundrecht auf eine Gewährleistung des physischen Existenzminimums und der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben verstoßen.“

Dazu sagte Mario Bocks, Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft „Hartz 4“ in der Linkspartei: „Schon alleine das Wort Existenzminimum besagt doch eindeutig, dass man sich hier bereits an der untersten Grenze zur Sicherung des Lebensstandards befindet. Wie will man denn ein Existenzminimum sanktionieren? Alleine das Widerspricht schon dem sozialen Grundgedanken des in der Verfassung garantierten Rechts auf ein menschenwürdiges Leben nach Art. 1 und Art. 20 des Grundgesetzes.“

Zusätzlich werden die ALG-II-Bezieher dazu gezwungen, „schlecht bezahlte Jobs anzunehmen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse einzugehen“, sagt auch Rohat Yildirim. So soll der Druck nicht nur auf Hartz IV Bezieher sondern auf alle Arbeitnehmer erhöht werden, damit der Niedriglohnsektor dauerhaft ausgebaut werden kann. So können „Arbeitgeber nach Belieben zugreifen“ und kommen nicht in die Situation „gerechte Löhne zahlen zu müssen“.

Quelle: gegen-hartz
 
Für CDU, CSU, FDP und SPD scheint es sozusagen Keine

Grundgesetz und Menschenrechtsverletzung vorzuliegen.
Bündnis 90/Die Grünen bis auf ein STIMMCHEN auch nicht.



Mal sehen ob es Karlsruhe auch so sieht,sind ja genug Klagen unterwegs!
Leider muß wegen Unfahigkeit zu oft ein Gericht entscheiden,Leider

Dann mal bis zur nächsten Wahl Freunde
 
Was erhofft ihr von der nächsten Wahl?
Besser wird's niemals werden. Das können wir als Deutschland uns gar nicht leisten. Mehrkosten in Milliardenhöhe wie notwendig sind unfinanzierbar bzw. nur über Steuererhöhung...uns dann schreien alle wieder wie mies die Hartzer sind




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Da wird sich wohl erstmal nicht viel ändern, ausser der Bürger wird wach und geht auf die Barrikaden.

Gesendet von meinem X10i mit Tapatalk
 
Vorallem, je mehr für immer weniger arbeiten, desto höher werden die Folgekosten.
 
da ist doch unsere Regierung gefordert dafür zu sorgen das die Arbeitslosen einen Job bekommen,
und nicht für 6,00 € dann sind das immer noch Hartz 4ler weil sie wie viele andere auch aufstocken
müssen. Das ganze ist nur unsere Regierung schuld sollten die mal für vernüftige Löhne sorgen dann
hätten wir nich so viel Familien die Hartz 4 bekommen.
 
Da es nicht nur bei uns so ist,stimme ich dem satz unten zu:

Jede Politik, auf welche Ideologie sie sich sonst auch berufen mag, ist verlogen, wenn sie die Tatsache nicht anerkennt, dass es keine Vollbeschäftigung für alle mehr geben kann und dass die Lohnarbeit nicht länger der Schwerpunkt des Lebens, ja nicht einmal die hauptsächlichste Tätigkeit eines jeden bleiben kann.


Quelle:
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