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Jobcenter verweigert Hartz IV-Aufstockung für Auszubildende
Mit einem geradezu absurden Fall wird sich demnächst das Sozialgericht (SG) Dortmund beschäftigen müssen. Das Jobcenter des Kreises Siegen-Wittgenstein verlangt von einer Auszubildenden, ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten abzubrechen. Die Frau hatte zuvor einen Antrag auf aufstockende Hartz IV-Leistungen bei der Behörde gestellt, da ihr Ausbildungsgehalt nicht für sie und ihren fünfjährigen Sohn ausreicht. Das Jobcenter lehnte den Antrag jedoch ab und fordert nun sogar den Abbruch der Ausbildung mit der Begründung, dass die Ausbildung „nicht die einzige realistische Möglichkeit“ sei, wieder einen Einstieg in die Erwerbstätigkeit zu finden. Die Kanzlei, in der die Frau ihre Ausbildung absolviert, will gegen die Entscheidung des Jobcenters gerichtlich vorgehen.
Absurde Entscheidung des Jobcenters
Die Rechtsanwaltskanzlei Nierenz und Batz macht in ihrem Blog auf einen Fall in eigener Sache aufmerksam. Das Jobcenter des Kreises Siegen-Wittgenstein verlangt von einer Auszubildende der Kanzlei den Abbruch ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Die Frau hatte von 2002 bis 2004 bereits eine Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin erfolgreich absolviert, jedoch keine Stelle gefunden, da der Beruf trotz des Mangels an Kinderbetreuern nicht mehr nachgefragt wird. Deshalb war die Mutter eines Sohnes über einen längeren Zeitraum auf Hartz IV angewiesen. Zwischenzeitlich übte sie immer wieder ungelernte Tätigkeiten aus, um ihre Erwerbslosigkeit zu beenden. Schließlich entschied sich die Mittezwanzig-Jährige zu einer Bewerbung für eine Ausbildung in der Kanzlei, um sich eine dauerhafte berufliche Perspektive zu schaffen. Die Kanzlei stellte die Frau ein und ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten begann.
Da das Ausbildungsgehalt nicht ausreichte, um den Lebensunterhalt für sich und ihren Sohn zu bestreiten, beantragte die Kanzlei aufstockende Leistungen für die Frau beim Jobcenter. Die Behörde lehnte den Antrag jedoch ab und fordert nun sogar den Abbruch der Ausbildung, berichten die Rechtsanwälte in ihrem Blog. In dem Ablehnungsbescheid der Behörde heißt es demnach „Drohende Konsequenz des Leistungsausschlusses von Frau….. ist es zwar unter Umständen, dass sie die vor kurzem begonnene Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachgehilfin abbrechen muss. Genau dieses Ergebnis ist vom Gesetzgeber aber beabsichtigt und bewusst gewollt. Weitergehende Gesichtspunkte, die auf einen besonderen Härtefall schließen lassen könnten, sind ….. nicht erkennbar.” Die Kanzlei zitiert weiter aus dem Bescheid, dass „die Ausbildung nicht die einzige realistische Möglichkeit wäre, einen Zugang zum Erwerbsleben zu schaffen”.
Da sich die Frau bereits vielfach erfolglos beworben hat, kann laut der Kanzlei keineswegs davon die Rede sein, dass sie mit ihrer ersten Ausbildung die Chance auf einen Arbeitsplatz hat. „Was das Jobcenter unter einer realistischen Möglichkeit versteht, einen Zugang zum Erwerbsleben zu bekommen, bleibt somit unklar“, heißt es im Kanzlei-Blog. Das Jobcenter habe der Auszubildenden angekündigt, dass ihr der volle Hartz IV-Satz zustehen würde, wenn sie ihre jetzige Ausbildung abbricht und keine neue Stelle finden sollte.
Also lieber ganz Hartz IV und keine berufliche Perspektive als zeitlich begrenzte aufstockende Leistungen und die Option auf dauerhafte Beschäftigung? Eine Klage gegen die Entscheidung des Jobcenter vor dem SG Dortmund ist in Arbeit.
Armut unter Schwarz-Gelb stark gestiegen
Quelle: gegen-hartz