reini12
Boardveteran
Dresden (dpa) - Alleinerziehende Studenten haben während der Betreuung von Kleinkindern bis drei Jahre Anspruch auf Hartz IV. Das stellte das Sozialgericht Dresden fest. Es gab dem Eilantrag einer Studentin statt, die ihre 19 Monate alte Tochter bis zum zweiten Geburtstag selbst betreuen will. Die 32-Jährige hatte sich vom Studium beurlauben lassen und verlor damit den Anspruch auf BAföG. Das Jobcenter Dresden lehnte ihren Antrag auf Hartz IV aber mit der Begründung ab, dass sie das Mädchen in einer Kita betreuen lassen und so ihr Studium fortsetzen könne.
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reini12
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