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Gutachten zur GEZ-Zwangsgebühr wirft Fragen auf

Nappy08

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Hallo,

ich fand im Netz einen Hinweis, das ein Gutachten: "Öffentlich-rechtliche Medien-Aufgabe und Finanzierung" des wissenschaftlichen Beirates des Bundesfinanzministeriums die GEZ-Gebühr für nicht mehr zeitgemäß hält und reformiert werden sollte. Ich finde es wichtig da mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, denn das Gutachten geht über die Finanzierung hinaus und beleuchtet auch den Sinn und Zweck der öffentlich-rechtlichen Medien.

Das Gutachten hat mit Anhang 44 Seiten und ist hier verfügbar:

Die GEZ-Gebühr wird im Gutachten offiziell mehrfach als Zwangsabgabe bezeichnet. Beispiel: "Finanzierung über nutzungsunabhängige Zwangsabgabe" (S.27).

Mit einer Finanzierung durch nutzungsunabhängige Zwangsabgaben wie dem sog. Haushaltsbeitrag seit dem 1. Januar 2013 wurde die Sonderrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Wirtschaft und Gesellschaft weiter verfestigt. Ziel der Finanzierung ist die Bereitstellung der bereits diskutierten Grundversorgung, also eines gesellschaftlich gewünschten Angebots, ins besondere soweit dieses nicht durch private Anbieter gewährleistet ist. Eine der Höhe nach maßgeblich vom Anbieter bestimmte, nutzungsunabhängige Zwangsabgabe kann keine Impulse für eine optimale Angebotssteuerung setzen. (S.27)

Die Zwangsabgabe selbst ist damit ein elementares Hindernis für den eigentlichen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien!!!

Auch auf Seiten der Justiz ist die Zwangsabgabe bedenklich:

Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 5.11.2013 durch Urteil u.a. für Recht erkannt, dass die Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.8.1991 mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar sind. Soweit die vorgenannten Gesetze – siehe dort Ziffer 1 – 4 – mit dem GG unvereinbar sind, sind die Länder verpflichtet bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

Das gilt natürlich auch fortlaufend für weitere Regelungen die auf dieser Grundlage getroffen worden sind und zur Zeit Anwendung finden.


Außerdem ist die Abgabe eine Steuer. Auch das kommt ganz deutlich im Gutachten zur Sprache:

Denn aus ökonomischer Sicht sind die jetzigen Pflichtbeiträge eine Steuer, die einer Zweckbindung unterliegt. (S.34)

Eine Steuer? Warum wird das dann als "Beitrag" der Bevölkerung verkauft?

Eigentlich bin ich nun nicht wirklich schlauer, denn es kommen mir nun mehr Fragen über Fragen in den Sinn....


 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Gutachten zur GEZ-Zwangsgebühr wirft Fragen auf

Diese diskussion um zukunft und aufgabe des öffentlich finanzierten rundfunks läuft in den niederlanden auch. Betroffen sind npo1-3 sowie die radios. Die damit einhergehenden kürzungen der mittel haben u.a schon dazu geführt, dass die 3 ör-ähnlichen fernsehprogramme nicht mehr nahezu entgeltfrei über sat verteilt werden.
 
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