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PC & Internet Größte Verlagsgruppe wollte Kim Dotcoms Mega sperren lassen

Random House, die größte Verlagsgruppe der Welt, wollte offenbar den Cloud Hosting-Dienst Mega durch Google sperren lassen. In einer offiziellen Anfrage verlangte Random House von Google, die Webseite mega.co.nz aus dem Index zu verbannen und bezeichnete den Dienst als urheberrechtsverletzend. Google sah das offenbar anders und weigerte sich der Anfrage nachzukommen.

Vor einiger Zeit haben wir auf Gulli bereits darüber berichtet, dass Suchmaschinengigant Google über 200 Millionen Anfragen zur Entfernungen von Inhalten aus den Google-Suchergebnissen alleine in diesem Jahr erhalten hat. Der Bericht, den Google zu diesem Thema veröffentlicht hat, zeigte auf, dass – auch wenn ein Großteil der eingereichten URLs tatsächlich auf urheberrechtsverletzende Inhalte verweist – die Funktion gelegentlich missbraucht wird, um Wettbewerber oder Kritiker zu zensieren.

Stephen Kings "Carrie" war der Stein des Anstoßes
Random House, die größte Verlagsgruppe der Welt, reicht wöchentlich tausende Löscheinträge bei Google ein, schließlich vertritt die Gruppe eine gigantische Menge an Autoren und Rechteinhabern. In einem kürzlich eingereichten Antrag auf Löschung bestimmter Google-Suchergebnisse hat Random House, das zu 53 Prozent dem Bertelsmann Verlag gehört, auch die URL von Kim "Dotcom" Schmitz' Cloud Hosting-Dienst Mega mit aufgeführt.

Dem Löschantrag zufolge verletzt mega.co.nz das Urheberrecht von Stephen Kings Roman "Carrie". Zwar ist es gut möglich, dass der Cloud Hosting-Dienst von Kim Schmitz die eine oder andere illegal kopierte Ausgabe von "Carrie" im Speicher hat, auf der Homepage des Unternehmens ist aber natürlich keine davon zu finden. Entsprechend wies Google den Antrag von Random House zurück.

Offenbar fällt es Google allerdings nicht immer sofort auf, wenn ein Löschantrag einer legitimen Grundlage entbehrt. Wie Schmitz selbst gegenüber TorrentFreak behauptete, sei Megaupload, der eingestellte Vorgänger von Mega, vielfach Opfer von fälschlicherweise zugestandenen Löschanträgen geworden. "Während der Zeit von Megaupload waren mehr als 20 Prozent der Löschanträge Blödsinn", so Schmitz.

"Wir haben große Teile der Löschanträge analysiert und ein Großteil davon wurde über automatisch generierte Schlüsselwörter erstellt, so dass eine ganze Reihe legitimer Daten betroffen war", kommentierte Schmitz weiter. "Der Missbrauch solcher Funktionen ist dermaßen umfangreich, dass kein Dienstleister sich auf Löschanträge als faire Geschäftspraktik verlassen sollte."

Da Google auch die Anzahl an eingehenden Anträgen zur Löschung von Suchergebnissen verarbeitet, sind fehlerhafte Anfragen – selbst wenn diese erkannt und abgelehnt werden – ein Problem für Webseitenbetreiber. Abhängig von der Anzahl an Anträgen unter dem "Digital Millennium Copyright Act" stuft Google Webseiten auch im Ranking herab, so dass diese Seiten deutlich seltener oder niedriger priorisiert in den Suchergebnissen gelistet werden.

Quelle: gulli
 
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