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PC & Internet Großhändler erwischt: illegale Mediaplayer aus Nachlass verkauft

Um noch ein wenig Geld mit dem Nachlass eines bankrotten Großhändlers zu generieren, wurden illegal vorinstallierte Mediaplayer aus der Konkursmasse online zum Kauf angeboten. Zuvor hatte man angegeben, dass die Mediaplayer zerstört seien. Die Anti-Piracy-Vereinigung BREIN deckte den Verkauf auf und bereitete dem Treiben ein vorzeitiges Ende.

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Modifizierte Mediaplayer: Verkauf zeitnah aufgedeckt
Kurz notiert: In den Niederlanden glaubte jemand, einen Vorteil aus der Konkursmasse eines Großhändlers ziehen zu können. Wie BREIN feststellte, befanden sich in der Konkursmasse unzählige Mediaplayer, die zum Empfang von Bezahlsendern vorinstalliert waren. Naturgemäß ist der Verkauf derartiger Player mit einer modifizierten Firmware illegal, weil die Geräte gegen gültiges Marken- und Urheberrecht verstoßen. Letztlich wurde dies auch vom Filmspeler-Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus April 2017 festgestellt.

Das Verfahren hatte damals ebenfalls die Organisation BREIN angestrengt. Seitdem hat der Gesetzgeber Kinox.to, Movie4k.to & Co. als offensichtlich rechtswidrige Webseiten eingestuft. Der Empfang von Streams ist seitdem verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sofern man die Besucher ausfindig machen kann.

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Doch zurück zum vorliegenden Fall. Hierbei ging es um umgebaute Mediaplayer, die bei mehreren Webseiten online zum Kauf angeboten wurden. BREIN informierte die betroffenen Online-Handelsplattformen und Auktions-Portale. Man sorgte somit dafür, dass das rechtsverletzende Angebot zeitnah aus deren Angebot entfernt wurde. Nach Angaben des Anbieters konnten angeblich noch keine Mediaplayer verkauft werden. BREIN-Direktor Tim Kuik ist mit dem Ausgang des Verfahrens sichtlich zufrieden. Kuik kommentiert den Vorfall mit den folgenden Worten:

„Es ist niemals eine gute Idee, sich aus Geldmangel zu Straftaten verleiten zu lassen. Es ist daher gut zu sehen, dass der Verkauf illegaler Spieler den betroffenen Großhändler nicht vor dem Bankrott bewahren konnte. Wir sind zufrieden, dass die Auktionsseiten und der Insolvenzverwalter direkt auf unsere Nachfrage reagiert haben.“

Quelle; tarnkappe
 
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