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PC & Internet Grooveshark - Sharing war nur Fassade - Musik kam nicht von Usern


Es ist eine der wohl letzten großen Auseinandersetzungen zwischen der Musikindustrie und den einst schnell aufstrebenden Musik-Sharing-Diensten: Die Plattform Grooveshark wurde jetzt vor einem US-Gericht tausender Urheberrechtsverletzungen für schuldig befunden.

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Damit dürfte den Dienst das gleiche Schicksal ereilen, wie es bereits bei Napster, Grokster, Kazaa und Limewire der Fall war. Es ist unwahrscheinlich, dass die Firma hinter der Plattform das Ende des Verfahrens lange überleben wird. Dabei hatten die Macher noch gehofft, mit rechtlichen Tricksereien einer Verurteilung zu entgehen.

Grooveshark funktionierte etwas anders, als die seinerzeit üblichen Filesharing-Dienste. Der Dienst vereinte eher einen Share-Hoster mit einem Verzeichnis-Portal. Die Idee bestand darin, dass außenstehende Nutzer Titel hochladen und so mit anderen Usern teilen. Die Betreiber versuchten sich dabei aus der juristischen Schusslinie zu ziehen, indem sie sich dem Anschein nach strikt an das US-Urheberrechtsgesetz DMCA hielten und Songs wieder von der Plattform entfernten, sobald der Rechteinhaber seine Ansprüche anmeldete.

Von wegen externe Uploads

Den Vertretern der Musikindustrie gelang es jedoch, interne Mitteilungen vorzulegen, die zeigten, was wirklich vor sich ging. Besonders bringt dies eine Aufforderung von Technikchef Joshua Greenberg an die Beschäftigten der Firma aus dem Jahr 2007 auf den Punkt: "Bitte teilt so viel Musik wie möglich von außerhalb des Büros und lasst eure Computer an, wann immer es geht", schrieb er damals.

Dazu sollten die Mitarbeiter auch möglichst viele MP3-Dateien aus anderen Quellen herunterladen und in ihren Grooveshark-Ordnern freigeben. "Einige von uns haben spezielle 'Seed-Points' aufgesetzt, die zehn- bis hunderttausende Dateien enthalten, aber wir können nicht alles allein machen...Es gibt keinen Grund, warum nicht JEDER im Unternehmen dazu in der Lage sein sollte und ich erwarte, dass es alle bis Montag auch so machen...WENN ICH BIS MONTAG KEINE E-MAIL VON DIR IM POSTFACH HABE; STEHST DU AUF MEINER OFFIZIELLEN SHIT-LISTE", so Greenberg weiter.

Während der Verhandlung hatten auch ehemalige Beschäftigte des Unternehmens ausgesagt, wie sie von ihren Vorgesetzten angetrieben wurden, die neuesten und angesagtesten Songs möglichst schnell scheinbar privat hochzuladen. Das sollte gewährleisten, dass Grooveshark bei den Nutzern als Dienst bekannt wird, bei dem stets die beste Auswahl an Musik zu finden ist.

So wuchs die Plattform schnell zu etwas heran, was den Vergleich mit den heutigen großen Streaming-Plattformen nicht zu scheuen brauchte - mit dem Unterschied allerdings, dass keine Lizenzen von den Rechteinhabern vorlagen. Auch der Versuch, Einnahmen zu generieren und einen Teil davon als Tantiemen an die Musiker abzuführen, änderte nichts daran, dass das Gericht die Schuld der Firma als erwiesen ansah. Nun geht es nur noch darum, welches Strafmaß Grooveshark aufgebrummt wird.

Quelle: Winfuture
 
Grooveshark wegen Verstößen gegen Urheberrecht verurteilt


Die Betreiber und Gründer des Musik-Streaming-Dienstes Grooveshark sind von einem Gericht in den USA für Verstöße gegen das Urheberrecht verurteilt worden. Eigentlich fallen Drittanbieter unter die sogenannte "Safe Harbor"-Regelung. Doch da das Team selbst lizenzpflichtige Musik hochgeladen hatte, sprach das Gericht die Betreiber schuldig. Nun steht die Feststellung der Schadenersatzansprüche an.

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Derzeit sieht es danach aus, als ob Grooveshark eine millionenschwere Geldstrafe ins Haus steht. Vor einem Gericht in New York muss sich der Musik-Streaming-Anbieter gegen mehrere Klagen der Musik-Industrie zur Wehr setzen – mit wenig Erfolg, allem Anschein nach. Denn anstatt sich in der Startphase von Grooveshark nur darauf zu verlassen, dass die Nutzer den Dienst mit ausreichend Musikstücken füllen, wurden die Gründer und Betreiber selbst aktiv und luden laut Gerichtsunterlagen insgesamt mehr als 10.000 lizenzpflichtige Songs hoch, wie die New York Times berichtet. Im konkreten Fall gaben die klagenden Musikstudios an, dass von den Rechnern der Grooveshark-Mitarbeiter 5.977 Songs des klagenden Labels hochgeladen wurden.

Das wird den Grooveshark-Gründern nun zum Verhängnis. Hätte der Dienst ausschließlich als Drittanbieter fungiert, der die von Nutzern hochgeladenen Dateien verwaltet, wäre Grooveshark unter die "Safe Harbor"-Regelung des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) gefallen. Dadurch, dass die Mitarbeiter aber selbst aktiv wurden, um die Datenbank weiter mit aktuellen Songs zu füttern, machten diese sich strafbar. Das genaue Strafmaß sowie die Schadenersatzforderungen werden das Gericht in New York als nächstes beschäftigen. Es ist damit zu rechnen, dass die klagende Partei eine millionenschwere Wiedergutmachung einfordern wird, besonders da Grooveshark mit den lizenzpflichtigen Stücken durchaus Geld über Werbeeinblendungen verdiente. Der große Erfolg von Spotify, das offiziell mit Labels und Publishern zusammenarbeitet, hat Grooveshark jedoch ins Abseits gedrängt, was die Höhe des Schadenersatzes aber kaum mindern dürfte.

Selbst Songs hochgeladen und Beweise vernichtet

"Jedes Mal, wenn Escape einen der Songs der Klägerin per Streaming übertrug, wurde direkt das Exklusivrecht der Klägerin verletzt", heißt es in einer Einschätzung des Gerichts. Escape steht für Escape Media Group, dem Unternehmen hinter Grooveshark. Wenn jeder Stream später in der Kostenaufzählung der anklagenden Partei aufgeführt und durchgewunken wird, dürfte es für Grooveshark in der Tat äußerst teuer werden. Erschwerend kommt hinzu, dass das Gericht es als erwiesen ansieht, dass die Mitarbeiter von Grooveshark absichtlich Beweise vernichtet haben, wie beispielsweise die Liste der auf Grooveshark durch Mitarbeiter hochgeladenen Songs. Die Beklagten haben noch die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Quelle: Gulli
 
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