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PC & Internet Google Play: In Europa 14 Tage Widerruf für digitale Dienste

Wer über Google Play ein Abonnent abgeschlossen hat, kann innerhalb von zwei Wochen vom Kauf zurücktreten. Die Richtlinien für den Erwerb von digitalen Diensten des Play Stores wurden in Europa aktualisiert. Apps, Filme oder Musik sind davon ausgeschlossen.

Google hat das Widerrufsrecht im Play Store in Europa aktualisiert und ein Zeitfenster von zwei Wochen für digitale Dienste eingeführt. Ab sofort kann also der Abschluss von Services, wie beispielsweise Abonnements, innerhalb dieser 14 Tage rückgängig gemacht werden. Mit diesem Schritt erfüllt der Suchmaschinen-Riese die entsprechenden EU-Gesetze. Zuvor gab es in Deutschland auch für Dienste eine Frist von zwei Stunden, in der man vom Kauf zurückzutreten konnte. Wer künftig etwa mehr Cloud Speicher bucht, sich aber dann innerhalb von 14 Tagen doch dagegen entscheidet, erhält sein Geld zurück.

Google überarbeitet seine Erstattungsrichtlinien

Ein Kauf von digitalen Inhalten ist verlockend, da er schnell von der Hand geht. Das regt zu impulsiven Anschaffungen an, die man später bereuen könnte. Bislang sah es düster aus, wenn etwa zu viel Cloud-Speicher über den Play Store geordert wurde und zwei Stunden vergangen waren. Ein Rücktritt von solchen Services war nur bis zu einem Zeitfenster von einer Stunde und 59 Minuten möglich. Seit dem 28. März hat Google diese Rahmenbedingung geändert. Dienste, die ab diesem Datum abgeschlossen wurden, lassen sich nun innerhalb von 14 Tagen widerrufen. In den Erstattungsrichtlinien, die Sie hier finden, heißt es im Abschnitt digitale Dienste: "Laut Gesetz gilt bis zu 14 Tage nach einem Kauf ein automatisches Widerrufsrecht für Kaufverträge, die digitale Inhalte betreffen." Das Unternehmen bietet für den Rücktritt unter diesem Link eine Möglichkeit an, eine Erstattung des Betrags anzufordern. Außerdem gibt es noch ein Formular, mit der man vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Keine Änderung bei den anderen Angeboten
Die zweiwöchige Rückgabefrist gilt ausschließlich für Dienste, die innerhalb von Google Play in Anspruch genommen wurden. Apps, Spiele, Filme, Musik, In-App-Käufe oder eBooks sind hingegen von der geänderten Richtlinie ausgeschlossen. Bei diesen Angeboten greift also nach wie vor das zweistündige Umtauschrecht. So steht im entsprechenden Abschnitt der Erstattungsrichtlinien: "Aus Kulanzgründen erstattet Google die Kosten für im Play Store gekaufte Apps und Spiele in vollem Umfang, wenn der Kauf innerhalb von zwei Stunden zurückgesendet wird."

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Quelle; teltarif
 
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