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GEZ: Bayer klagt gegen neue Rundfunkgebühr

Verstößt die neue GEZ-Gebühr gegen die Verfassung?
Angang 2013 wird die GEZ-Gebühr von einer neuen Rundfunkabgabe abglöst. Eine neue Steuer, die niemand so nennt. Jetzt hat ein Bayer Klage eingereicht. Auch die Sixt AG will klagen. Verstößt die neue Gebühr gegen die Verfassung?

Ende Dezember 2012 läuft die gerätebezogene GEZ-Rundfunkgebühr aus. Anfang 2013 kommt der neue, wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag. Eine neue Steuer, die niemand so nennt. Nun gibt es bereits eine erste Klage gegen den künftigen allgemeinen Rundfunkbeitrag. Sie wurde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eingereicht. Eine Gerichtssprecherin bestätigte auf FK-Nachfrage des Online-Mediendienst
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, dass seit Ende Mai das entsprechende Verfahren anhängig sei (Az.: Vf. 8-VII-12).

Laut FK klagt eine Privatperson aus Bayern gegen die Vorschrift im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der zufolge künftig für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu bezahlen ist. In dieser Bestimmung sieht die Person einen Verstoß gegen die Bayerische Verfassung.

Doch das ist nicht alles: Laut FK hält der Kläger auch mehrere im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgeschriebene Informationspflichten von Wohnungsinhabern und Firmen für verfassungswidrig. Zu den genauen Gründen, warum der Kläger diese Vorschriften als verfassungswidrig einstuft, konnte die Gerichtssprecherin keine Angaben machen, so FK.

Schon als im Jahr 2010 erste Details über das neue Modell durchsickerten, hatte die Sixt AG, der größte deutsche Autoverleiher, angekündigt, sie wolle gegen die neue Gebührenabgabe klagen. Dabei geht es Sixt vor allem um die Vorschrift, dass Firmen auch für ihre Kraftfahrzeuge – darunter fallen dann auch die von Autoverleihern vermieteten Wagen – jeweils ein Drittel des Rundfunkbeitrags bezahlen müssen (jedes erste Firmenauto pro Betriebsstätte ist aber beitragsfrei). Diese Bestimmung hält Sixt für einen Systembruch, weil dabei wieder auf einen Gerätebezug abgestellt werde, der durch den Modellwechsel eigentlich entfallen solle.

Urteil nicht in diesem Jahr
Es ist noch unklar, wann genau der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Klage, bei der es sich rechtstechnisch um eine sogenannte Popularklage handelt, entscheiden wird. In diesem Jahr sei wohl nicht mehr mit einem Urteil zu rechnen, erklärte die Gerichtssprecherin gegenüber der FK.

Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof kann jedermann eine Popularklage einreichen, wenn er Grundrechte der Bayerischen Verfassung durch bestimmte Rechtsvorschriften eingeschränkt sieht. Grundsätzlich sind die Verfahren beim Verfassungsgerichtshof für den Kläger kostenfrei. Für die Klage muss nicht ein Anwalt eingeschaltet werden; sie kann von jedem Bürger selbst eingereicht werden.

Hier finden Sie einen ausführlichen Artikel über die neue Rundfunkgebühr, den wir vor einem Jahr veröffentlicht haben. Schon damals haben wir vorhergesagt: Es wird Klagen geben!
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Quelle: wochenblatt.de
 
Neue-GEZ-Gebühr verfassungswidrig!-Aktionsbündnis gegen-GEZ-Zwangsabgabe gegründet!

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) gründet Aktionsbündnis gegen GEZ-Zwangsgebühr. Bürger wehren sich und können dadurch rund 300,00 € jährlich sparen!

Wer hat sich nicht schon mal über das Fernsehprogramm von ARD und ZDF geärgert. Nicht nur über die vielen Wiederholungen und Billigproduktionen, sondern besonders über die Nachrichtensendungen und Magazine. Hier wird jeden Tag aufs Neue deutlich, dass die Öffentlich Rechtlichen ihrer Informationspflicht nicht mehr nachkommen.

Umso ärgerlicher ist es, wenn wir als Zuschauer und Konsumenten nun mit einer neuen GEZ-Zwangsgebühr zusätzlich bestraft werden – die auch noch gegen die Verfassung verstößt.

Viele Medien haben bereits darüber berichtet: Mit Wirkung zum 01.01.2013 wird ein neues Rundfunk-Gebühren-Modell in Kraft treten. Folgendes wird sich ändern: An Stelle der bisher zu zahlenden noch verhältnismäßig moderaten GEZ-Gebühr wird eine neue Zwangsabgabe treten. Diese neue GEZ-Gebühr wird Ihren Haushalt nach Einschätzung unabhängiger Experten finanziell im Einzelfall bis zu dreimal mehr belasten als bisher!

Auf jeden einzelnen Haushalt kommen Kosten von rund 300 Euro im Jahr dazu. Egal, ob er überhaupt einen Fernseher hat oder die öffentlich rechtlichen Kanäle „genießen“ möchte.

Abgesehen davon, dass hier ein staatliches Monopol seine durch Steuern schon arg gebeutelten Bürger noch weiter ausquetscht, werden diese zusätzlichen Einnahmen sinnlos verschleudert. Unter anderem dafür, dass mancher öffentlich-rechtlich tätiger TV-Moderator eine Gage im zweistelligen Millionen € Bereich ausgezahlt bekommt. Und dies für eine bestenfalls mittelmäßige Talkshow, die kein vernünftiger Mensch braucht!

Aber jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich gegen diese neuerliche Zwangsabgabe zu wehren!
Zwei der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtler, die Professoren von Münch und Degenhart bescheinigen dieser neuen GEZ-Haushaltszwangsabgabe grobe Verfassungswidrigkeit (Verstoß gegen Artikel 3 GG und Artikel 2 GG, Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit). Der BSZ e.V. und viele seiner Vertrauensanwälte teilen diese Rechtsauffassung. Der BSZ e.V. unterstützt jeden Bürger der sich dem BSZ Aktionsbündnis gegen die neue GEZ Gebühr anschließt mit der Bitte an seine Vertrauensanwälte, im Sinne der Mitglieder des Aktionsbündnisses und im Sinne der Gerechtigkeit tätig zu werden.

Der BSZ e.V.: „Sparen Sie sich diese verfassungswidrige Abgabe! Fordern Sie darüber hinaus über die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von den verantwortlichen Behörden Rechenschaft, wofür die Zwangsabgabe verwendet wird und die Ausgaben nicht durch Werbeeinnahmen gedeckt werden können – wie bei den privaten Sendern üblich.“

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck soll sich zu der neuen GEZ - Zwangsgebühr wie folgt geäußert haben: "Wir haben einen Meilenstein gesetzt, was die Rundfunkpolitik in Deutschland angeht!" "Man zahlt seinen Wasser- und Abwasseranschluss und seine Müllgebühren ja auch dann, wenn man das alles nicht nutzt". "Wir sind jetzt auch hier in einer Grundversorgung."

Der BSZ e.V.: Die Bürger werden auch einen Meilenstein setzen. Sie werden sich nämlich gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe und die damit verbundene grobe Verfassungswidrigkeit massiv zur Wehr setzen

Wer sich gegen die Zwangsgebühr wehren will und wissen möchte wofür sein Geld verschleudert wird, kann im Internet unter der Adresse
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unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe anfordern. Oder per Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829.


Die Leser dieses Berichts sollten diesen so oft wie möglich kopieren und in ihrer persönlichen Umgebung publik machen. Denn jede Stimme gegen die neue Zwangsabgabe zählt und jeder kann durch die vorliegenden Informationen seinen Bekannten ebenfalls unnötige verfassungswidrige Gebühren ersparen.

Quelle: fachanwalt-hotline.eu
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: GEZ: Bayer klagt gegen neue Rundfunkgebühr

Hi

Toll. Aber diese "Abgabe" war und ist doch schon immer umstritten.

Denke , dass sich da überhaupt nichts ändern wird, höchstens, dass das Kind einen anderen Namen bekommt. Aber die Abzocke wird weiter gehen.
 
GEZ-Kläger Geuer: Neuer Rundfunkbeitrag gleicht einer Steuer

Der Jurist Ermano Geuer klagt gegen das neue Gebührenmodell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies habe nicht den Charakter einer Gebühr, sondern den einer Steuer und sei demnach laut RStV nicht zulässig. Auch den Sinn der Institution GEZ stellt der Passauer in Frage.

Wie am 14. August 2012 bekannt wurde, hat der Passauer Ermano Geuer als erster
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. Gegenüber der Online-Ausgabe des "Tagesspiegel" äußerte sich der Jurist am 20. August zu seiner Popularklage vor dem Bayrischen Verfassungsgericht. Seiner Meinung nach sei der neue Rundfunkbeitrag in Wirklichkeit gar kein Beitrag, sondern eine Steuer, da er im Zweifelsfall, nämlich dann wenn Jemand gar kein Empfangsgerät besitzt, ohne eine konkrete Gegenleistung gezahlt werden müsste. Die Erhebung einer Steuer sei nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) jedoch nicht vorgesehen.

Auch die generelle Notwenigkeit der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) stellte Geuer gegenüber dem "Tagesspiegel" in Frage. So müsse man sich die Frage stellen, ob nicht die Gebührenerhebung auch von anderer Stelle, etwa von den Finanzämtern, durchgeführt werden könne. Damit einhergehend kritisierte der Jurist den großen Gebührenhunger des bestehenden Systems.

Nach dem neuen Gebührenmodell muss ab Januar 2013 jeder Hausalt einen monatlichen Betrag von 17,98 Euro abtreten. Völlig unerheblich ist dabei, wie viele Personen in einem Haushalt leben und über wie viele Empfangsgeräte dieser verfügt. Auch ein Haushalt ganz ohne Empfangsgerät ist nach dem neuen Modell zur Gebührenzahlung verpflichtet. Wer eine Zweitwohnung besitzt, zahlt sogar doppelt. Sehbehinderte und Gehörlose, die bisher gänzlich vom Beitrag befreit waren, sollen ab Januar den ermäßigten Satz von 5,93 Euro Zahlen. Deutlich günstiger wird es mit dem neuen Modell beispielsweise für Bewohner einer Dreier-WG. Zahlten diese bisher jeweils den vollen Betrag, gilt in Zukunft auch hier der ermäßigte Betrag von 5,93 Euro. Ebenfalls zu den Profiteuren gehören unverheiratete Paare in einem Haushalt. Diese werden nach dem derzeitigen Modell noch doppelt zur Kasse gebeten.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: GEZ: Bayer klagt gegen neue Rundfunkgebühr

Der letzte Satz ist doch gelogen. Meine Freundin im gleichen Haushalt braucht nur zu zahlen, wenn sie ein Radio im Auto hätte. Bei der GEZ hat sie meine Nummer angegeben und alles war in Butter.
 
AW: GEZ: Bayer klagt gegen neue Rundfunkgebühr

Das große Erwachen und die Proteststürme werden losgehen, wenn die großen Firmen merken wie sehr sie durch die pauschale Fernsehsteuer zusätzlich belastet werden. Die haben wahrscheinlich noch gar nicht realisiert was da auf sie zukommt.
Erstaunlich, dass nur ein Privatmann aus Bayern und eine Autovermietung klagt.
 
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