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Gesetz für Einspeisegebühr von ARD und ZDF dürfte kommen

Bund und Länder wollen ermöglichen, dass ein angemessenes Entgelt für Übertragungspflichten von den Fernsehsendern ARD und ZDF vereinbart werden kann. Für die TV-Kabelnetzbetreiber geht es um 60 Millionen Euro.

Der Verband der TV-Kabelnetzbetreiber Anga begrüßt, dass Bund und Länder grundsätzliche die Möglichkeit vorsehen wollen, ein angemessenes Entgelt für Übertragungspflichten von Fernsehsendern vertraglich zu vereinbaren. "Wichtig ist, dass sich diese Forderung dann auch in konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen niederschlägt", sagte Anga-Geschäftsführerin Andrea Huber am 17. Juni 2016.

Gestern hatten die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin den Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz angenommen. "Es geht in diesem Zusammenhang darum, dass der Gesetzgeber, wenn er Übertragungspflichten auferlegt, auch eine entsprechende Kompensation festschreiben soll", sagte Huber Golem.de auf Anfrage. Dies betrifft ARD und ZDF.

In der Erklärung der Netzallianz und des Bundesverkehrsministeriums vom Januar 2016 wurden die Bundesländer bereits aufgefordert, die Entgeltlichkeit von gesetzlichen Übertragungspflichten festzuschreiben.

Analogeinstellung bei Unitymedia
ARD und ZDF hatten im Jahr 2012 ihre Verträge zur Verbreitung ihrer Inhalte durch Kabel Deutschland, jetzt Vodafone Kabel, und Unitymedia gekündigt. Vorher überwiesen sie den Kabelkonzernen Einspeisungsentgelte in Höhe von rund 60 Millionen Euro. Anbieter wie die Deutsche Telekom mit Entertain verlangen keine Einspeisungsentgelte, die öffentlich-rechtlichen Sender zahlen dagegen für die Verbreitung über Satellit und DVB-T.

Das NDR-Fernsehen ist seit Dezember 2013 aus den analogen Kabelnetzen von Unitymedia in Baden-Württemberg und großen Teilen Hessens ausgespeist. Seit September 2013 ist der NDR nicht mehr über das analoge Kabelnetz von Unitymedia in Nordrhein-Westfalen zu empfangen. Im digitalen Angebot von Unitymedia ist der NDR weiterhin unverschlüsselt verfügbar.

Unitymedia wird am 30. Juni 2017 das analoge TV-Programm einstellen, hatte der in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg tätige Kabelnetzbetreiber im April 2016 bekanntgegeben. Der Verband der Kabelnetzbetreiber Anga gab das Jahresende 2018 für die Komplettabschaltung vor. Durch die Einstellung der analogen Verbreitung würden umfangreiche Übertragungskapazitäten frei, die für zusätzliche digitale Fernsehprogramme in HD und schnelle Internetzugänge genutzt werden könnten.

Quelle: golem
 
AW: Gesetz für Einspeisegebühr von ARD und ZDF dürfte kommen

...da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus!
In allen anderen Ländern zahlen die KNB an die TV Sender damit sie deren Inhalte in ihren Netzen verbreiten dürfen.
Ansonsten müssten sie ja selbst singen oder Faxen machen, nur glaube ich nicht das dann irgendjemand dafür einen Vertrag mit den KBN abschließen würde.
Einfach verkehrte Welt!

Also müssten im normalen Handel die Hersteller von Waren an die Händler zahlen damit die ihre Waren verkaufen, oder wie?
Bekloppter geht es wohl nicht mehr?
 
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