Das Thema digitale Waren und deren Handhabung beschäftigt Konsumentenschützer seit langem, vor allem Steam ist im Visier der diversen Organisationen. Valve musste bereits die Rückgabe von Spielen erlauben, in Frankreich kommt nun auch Wiederverkauf dazu.
Der Fall geht auf das Jahr 2015 zurück, damals hat eine Verbraucherschutz-Organisation namens UFC-Que Choisir Steam-Betreiber Valve verklagt. Die Konsumentenschützer störten sich an gleich mehreren Dingen, das größte war allerdings die fehlende Möglichkeit, ein auf der digitalen Distributionsplattform gekauftes Spiel weiterzuverkaufen - so wie es bei jedem anderen realen Gegenstand der Fall ist.
Wie Kotaku unter Berufung auf die französische Seite Numerama berichtet, hat das französische Gericht Tribunal de grande instance de Paris entschieden, dass Valve den Kunden die Möglichkeit einräumen muss, ihre auf Steam gekauften Spiele an Dritte weiterzuverkaufen.
Möglicherweise auch Folgen für die EU
Der Steam-Betreiber hat die Möglichkeit zu berufen und wird das auch tun, sollte diese Berufung aber scheitern, dann wäre die Entscheidung rechtskräftig. Das hätte dann auch Auswirkungen auf die gesamte Europäische Union. Valve hatte argumentiert, dass Steam ein Abo-Dienst ist und die gekauften Spiele darunter fielen, diese Meinung teilte das Pariser Gericht allerdings nicht.
Das Gericht schloss sich auch in anderen Fragen UFC-Que Choisir an. In der ursprünglichen Klage bemängelten die Verbraucherschützer u. a. auch, dass Valve sich Währungseinheiten, die im Steam Wallet sind, einbehält, wenn Nutzer die Plattform verlassen. Laut der aktuellen Gerichtsentscheidung muss Valve etwaig verbleibendes Geld auf Wunsch ausbezahlen.
Außerdem muss Valve die Verantwortung übernehmen, wenn Steam-Nutzer sagen, dass ihnen etwas Schaden zugefügt hat, auch dann, wenn es sich um eine Beta handelt. Valve hat nun einen Monat Zeit, seine Nutzungsbedingungen zu ändern und das Urteil umzusetzen. Wenn man diese Deadline nicht einhält, dann muss das Unternehmen bis zu sechs Monate lang täglich bis zu 3000 Euro als Strafe bezahlen.
Quelle; winfuture
Der Fall geht auf das Jahr 2015 zurück, damals hat eine Verbraucherschutz-Organisation namens UFC-Que Choisir Steam-Betreiber Valve verklagt. Die Konsumentenschützer störten sich an gleich mehreren Dingen, das größte war allerdings die fehlende Möglichkeit, ein auf der digitalen Distributionsplattform gekauftes Spiel weiterzuverkaufen - so wie es bei jedem anderen realen Gegenstand der Fall ist.
Wie Kotaku unter Berufung auf die französische Seite Numerama berichtet, hat das französische Gericht Tribunal de grande instance de Paris entschieden, dass Valve den Kunden die Möglichkeit einräumen muss, ihre auf Steam gekauften Spiele an Dritte weiterzuverkaufen.
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Der Steam-Betreiber hat die Möglichkeit zu berufen und wird das auch tun, sollte diese Berufung aber scheitern, dann wäre die Entscheidung rechtskräftig. Das hätte dann auch Auswirkungen auf die gesamte Europäische Union. Valve hatte argumentiert, dass Steam ein Abo-Dienst ist und die gekauften Spiele darunter fielen, diese Meinung teilte das Pariser Gericht allerdings nicht.
Das Gericht schloss sich auch in anderen Fragen UFC-Que Choisir an. In der ursprünglichen Klage bemängelten die Verbraucherschützer u. a. auch, dass Valve sich Währungseinheiten, die im Steam Wallet sind, einbehält, wenn Nutzer die Plattform verlassen. Laut der aktuellen Gerichtsentscheidung muss Valve etwaig verbleibendes Geld auf Wunsch ausbezahlen.
Außerdem muss Valve die Verantwortung übernehmen, wenn Steam-Nutzer sagen, dass ihnen etwas Schaden zugefügt hat, auch dann, wenn es sich um eine Beta handelt. Valve hat nun einen Monat Zeit, seine Nutzungsbedingungen zu ändern und das Urteil umzusetzen. Wenn man diese Deadline nicht einhält, dann muss das Unternehmen bis zu sechs Monate lang täglich bis zu 3000 Euro als Strafe bezahlen.
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