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PC & Internet Gericht: Steam muss Weiterverkauf "gebrauchter" Spiele erlauben

Das Thema digitale Waren und deren Handhabung beschäftigt Konsumentenschützer seit langem, vor allem Steam ist im Visier der diversen Organisationen. Valve musste bereits die Rückgabe von Spielen erlauben, in Frankreich kommt nun auch Wiederverkauf dazu.

Der Fall geht auf das Jahr 2015 zurück, damals hat eine Verbraucherschutz-Organisation namens UFC-Que Choisir Steam-Betreiber Valve verklagt. Die Konsumentenschützer störten sich an gleich mehreren Dingen, das größte war allerdings die fehlende Möglichkeit, ein auf der digitalen Distributionsplattform gekauftes Spiel weiterzuverkaufen - so wie es bei jedem anderen realen Gegenstand der Fall ist.

Wie Kotaku unter Berufung auf die französische Seite Numerama berichtet, hat das französische Gericht Tribunal de grande instance de Paris entschieden, dass Valve den Kunden die Möglichkeit einräumen muss, ihre auf Steam gekauften Spiele an Dritte weiterzuverkaufen.

Möglicherweise auch Folgen für die EU
Der Steam-Betreiber hat die Möglichkeit zu berufen und wird das auch tun, sollte diese Berufung aber scheitern, dann wäre die Entscheidung rechtskräftig. Das hätte dann auch Auswirkungen auf die gesamte Europäische Union. Valve hatte argumentiert, dass Steam ein Abo-Dienst ist und die gekauften Spiele darunter fielen, diese Meinung teilte das Pariser Gericht allerdings nicht.

Das Gericht schloss sich auch in anderen Fragen UFC-Que Choisir an. In der ursprünglichen Klage bemängelten die Verbraucherschützer u. a. auch, dass Valve sich Währungseinheiten, die im Steam Wallet sind, einbehält, wenn Nutzer die Plattform verlassen. Laut der aktuellen Gerichtsentscheidung muss Valve etwaig verbleibendes Geld auf Wunsch ausbezahlen.

Außerdem muss Valve die Verantwortung übernehmen, wenn Steam-Nutzer sagen, dass ihnen etwas Schaden zugefügt hat, auch dann, wenn es sich um eine Beta handelt. Valve hat nun einen Monat Zeit, seine Nutzungsbedingungen zu ändern und das Urteil umzusetzen. Wenn man diese Deadline nicht einhält, dann muss das Unternehmen bis zu sechs Monate lang täglich bis zu 3000 Euro als Strafe bezahlen.

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Quelle; winfuture
 
Fängt jedenfalls gut an.
Fehlt nur noch, dass gekaufte Software auch später weiterhin nutzbar sein muss, wenn Aktivierungsserver / DRM-Plattformen nicht mehr zur Verfügung stehen sollten.
 
Steam: Weiterverkauf digitaler Spiele in Frankreich erlaubt

Valve, Steam-Publisher und größte Videospielplattform auf dem Markt, wurde bereits im Jahr 2015 von der französischen Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir verklagt. Diese vertritt die Auffassung, es verstieße gegen das Recht der Konsumenten, gekaufte Spiele nicht weitererveräußern zu dürfen. Am 17. September urteilte das Pariser Tribunal de Grande Instance, ein französisches Zivilgericht, zu diesem Sachverhalt. Das Gericht sprach sich dafür aus, dass EU-Kunden Spiele, die sie auf Steam erworben haben, weiterverkaufen dürfen. Die aktuellen Nutzungsbedingungen auf Steam, die einen Weiterverkauf der Spiele nicht vorsehen, würden demnach gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Valve will gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen, berichtet die News-Plattform kotaku.

David kämpft gegen Goliath für mehr Verbraucherschutz

Damit hat der Verein UFC-Que Choisir zunächst einen großen Sieg gegen Valve errungen. Der Verband hat mit dem Urteil die Aufhebung mehrerer Klauseln erreicht. Einschließlich derjenigen, die den Weiterverkauf digitaler Spiele bei Steam untersagen. Schlägt die Berufung von Valve fehl, hat diese Entscheidung Auswirkungen nicht nur auf Frankreich, sondern auf die gesamte Europäische Union. Insbesondere befand das Gericht das Argument von Valve nicht überzeugend, dass Steam ein Vermittlungsdienst für Abos sei und die gekauften Spiele darunter fallen sollen.

3.000 EUR Strafe täglich für Valve

Außerdem stimmte das Gericht auch in anderen Streitpunkten UFC-Que Choisir zu. Die Verbraucherorganisation kritisierte u.a., dass bei Verlassen der Plattform Nutzern Währungseinheiten im Steam-Wallet verloren gingen. Diese sind jetzt laut Gerichtsbeschluss an die Kunden auszuzahlen. Zudem steht Valve ab sofort in der Verantwortung für Schäden aufkommen, die User treffen. Für entsprechende Anpassungen der Nutzungsbedingungen gemäß dem Urteil verbleibt Valve ein Monat Zeit. Bei Überschreiten des Termins zahlt Valve bis zu sechs Monate lang täglich bis zu 3.000 Euro Strafe.

Die Interactive Software Federation of Europe (ISFE) kritisiert das Urteil. Demnach stünde der Beschluss im Widerspruch zum geltenden EU-Recht und sollte daher im Berufungsverfahren aufgehoben werden. Simon Little, CEO der ISFE, führt dazu aus:

„Dieses französische Urteil steht im Widerspruch zum geltenden EU-Recht, das die Notwendigkeit anerkennt, digitale Downloads vor der einfachen Reproduktion im Internet zu schützen. Diese Entscheidung würde nicht nur den Softwareentwicklern schaden, die Investitionen in die Entwicklung, Produktion und Veröffentlichung von Videospielen leisten, sondern auch die gesamte Produktion des digitalen Unterhaltungssektors in Europa drastisch negativ beeinflussen. Wenn die europäischen Urheber ihre Investitionen und ihr geistiges Eigentum nicht schützen können, sind die Auswirkungen auf die Industrie und die Verbraucher verheerend.“

Nach dem EU-Urheberrecht gilt der „Erschöpfungsgrundsatz“, der für physische Güter gilt und das Recht des Urhebers auf Verbreitung nach dem ersten Verkauf auslöscht, nicht für digitale Güter. Demnach unterliegt bei digitalen Produkten und Streaming-Diensten jede Nutzung der Genehmigung des Rechteinhabers. Das Urheberrecht erlischt nicht mit dem ersten Verkauf – wie bei physischen Gütern.

Quelle; tarnkappe
 
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