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PC & Internet Gericht lehnt Filesharingklage wegen Ermittlungssoftware ab

Ein Gericht hat hohe Schadensersatzforderungen wegen Filesharings eines Films abgewiesen. Die Software Observer sei als Beweismittel für Tauschbörsen nicht zuverlässig.

Das Amtsgericht Braunschweig hat eine Klage des Rechteinhabers KSM abgewiesen, weil die eingesetzte Ermittlungssoftware Observer nicht geeignet sei, Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing zuverlässig zu ermitteln. Das gab die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann / von Rüden am 23. Oktober 2015 bekannt. Die Anwälte vertreten den Beschuldigten. Das Urteil des Amtsgerichts (117 C 2852/15) ist noch nicht rechtskräftig und liegt Golem.de vor.

Dem Beklagten wurde vorgeworfen, über seinen Internetanschluss den Film Never Surrender über eine Tauschbörse heruntergeladen und damit anderen Bittorrent-Nutzern zur Verfügung gestellt zu haben. Er solle 400 Euro Schadenersatz zahlen und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 555 Euro, sowie die Kosten des Verfahrens tragen, forderten die Rechteinhaber.

Ehssan Khazaeli, der wissenschaftliche Mitarbeiter der Kanzlei, sagte Golem.de: "Bei Klagen der Rechtsanwaltskanzlei Baumgarten Brandt ist besondere Vorsicht geboten, wenn die Software Observer zur Ermittlung von Rechtsverletzungen eingesetzt wurde. Allerdings ist dies auch keine Garantie dafür, dass jedes Gericht die Bedenken gegen diese Software teilt; so stufte das Landgericht Berlin in diesem Sommer die Software als zuverlässig ein und teilte damit nicht die Bedenken der Vorinstanz, dem Amtsgericht Charlottenburg."

Das Gericht erklärte: "Die Feststellung der Firma Guardaley lasten dem Beklagten aber nur 1 Sekunde oder sogar nur einen Bruchteil davon während der Verletzungshandlung an, denn sie gibt für sie keinen Zeitraum, sondern einen einzelnen sekundengenau festgehaltenen Zeitpunkt an. In einer Sekunde lassen sich aber höchstens 0,29 MB hochladen."

Quelle: golem
 
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