Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Off Topic Gericht: Kinobetreiber müssen weiterhin Filmabgaben zahlen

Berlin - Obwohl das Bundesverfassungsgericht noch nicht über die Filmabgabe entschieden hat, müssen Kinobetreiber nach einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts weiter zahlen.

Die Prüfung in Karlsruhe entbinde nicht von der laufenden Zahlungspflicht, teilte das Gericht heute mit. Derzeit lasse sich nicht voraussagen, ob die aus dem Verkauf von Kinokarten finanzierte Abgabe zur Förderung des deutschen Films vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben werde.

Daher seien bei der Interessenabwägung die öffentlichen Interessen der Filmförderungsanstalt (FFA) gegenüber privaten Interessen als höherrangig zu bewerten. Das Gericht wies damit den Antrag einer Kinokette zurück (Beschluss der 22. Kammer vom 27. Juli 2009 - VG 22 L 147.09). Im Februar hatten die deutschen Kinobetreiber einen Etappensieg in ihrem Kampf gegen die Filmabgabe erzielt. Die Abgabe von Kinos, der Videowirtschaft und des Fernsehens an die Filmförderungsanstalt (FFA) sei in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig, hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen.

In dem Beschluss des Verwaltungsgerichts hieß es, Geldforderungen der öffentlichen Hand müssten zunächst erbracht werden, zumal eine eventuelle Rückzahlung gesichert sei. Die Kinokette habe auch nicht geltend gemacht, dass sie die Filmabgabe aus finanziellen Gründen nicht erbringen könne. Die Filmförderungsanstalt könne ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn ihr Finanzierungsanspruch nicht ausgesetzt werde. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

Die Kinobetreiber fühlen sich im Vergleich zu anderen Zahlern benachteiligt. Sie monieren, dass etwa Fernsehsender die Höhe ihrer Abgabe in Verträgen frei aushandeln dürften, während sie selbst Abgabebescheide auf Basis ihres Umsatzes erhalten. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter in Leipzig sahen darin einen Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Abgabengerechtigkeit.

Der Verband der Filmverleiher hatte in der Vorwoche das erfolgreichste Halbjahr seit fünf Jahren gemeldet. Demnach gingen 62,8 Millionen Menschen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres ins Kino. Das sind 4,4 Millionen mehr verglichen mit dem ersten Halbjahr 2008. (dpa)

Quelle: DF
 
Zurück
Oben