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Gericht hält Kürzung für Verfassungswidrig

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max91111

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Urteil vom 26.052015

Endlich geht es mal in die richtige Richtung, da Sanktionen vermehrt missbraucht werden auch um die "soll" Vorgaben der einzelnen Agenturen zu erfüllen. Ein "Soll" das möglichst jeder Mitarbeiter erbringen muss,laut Internen Informationen.

Nicht falsch verstehen! wer Arbeiten kann und findet ! Sollte das auch.
Aber gerade selbst Erlebt:
"Weiterbildungsmaßnahme " im Februar Außentemperaturen lagen bei ca. 0 Grad.
Anfahrt HIN 1:25 Minuten. Rückfahrt 1 Stunde Wartezeit bis Abfahrt dann wieder 1:25 Fahrt Wartezeit ohne Warthaus oder so, mitten in der Pampa.
Zimmertemperatur im Schulungsraum. Morgens gegen 9:00 Uhr 14 Grad Mittags dann gegen 13:00 Uhr 15-17 Grad fast Handschuhtemperatur im Zimmer.
Lehrplan gabs wie immer nicht, aber 1 Tag Diätkost 1 Tag Gesundheitspflege war angekündigt.Der Rest der ersten 4 Tage in der Form " Jetzt Rede ich " und sie sind still.
Abbruch meinerseits dann am 4 Tag mit 3 anderen Teilnehmern.
Fazit Kürzung der Bezüge trotz Einspruch und Temperatur-Protokoll usw.Begründung seitens der Agentur: Es hat sich sonst keiner Beschwert !!!
Das in Kurzform dazu.

Urteil dazu nun
Zitat:
Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann. Die 15. Kammer des Gerichts sei der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen, teilte das Gericht in Gotha am Mittwoch mit. Deshalb wolle es diese Sanktionen nun vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.

 
AW: Gericht hält Kürzung für Verfassungswidrig

Da kann man nur gespannt sein wie das BVGentscheidet. Obwohl ich schon ahne wie das ausgehn wird.
 
AW: Gericht hält Kürzung für Verfassungswidrig

Bei uns auf der Arbeit in der einen Halle wird es auch nur im Winter 7 Grad,
bzw was machen die Leute die Outdoor arbeiten....
OK wenn man sich bewegt ist es etwa anderes.
Ich habe als Kind Plakate geklebt, teilweise mit Frostschutz im Kleister Eimer. OK das war grausam an den Fingern.
Temperaturbedingt hinwerfen halte ich nicht für plausibel.
 
AW: Gericht hält Kürzung für Verfassungswidrig

...auf verschiedenen Baustellen brauchste im Winter das Kabel und die Dosen nicht angipsen, da kannste das Zeug "anfrieren".
Gipsen geht gar nicht weil das Wasser im Gipsbecher gefriert.

Der kommt vielleicht aus Schwarzafrika, wenn beidem 15°-17° fast Handschuhtemperatur sind.

Der wollte sich doch nur drücken und Stunk verbreiten.
Hoffentlich wird diese Urteil schnellstens gekippt, ansonsten stehen bei dem Gericht alle Bauarbeiter auf der Matte und wollen auch nicht mehr arbeiten!
 
AW: Gericht hält Kürzung für Verfassungswidrig

Ich kann es verstehen und verstehe @lullu08 und @mattmasch leider gar nicht.

Bei 15-17°C 8 Stunden sitzen, ohne Bewegung ist erbärmlich und man friert sich richtig den Arsch ab (auf gut deutsch).

Auf dem Bau, oder in einer (Montage?) Halle bewegt man sich, auch gibt es immer eine Möglichkeit sich zwischenducrh aufzuwärmen, im Auto, Container Aufenthaltsraum... und erzählt mir nicht es wäre nicht so, habe ich selbst alles schon mitgemacht.

Ich hätte da keine 4 tage durchgehalten.

Über den Ablauf, An-Abfahrt und das Essen dikutiere ich nicht, das ist eben so.
Manch einer kann organisieren, manch einer übt es vergeblich und einige lernen es nie... Aber eine Heizung aufdrehen, das können sogar meine recht kleinen Kinder!
 
AW: Gericht hält Kürzung für Verfassungswidrig

Falsch gekleidet nenne ich das. Wenn mir kalt ist lasse ich auf dem Bau die Jacke an....
Schön ist nicht, anfahrt, abfahrt.... ich habe auch gehört das es teilweise Sinnlos ist dort abzuhängen...
Irgendwas ist ja immer.
 
AW: Gericht hält Kürzung für Verfassungswidrig

Eben, Du lässt die Jacke an und bist in Bewegung.
In einem Raum sitzend bringt Dir die Jacke nichts, da die Bewegung fehlt.
 
AW: Gericht hält Kürzung für Verfassungswidrig

...wenn ich mich warm anziehe brauche ich nicht rumrennen, weil mir allein durch die warmen Klamotten warm wird.
Die werden auch nicht 8 Stunden nur ruhig auf einen Stuhl sitzen, Pausenhaben die auf jeden Fall, und wenn es auf Baustellen kalt ist nimmt man sich in einer Thermoskanne warmem Tee oder Kaffee mit.

Vor allem waren es nur 3 Teilnehmer die diese arktischen Temperaturen von 17°C nicht ausgehalten haben.
Aber die anderen waren bestimmt Eskimos, das denen das nichts ausgemacht hat.
 
AW: Gericht hält Kürzung für Verfassungswidrig

ich glaube eher
das die anderen alle schiss in der hose hatten
bloss nichts sagen sonst ist kürzung angesagt
das ist die whre geschichte bei den leuten
angst vor sanktionen
darum machen die meisten auch die absurdesten arbeiten
 
AW: Gericht hält Kürzung für Verfassungswidrig

...wenn sie für die absurdesten Arbeiten Geld erhalten, haben sie die auch gefälligst zu machen.
Oder passte es dir immer was der Bauleiter verlangt?
Da du den Auftrag behalten willst, machste halt was er will.
Er sitzt am längeren Hebel.
Wer bezahlt bestimmt die Musik, so einfach ist das.
 
AW: Gericht hält Kürzung für Verfassungswidrig

Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5



demnach:

" Die Mindesttemperaturen im Überblick
2
0 Grad: Sitzende Tätigkeit ohne körperlichen Einsatz (Büroarbeit) << dürfte auch für Schulungsräume zutreffen
19 Grad: Leichte stehende, gehende oder mittelschwere sitzende Beschäftigung (leichte handwerkliche Tätigkeiten)
17 Grad: Mittelschwere stehende oder gehende Tätigkeiten (Montage-Jobs)
12 Grad: Schwere stehende oder gehende Arbeiten (Tragen von Lasten)"
 
AW: Gericht hält Kürzung für Verfassungswidrig

Noch so einer :D
Ihr seit echt krass drauf, das Amt welches auch schon sehr speziell ist, wird an Euch verzweifeln.
Eins ist mir auch klar, Bewerben braucht Ihr Euch nirgends und dann nach 3 Tagen Zuhause bleiben wegen schlecht Wetter im Büro.
 
AW: Gericht hält Kürzung für Verfassungswidrig

..."""17 Grad: Mittelschwere stehende oder gehende Tätigkeiten (Montage-Jobs)"""

Dann braucht er sich doch bloß nicht zu setzen, sondern soll den ganzen Tag stehen bleiben und im Hefter blättern, schon reichen die 17° aus.
 
AW: Gericht hält Kürzung für Verfassungswidrig

Wer bezahlt bestimmt die Musik, so einfach ist das.

So einfach ist das halt nicht. Es geht in dem Urteil auch nicht um irgendwelche Temperaturen . Es geht darum ob irgendwelche Kürzungen an H4 überhaupt verfassungsgemäß sind da H4 das absolute Existenzminimum darstellt welches eigentlch lt. Verfassung überhaupt nicht gekürzt werden dürfte.
 
AW: Gericht hält Kürzung für Verfassungswidrig

da könnt ihr euch eure eigenen gesetze wünschen, wie ihr wollt. an den mindesttemperaturen kommt ihr nicht vorbei.

im übringen fragt mal taxifahrer, wie die sich im winter trotz dicker klamotten, standheizung und teilweise laufen lassen des motors den popo abfrieren. ihr steigt da ein und denkt, wie "warm" es die doch haben.
 
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