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Gericht gewährt spanischer Familie Hartz IV

TV Pirat

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06.02.2014 | 14:10 Uhr

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wir haben es doch alles muss raus jeder soll sich bedienen....

Laut EU-Recht dürfen EU-Bürger aus verschiedenen Ländern nicht ungleich behandelt werden. Das hat das Sozialgericht in Dortmund nun in die Tat umgesetzt – und widerspricht damit dem deutschen Recht.

Das Sozialgericht Dortmund hat einer arbeitslosen spanischen Familie Hartz-IV-Leistungen gewährt, obwohl dies nach deutschem Recht ausgeschlossen ist. Dieser Leistungsausschluss sei vermutlich mit Europarecht nicht vereinbar, begründete das Sozialgericht laut eigener Mitteilung vom Donnerstag seine Eilentscheidung. (Az: S 19 AS 5107/13 ER)

Das Bundessozialgericht hatte wegen einer Vielzahl ähnlich strittiger Fälle bereits den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine grundsätzliche Entscheidung ersucht. Dabei geht es um die Frage, ob es sich bei Hartz IV um "Sozialleistungen" handelt, die EU-Ausländern verwehrt werden können, oder um "besondere Geldleistungen", die auch EU-Ausländern den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen und deshalb gewährt werden müssen.

Im aktuellen Fall wohnt ein spanisches Ehepaar seit Juli 2013 mit vier Kindern in Nordrhein-Westfalen von geringfügigen Beschäftigungen und von Kindergeld. Den Antrag der Eltern auf Hartz IV lehnte das Jobcenter in Iserlohn ab, weil laut Gesetz EU-Ausländer, die sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, keinen Anspruch auf Leistungen haben.

Familie bekommt vorerst 1033 Euro im Monat

Das Sozialgericht Dortmund gewährte der Familie nun vorerst 1033 Euro monatlich und begründete dies mit "erheblichen Zweifeln" an der Vereinbarkeit des Leistungsausschlusses für EU-Bürger mit dem Gemeinschaftsrecht der EU.

Die Antwort auf die Frage, ob die durch Steuern finanzierten Hartz-IV-Leistungen anderen EU-Bürgern vorenthalten werden dürfen, ist umstritten. Die Europäische Union verbietet die Ungleichbehandlung von EU-Bürgern auch bei Sozialleistungen, die mit zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dienen, und beruft sich dabei auf das Grundrecht der Freizügigkeit ihrer Bürger. Laut einem EuGH-Urteil vom Juni 2009 dürfen EU-Bürger deshalb nicht von "besonderen beitragsunabhängigen Leistungen" ausgeschlossen werden, die den "Zugang zum Arbeitsmarkt" erleichtern sollen.

Der deutsche Gesetzgeber hatte aber die Gewährung von Hartz-IV-Leistungen an arbeitsuchende EU-Ausländer mit der Begründung ausgeschlossen, dabei handele es sich um "Sozialhilfeleistungen", die nach einer Ausnahmeregelung der EU-Richtlinie ausgeschlossen werden dürften.

Verschiedene Gerichte, wie nun das Sozialgericht Dortmund, verweisen dagegen darauf, dass Hartz IV vom Gesetzgeber als "Grundsicherung für Arbeitsuchende" bezeichnet wird. Es handele sich deshalb womöglich um eine "besondere beitragsunabhängige Leistung", die auch EU-Ausländern gewährt werden müsse.

Jobcenter: 5,3 Milliarden Euro nur für Verwaltung

Quelle: n24.de
 
AW: Gericht gewährt spanischer Familie Hartz IV

Dieser Leistungsausschluss sei vermutlich mit Europarecht nicht vereinbar, begründete das Sozialgericht laut eigener Mitteilung vom Donnerstag seine Eilentscheidung. (Az: S 19 AS 5107/13 ER)
.....begründete dies mit "erheblichen Zweifeln" an der Vereinbarkeit des Leistungsausschlusses.....
Es handele sich deshalb womöglich um eine "besondere beitragsunabhängige Leistung", die auch EU-Ausländern gewährt werden müsse.
Wenn Gerichtsurteile auf Vermutungen beruhen, ist was faul. Was ist los, in diesem Lande?

MfG
 
AW: Gericht gewährt spanischer Familie Hartz IV

Und damit sind wir beim Punkt, der den alten Fehler Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum ALG 2 (Hartz4) zusammenzufassen zeigt
. Während die alte Arbeitslosenhilfe früher in Anschluss ans Arbeitslosengeld (bzw. in Ausnahmefällen nach mind. 12 monatiger Beschäftigung z.B. als Beamter) quasi als Versicherungsleistung gezahlt wurde, die Höhe sich nach dem letzten Monatsverdiensten bestimmte, wird nun einheitlich Hartz4 gezahlt. auch das leidige Thema einer Bedarfsgemeinschaft gab es da noch nicht, zumindest nicht mit den heutigen Auswirkungen.
Mit der alten Regelung war klar, Arbeitslosenhilfe für die, die bereits gearbeitet haben und für den Rest Sozialhilfe. Sozialhilfe könnte man verweigern, da es eben keine Unterstützung für Arbeitssuchende war und Arbeitslosenhilfe gab es nur wenn man gearbeitet und eingezahlt hat.
 
AW: Gericht gewährt spanischer Familie Hartz IV

wenn das Urteil nun Schuhle macht kann sich die BA und der Bund warm an ziehen dann können die lustig
zahlen und die Steuerzahler können noch tiefer in die Tasche greifen.
 
AW: Gericht gewährt spanischer Familie Hartz IV

es lebe die EU :emoticon-0178-rock::D

das ist nur der anfang , wartet mal ab was alles noch abgehen wird :ja
 
AW: Gericht gewährt spanischer Familie Hartz IV

Das lässt sich mit einfachen Gesetzesänderungen leicht umgehen, nur scheint der Wille dazu zu fehlen. Damit könnte man ja nicht mehr alle mit den Faulenzern gleichsetzen. Dann gäbe es ja wie früher eine Unterscheidung zwischen Sozialhilfe und ALG.
 
AW: Gericht gewährt spanischer Familie Hartz IV

Ich weis ja nicht, wie es in anderen EU-Ländern gehandhabt wird (unabhängig von der Höhe der Beträge und Dauer der Zahlungen).
Dann gäbe es ja wie früher eine Unterscheidung zwischen Sozialhilfe und ALG
Aber damit währe klar, das ALG2, nur Menschen bekommen können, die auch in die Sozialkassen eingezahlt haben.
Somit bleiben die EU-Gesetze, auf die Sozialhilfe beschränkt und das "alle über einen Kamm scheren", hätte ein Ende.

Unsere Mutti wird aber einen Teufel tun. Die will ja schießlich, in der EU, gut da stehen.

MfG
 
AW: Gericht gewährt spanischer Familie Hartz IV

Kann ich mir nicht vorstellen. Das Sozialsystem samt Rente knirscht doch im ganzen Gebälk, die werden einen Teufel tun hier noch die Geldbörse aufzumachen.
Das dann in den Landtagen die NPD sitzen würde ist auch denen klar, dass ist aber das letzte was die wollen.

bebe
 
AW: Gericht gewährt spanischer Familie Hartz IV

Es wird uns glaubend gemacht, das es im Gebälk der Sozialsysteme knirscht.
Die Rentenkasse macht immer noch Gewinn, dies trotz Beitragssenkungen.


Die Bundesagentur für Arbeit (also die Bezahlung aus Arbeitslosenbeiträge) macht ebenfalls immer Gewinn.
Die Krankenkassen haben sich gesund fusioniert und stehen ebenfalls gut da.

Das Hartz4 durch Steuereinnahmen finanziert wird, ist politisch gewollt.
 
AW: Gericht gewährt spanischer Familie Hartz IV

Jetzt frag dich mal woher die Gewinne kommen. Was bekommst du noch von der Krankenkasse? Beantrage mal eine Kur, denn die wird von der Rentenkasse bezahlt, da gehst du am Stock bis da was kommt.
Allerdings sind diese Einschnitte auch nötig gewesen weil das ganze nicht mehr finanzierbar wurde. Das die Gewinne machen ist bitter nötig, denn würde das nicht passieren müsste man weiter kürzen. Beliebige Beitragserhöhungen kann man schließlich auch nicht machen.

Dein letzter Satz bringt mich ins staunen, wenn nicht durch Steuern wie dann? Durch Spendensammlungen?

bebe
 
AW: Gericht gewährt spanischer Familie Hartz IV

Was steht uns an Leistungen zu, wenn wir uns nach Spanien absätzen und erfolglos einen Job suchen,
Oder nur kurzfristig einen dort haben?
Schließlich kommen wir auch aus der EU!!!
 
AW: Gericht gewährt spanischer Familie Hartz IV

Du bekommst die Hilfe wie sie für jeden Spanier auch erhältlich ist. Notfalls musst du eben auch klagen.
Dummerweise ist die sehr mikrig

bebe
 
AW: Gericht gewährt spanischer Familie Hartz IV

@lullu08

Gar nichts würdest du bekommen, auch in der restliche EU und Welt gibts keine Sozialhilfe für mittellose Ausländer!
Und das ist auch gut so!

Gute Nacht Deutschland bei Sozialgerichten mit derart weltfremder Rechtsprechung.
Sozialhilfe aus Steuermitteln kann und darf nur an Inländer gewährt werden.
 
AW: Gericht gewährt spanischer Familie Hartz IV

Ich krieg reichlich von meiner KK, sogar 200,00€ für ne Brille alle 3 Jahre.
 
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