Ein US-Gericht zwingt den Filesharing-Dienst Mega zur Herausgabe von IP-Adressen, Mailadressen und Zahlungsinformationen einiger Nutzer.
Der 2013 von Kim Dotcom gegründete Filesharingdienst Mega wirbt damit, dass alle hochgeladenen Daten verschlüsselt werden, so dass nur der Inhaber und von ihm berechtigte Nutzer Zugang haben. Vor dem Zugriff durch Behörden schützt das aber nicht. Ein US-Gericht zwingt den Dienst jetzt zur Herausgabe von IP-Adressen und anderen Daten einiger Nutzer, wie torrentfreak berichtet.
Hintergrund ist ein Angriff auf die Computersysteme der kasachischen Regierung, bei dem Dokumente gestohlen und nach Auskunft kasachischer Behörden bei Mega hochgeladen wurden.
Kasachstan hat vor einem US-Gericht Klage eingereicht, um die Hintermänner auszuforschen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde das Urteil erlassen, das Mega zur Herausgabe von Informationen über einige Nutzer zwingt. Mega hatte zwar Berufung eingelegt, ist damit aber gescheitert. Herausgegeben werden sollen neben IP-Adressen E-Mails-Adressen sowie Kontakt- und Zahlungsinformationen.
Das Gericht begründet sein Urtteil damit, dass die Herausgabe solcher Informationen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstelle. Der Mega-Geschäftsführer Stephen Hall kritisiert die Entscheidung. Kim Dotcom ist an Mega nicht mehr beteiligt.
Quelle: futurezone
Der 2013 von Kim Dotcom gegründete Filesharingdienst Mega wirbt damit, dass alle hochgeladenen Daten verschlüsselt werden, so dass nur der Inhaber und von ihm berechtigte Nutzer Zugang haben. Vor dem Zugriff durch Behörden schützt das aber nicht. Ein US-Gericht zwingt den Dienst jetzt zur Herausgabe von IP-Adressen und anderen Daten einiger Nutzer, wie torrentfreak berichtet.
Hintergrund ist ein Angriff auf die Computersysteme der kasachischen Regierung, bei dem Dokumente gestohlen und nach Auskunft kasachischer Behörden bei Mega hochgeladen wurden.
Kasachstan hat vor einem US-Gericht Klage eingereicht, um die Hintermänner auszuforschen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde das Urteil erlassen, das Mega zur Herausgabe von Informationen über einige Nutzer zwingt. Mega hatte zwar Berufung eingelegt, ist damit aber gescheitert. Herausgegeben werden sollen neben IP-Adressen E-Mails-Adressen sowie Kontakt- und Zahlungsinformationen.
Das Gericht begründet sein Urtteil damit, dass die Herausgabe solcher Informationen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstelle. Der Mega-Geschäftsführer Stephen Hall kritisiert die Entscheidung. Kim Dotcom ist an Mega nicht mehr beteiligt.
Quelle: futurezone