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PC & Internet Gericht bestätigt Internetverbot nach Kinderporno-Verurteilung

Einem wegen der Verbreitung von Kinderpornografie verurteilten Mann kann im Rahmen der Bewährung der Reststrafe die private Internetnutzung verboten werden, hat das OLG Hamm entschieden.

Ein Internetverbot ist als Bewährungsauflage angemessen, wenn dadurch erhebliche Straftaten vermieden werden können. Mit dieser am Montag veröffentlichen Entscheidung vom 10. November hat das Oberlandesgericht Hamm ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Dortmund bestätigt. (Az: 1 Ws 507/15 und 508/15)

Ausnahme Umschulung
Geklagt hatte einen Mann aus Witten, der wegen der Verbreitung von pornografischen Darstellungen von Kindesmissbrauch zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Das letzte Drittel der Strafe war zur Bewährung ausgesetzt worden unter der Auflage, dass der Mann keinen Internetzugang betreibt und nutzt. Ein Ausnahme machte das Gericht für Internetnutzung im Rahmen einer Umschulung und in den Räumen der Schulungseinrichtung.

Der heute 49-Jährige hatte die Aufhebung der Bewährungsauflage mit der Begründung beantragt, dass eine Kommunikation ohne das Internet in der heutigen Zeit praktisch nicht mehr möglich sei. Das Verbot erschwere in unzumutbarer Weise Dinge des alltäglichen Lebens wie zum Beispiel den Kontakt zu Behörden. Auch seien Telefonanschlüsse ohne Internet heutzutage nicht zu einem “vernünftigen Preis” zu bekommen.

Grundrecht betroffen
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dortmund hatte den Antrag zurückgewiesen. Auch die dagegen eingelegte Beschwerde beim OLG Hamm blieb erfolglos. Die Weisung stelle keine unzumutbaren Anforderungen an die Lebensführung des Verurteilten, begründet das OLG Hamm die Entscheidung. Sie verstoße nicht gegen das Grundrecht der Informationsfreiheit. Zwar sei der Schutzbereich des Grundrechts betroffen, das Recht gelte aber nicht vorbehaltlos und könne “durch eine Bewährungsweisung eingeschränkt werden”. Die damit verbundenen Einschränkungen seiner Lebensführung seien nicht unzumutbar.

Angesichts der von dem Verurteilten begangenen Taten sei sein weitgehender Ausschluss von der Internetnutzung eine Hilfe, um nicht erneut straffällig zu werden, führt das Gericht weiter aus. Eine vergleichsweise geringe Beeinträchtigung sei angemessen, weil es nicht unerhebliche Straftaten zu vermeiden gelte. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Quelle; heise
 
AW: Gericht bestätigt Internetverbot nach Kinderporno-Verurteilung

...was ist den so ein Urteil für eine Schwachsinn?
Strafen und Auflagen machen doch nur Sinn wenn ich sie auch kontrollieren und ahnden kann!

Für Geschwindigkeitskontrollen brauche ich auch die entsprechenden Gerätschaften, da reicht kein gutes Auge!

Wie will ich heut zutage kontrollieren das dieser Mensch kein Internet benutzt?
Einfach Schwachsinn.
 
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AW: Gericht bestätigt Internetverbot nach Kinderporno-Verurteilung

Freiwillig kastrieren lassen gegen Haft Halbierung hätte ich vorgeschlagen.
 
AW: Gericht bestätigt Internetverbot nach Kinderporno-Verurteilung

@mattmasch

Naja Grundsätzlich würde ich Auflagen nicht als "Schwachsinn" abtun, insbosndere wenn es um Kinderpornografie geht.
Natürlich ist eine kontrolle echt schwer, besonderes wenn man öffentliche Netzwerke nutzt aber dank unserer wunderbaren Regierung und deren Projekt der Vorratsdatenspeicherung wird es für die Strafverfolgungsbehörden schon mal einfacher, die Täter / den Täter im häuslichen Bereich ding fest zu machen.
 
AW: Gericht bestätigt Internetverbot nach Kinderporno-Verurteilung

...schwachsinnig sind sämtliche Auflagen die sich fast nicht kontrollieren lassen, denn sie haben keinerlei Wirkung, im Gegenteil, die Justiz macht sich damit lächerlich.
Selbst mit Vorratsdatenspeicherung bedarf es enormen Anstrengungen jemanden da auffliegen lassen wenn der es ein bisschen geschickt anstellt.
Vor allem wird niemand Geld und Mittel einsetzen wegen ein paar Monaten Haftstrafe.
Wäre die nationale Sicherheit gefährdet wäre das eine andere Geschichte.
Wie viele Leute und Mittel würde man denn benötigen um solche Lächerlichkeiten 1000 -fach zu verfolgen.
Wäre doch viel einfacher andere Auflagen, wie elektr. Fußfessel oder dergleichen zu verhängen, dazu das Verbot bestimmte Orte aufzusuchen.
 
AW: Gericht bestätigt Internetverbot nach Kinderporno-Verurteilung

Sehe das auch so, mit jeder unkontrollierten Supermarkt-Prepaidkarte kann er in das Internet und keiner wird es merken.
 
AW: Gericht bestätigt Internetverbot nach Kinderporno-Verurteilung

Ich würde auch sagen, dass es günstigere und effektivere Methoden gibt.
Dennoch ist jeder Schritt der versucht Kinderpornografie einzuschränken, ein guter.
Vllt ist es euch ja nicht ganz klar, aber es geht um Kinderpornografie.
Und ihr bezeichnet die Auflagen als "Schwachsinn" und die Verfolgung der Auflagen als " Lächerlichkeiten", was stimmt denn bei euch nicht???

Wie effektiv nun das Onlineverbot ist, ist zwar fraglich aber zumindest versuchen sie etwas.
 
AW: Gericht bestätigt Internetverbot nach Kinderporno-Verurteilung

........
Und ihr bezeichnet die Auflagen als "Schwachsinn" und die Verfolgung der Auflagen als " Lächerlichkeiten", was stimmt denn bei euch nicht???

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Ja, weil eben diese Auflagen nicht kontrollierbar und durchsetzbar sind.
 
AW: Gericht bestätigt Internetverbot nach Kinderporno-Verurteilung

..."""Wie effektiv nun das Onlineverbot ist, ist zwar fraglich aber zumindest versuchen sie etwas."""

Ich bezeichne so was als reinen Aktionismus, einfach Alibifunktion...nach dem Motto, seht her wir tuen doch was, auch wenn es noch so unsinnig ist.
Natürlich muss Kinderpornographie bekämpft werden, aber mit tauglichen Mitteln und nicht solchem sinnlosen Unfug.

Jeder 14 jährige weiß wie er sich Zugang zum www verschaffen kann ohne das es jemand mitkriegt.

Er kann sich heut zu tage Prepaidkarten aus ganz Europa zulege nund keiner kann verhindern das er sich im www bewegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Gericht bestätigt Internetverbot nach Kinderporno-Verurteilung

Naja Grundsätzlich würde ich Auflagen nicht als "Schwachsinn" abtun, insbosndere wenn es um Kinderpornografie geht.
Natürlich ist eine kontrolle echt schwer, besonderes wenn man öffentliche Netzwerke nutzt aber dank unserer wunderbaren Regierung und deren Projekt der Vorratsdatenspeicherung wird es für die Strafverfolgungsbehörden schon mal einfacher, die Täter / den Täter im häuslichen Bereich ding fest zu machen.

Wasserdicht wie ein Schweizer Käse.
 
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