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PC & Internet GEMA-Klage: Youtube hat "Störerhaftung" und muss Videos löschen

Das Internet-Portal Youtube darf seinen Nutzern keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen, bei denen die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA Urheberrechte geltend gemacht hat. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz.

Bei den zwölf genannten Titeln folgte das Gericht in sieben Fällen dem Antrag der GEMA. In den fünf weiteren Fällen wurde der Antrag formal zurückgewiesen, da es für ihn bereits keine Grundlage mehr gab. Hier sei es nicht ersichtlich gewesen, dass entsprechende
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erneut auf der Plattform bereitgestellt worden seien.

Das Gericht befand, dass die Google-Tochterfirma eine sogenannte Störer-Haftung habe, also für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könne. Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. Youtube kann gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen.

Das Hamburger Landgericht hat vordergründig darüber zu entscheiden, ob das Google-Tochterunternehmen Youtube auf Verlangen der GEMA zwölf urheberrechtlich geschützte Titel sperren muss und die Videoclips auch künftig nicht mehr zugänglich machen darf. Der Richterspruch dürfte aber über diese Lieder hinaus eine große Tragweite haben. Ein juristischer Erfolg der GEMA würde ihren Anspruch stärken, dass das Videoportal eine dauerhafte Vereinbarung zur Vergütung von Urheberrechten schließen muss.

Die GEMA betrachtet Youtube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst. Mit Musik-Streaming-Diensten hat die GEMA bereits feste Zahlungsvereinbarungen getroffen. So entrichten Simfy und Deezer einen festen Betrag für jeden Song, der von den Nutzern dieser Abonnement-Dienste angehört wird. Als Streaming wird die direkte Übertragung von Musik
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bezeichnet. Diese Alternative zum Herunterladen von Musikdateien gilt als besonders zukunftsträchtig.


Zum Hamburger
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kam es, weil sich GEMA und Youtube nicht über
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für Musikclips einigen konnten. Ein vorläufiger Vertrag zwischen beiden Seiten lief 2009 aus. Danach hat Youtube nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft nicht die Lizenz, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel weiter zur Verfügung zu stellen. Der Google-Dienst sieht sich aber als eine neutrale
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, die ihren Nutzern nur die technischen Möglichkeiten bereitstellt - die rechtliche Verantwortung für das Hochladen der Videos liege demnach allein bei den Nutzern.

GEMA-Jurist Alexander Wolf sagte der Nachrichtenagentur dpa am Freitag: "Letztlich geht es um eine angemessene Vergütung für die Autoren der Musik". Google-Sprecher Kay Oberbeck sagte im Vorfeld der Verhandlung: "Wie mit Verwertungsgesellschaften in 40 anderen Ländern wollen wir auch in Deutschland mit der GEMA zu einer
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kommen. Wir erachten dafür den Verhandlungsweg als sinnvoller als den Rechtsweg".

Quelle: Digitalfernsehen
 
Deutschland: YouTube muss Musikvideos sperren

Der erste Entscheid im Urheberrechtsprozess "Google gegen GEMA" ist da: Die Google-Tochter YouTube darf keine Musik-Clips mehr zeigen, bei denen die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA Urheberrechte geltend gemacht hat. Bei Zuwiderhandlung verhängte das Gericht ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250.000 Euro.
Das Internet-Portal YouTube darf keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen, bei denen die Musik-Verwertungsgesellschaft
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Urheberrechte geltend gemacht hat. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz. Dem Urteil wird grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen.

Im Auftrag ihrer Mitglieder - Komponisten, Textautoren und Musikverlage - kassiert die GEMA für die Verwertung von Musik Lizenzgebühren. Mit YouTube hat sie derzeit keinen Vertrag, da eine vorläufige Vereinbarung mit dem Videoportal 2009 ausgelaufen ist, ohne dass man sich auf eine neue Regelung einigen konnte. Daher hat YouTube nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft nicht die Lizenz, um die dem Gericht genannten Musiktitel auf seiner Plattform zur Verfügung zu stellen.

YouTube hat "Störer-Haftung"
Bei den zwölf genannten Titeln folgte das Gericht in sieben Fällen dem Antrag der GEMA. In den fünf weiteren Fällen wurde der Antrag formal zurückgewiesen, da es für ihn bereits keine Grundlage mehr gab. Hier sei es nicht ersichtlich gewesen, dass entsprechende Videos erneut auf der Plattform bereitgestellt worden seien. Das Gericht befand, dass die Google-Tochterfirma eine sogenannte Störer-Haftung habe, also für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könne.

Nach Angaben des Gerichts bezieht sich das Urteil nur auf die zwölf verhandelten Musikstücke, die bei YouTube widerrechtlich bereitgestellt wurden. Konkret handelt es sich um "Zwei kleine Italiener", "Akropolis adieu", "Ritmo de la noche", "Sex An Der Bar", "Night in Motion", "In The Shadow, in The Light", "Lieder, die die Liebe schreibt", "I feel like you", "Club Bizarre", "Rivers of Babylon", "Lieder, die wie Brücken sind" und "Im Kindergarten".

Google kann Revision einlegen
Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. YouTube kann gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen.

Google bietet der Content-Industrie ein "Content ID" genanntes System, mit dem sich widerrechtlich veröffentlichte Videos löschen lassen, oder der Rechteinhaber an den Werbeeinnahmen, die mit dem Video generiert werden, mitverdienen lässt. Die GEMA allerdings zweifelte die Effizienz dieses Systems an - etwa bei der Erkennung von Live-Aufnahmen von Songs.
Der Aufwand, sein Musik- Repertoire von rund 8 Millionen Liedern über Content-ID zu sperren, sei unzumutbar. „YouTube muss selbst Maßnahmen ergreifen, dass die Musikwerke nicht mehr verfügbar gemacht werden“, sagt Rechtsanwältin Kerstin Bäcker. In dem Verfahren schlug die Gema als Alternative einen Wortfilter vor, der Videos mit dem Titel des Songs gleich aussortiert. Das aber lehnt Google ab: Bei einer solchen Filterung gebe es zu viele Fehlerquellen, auch viele rechtmäßige Videos würden damit gesperrt.

Quelle: futurezone.at
 
Ich glaube eher, dass es hier Probleme zwischen G und Y gibt

und es sich in keiner Weise um ein "richtungsweisendes Urteil" handelt.


Folgende Aussagen aus der Link ist nicht mehr aktiv.

"Wir haben in der Hauptsache gewonnen." (Google-Sprecher Kay Oberbeck nach der Urteilsverkündung des Hamburger Landgerichts im Rechtsstreit mit der Verwertungsgesellschaft Gema)

"Im Grunde stimmen wir überein, dass Musik auch entlohnt werden muss." (Google-Sprecher Kay Oberbeck nach der Urteilsverkündung im Prozess gegen die Verwertungsgesellschaft Gema)

"Die Gema sperrt sich nicht gegen Verhandlungen." (Gema-Anwältin Kerstin Bäcker zu der Frage, ob die Parteien nach dem Urteil wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren)

"Wir wollen wieder mit der Gema an den Verhandlungstisch." (Google-Sprecher Kay Oberbeck ebenfalls zu der Frage, ob die Parteien die Verhandlungen über Mindestvergütungen nach dem Rchterspruch vom Freitag wieder aufnehmen wollen)"

Gruß

fisher
 
Anonymous nahm gema.de nach YouTube-Urteil unter Beschuss

Am gestrigen Freitag wurden die Server der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA von Mitgliedern des Internet-Kollektivs Anonymous einer DDoS-Attacke ausgesetzt. In der Folge war die Webseite gestern zeitweise nicht mehr erreichbar. Die Aktion trug den Titel "Gema Tango Down". Mittlerweile ist gema.de aber wieder im vollen Umfang verfügbar.

Die GEMA errang am gestrigen Freitag vor dem Landgericht Hamburg einen Teilsieg gegen die Google-Tochter YouTube. Allerdings wurde gestern auch entschieden, dass YouTube nicht als Betreiber des Videoportals verantwortlich für die Uploads der Anwender gemacht werden kann. Das Gericht urteilte, Verursacher der Urheberrechtsverletzungen seien die Anwender, die illegales Material hochladen, nicht aber der Betreiber des Internet-Portals. Allerdings muss YouTube nun deren Filtersystem erweitern, um weitere Verletzungen des Urheberrechts abzuwenden.

So sollen Live- oder Karaoke-Versionen automatisch anhand des Musiktitels und des Künstlernamens erkannt werden. Google gab dementsprechend bekannt, man habe das Verfahren in einigen Kernpunkten gewonnen. Das Urteil schwächt vor allem die Position der GEMA bei den anstehenden Verhandlungen um die YouTube-Abgaben pro Video, obwohl nach dem gestrigen Urteil weiterhin zahlreiche Videos deaktiviert bleiben müssen.

Obwohl sich durch das Urteil prinzipiell nichts geändert hat, zeigte die Webseite der GEMA gestern aufgrund der massenhaften Anfragen
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statt den
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. Das Internet-Kollektiv Anonymous Link ist nicht mehr aktiv., man dürfe trotz der gerichtlichen Entscheidung nie die „kollektiven Scharfrichter unterschätzen“. Ein Sympathisant der Aktivisten sang (siehe Screenshot oben) in einem dazu passenden
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:
Gema nach Hause, Gema nach Hause. Skrupellose Musikzensur macht jetzt mal ne Pause.
Meine Freude ist untrübbar, meine Freude ist untrügbar, die Gema ist in meinem Land leider nicht verfügbar.


Quelle: gulli
 
Gema-Chef fordert YouTube zum Verhandeln auf

Es soll ein Vertrag ausgehandelt werden, neue Sperren seien nicht angedacht.

Nach ihrem Punktsieg gegen das Internet-Portal YouTube vor dem Hamburger Landgericht will die Verwertungsgesellschaft Gema keine Sperrung weiterer Musiktitel erwirken. Gema-Chef Harald Heker sagte dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel": „Dieses Verfahren ist ganz bewusst ein Musterverfahren. Die Titel waren zufällig gewählt. Unsere Hoffnung ist, dass YouTube mit uns jetzt wieder ernsthaft verhandelt." Entweder müsse die Videoplattform den Urheberrechtsschutz gewährleisten oder „einen sauberen Vertrag" schließen. Man sei verhandlungsbereit. „Wir wollen YouTube nicht verklagen, wir wollen einen Vertrag", sagte er dem „Spiegel".

Das Urteil

Das Hamburger Landgericht hatte am Freitag entschieden, dass das Internet-Portal YouTube keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen darf, an denen die Gema Urheberrechte geltend gemacht hat. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen. Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Quelle:futurezone
 
GEMA will Verfahren gegen YouTube nicht ausbauen

Der Rechtverwerter GEMA will nach
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des Hamburger Landgerichts im Rechtsstreit gegen die Video-Plattform YouTube keine Sperrung weiterer Musiktitel erwirken. Das erklärte Harald Heker, Chef der Organisation, gegenüber dem Nachrichtenmagazin 'Spiegel' (aktuelle Ausgabe).

Dieses Verfahren ist ganz bewusst ein Musterverfahren. Die Titel waren zufällig gewählt. Unsere Hoffnung ist, dass YouTube mit uns jetzt wieder ernsthaft verhandelt", sagte Heker. Entweder müsse YouTube den Urheberrechtsschutz gewährleisten oder "einen sauberen Vertrag" schließen.

Die Video-Plattform muss, um dem Urteil zu genügen, bessere Filter installieren. Eine zweite Möglichkeit bestünde im Abschluss eines Lizenzabkommens. Allerdings streiten beide Parteien hier seit langer Zeit über die Höhe der Vergütung. Die Fronten sind dabei verhärtet.

"Wenn YouTube diese Schutzmaßnahmen treffen kann, ist das die eine Möglichkeit. Wenn das nicht geht, wäre eine Einigung mit uns als GEMA wohl die notwendige Konsequenz", führte Heker aus. Man sei verhandlungsbereit. "Wir wollen YouTube nicht verklagen, wir wollen einen Vertrag", sagte er.

Entgegen der Darstellung YouTubes, die Einrichtung eines Filtersystems sei technisch nicht im ausreichenden Umfang möglich, widersprach der IT-Anwalt und Blogger Thomas Stadler. Er hält die Auflagen der Richter "sehr wohl für umsetzbar", erklärte er gegenüber dem Nachrichtenmagazin 'Focus' (heutige Ausgabe).

Eine effektive Filtersoftware gegen erneute illegale Uploads zu programmieren, sei für die zum Suchmaschinen-Giganten Google gehörende Firma "sicher eine Kleinigkeit", so Stadler. Was YouTube an rechtlichen Maßnahmen zumutbar ist, werde aber vermutliche erst in der Berufung oder Revisionsinstanz geklärt. Im konkreten Fall geht es um sieben Werke. Weitere könnten aber bald folgen. Hier sei das letzte Wort "nicht gesprochen".
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Quelle: WinFuture
 
GEMA und YouTube: Streit geht in neue Runde

Der
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wird die Justiz in Deutschland noch lange beschäftigen. Nachdem sich die Google-Plattform und die GEMA am Verhandlungstisch nicht einigen konnten, legte die GEMA Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg ein.

GEMA legt Berufung gegen Urteil ein
Im Streit um Musikclips auf YouTube hat die Verwertungsgesellschaft
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eingelegt. Die Verhandlungen mit der Google-Tochter hätten in den vergangenen Wochen zu keiner Einigung geführt, erklärte die GEMA am Montag in München. Es habe sich schnell gezeigt, dass die Gespräche bis zum Ende der Berufungsfrist nicht erfolgreich zu Ende geführt werden konnten. "Wir wollen uns verständigen", sagte der Syndikus der GEMA, Alexander Wolf, der Nachrichtenagentur dpa. "Wir müssen aber auch darauf achten, dass die Rechtspositionen unserer Mitglieder gewahrt bleiben."
Das Landgericht Hamburg hatte am 20. April entschieden, dass YouTube mehr tun muss, damit Videos mit geschützter Musik von der Plattform verschwinden und dort auch künftig nicht mehr auftauchen. Damit konnte die
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.

Allerdings verpflichtete der Hamburger Richter YouTube nicht dazu, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen. Dies wertete YouTube als wichtigen Erfolg. Das Gericht stellte gleichzeitig fest, dass das von YouTube entwickelte Schutzsystem Content-ID nicht ausreicht, um Clips mit geschützter Musik zu identifizieren. Content-ID muss von den Rechte-Inhabern selbst mit Mustern der geschützten Inhalte versorgt werden. Der Richter meinte, das müsse das Videoportal schon selbst machen.

Nächste Verhandlung wohl erst in sechs bis zwölf Monaten

Da der Streit eine grundlegende Bedeutung hat, wurde erwartet, dass beide Parteien an einer letztinstanzlichen Klärung des Konfliktes interessiert sind. Nach Einschätzung von Experten werden nun sechs bis zwölf Monate verstreichen, bis der Fall nun in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht in Hamburg neu verhandelt werden kann.

Die GEMA verlangt nun von YouTube weiterhin, die Ergebnisse der Verhandlungen offenzulegen. "Transparenz ist inzwischen ein Modewort. Aber uns geht es um Transparenz im eigentlichen Sinne", sagte Wolf. Nach dem Gesetz sei die GEMA verpflichtet, jede Musiknutzung zu lizenzieren. Damit sei die GEMA auch in der Pflicht, die Tarife im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Quelle: onlinekosten.de
 
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