Das Internet-Portal Youtube darf seinen Nutzern keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen, bei denen die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA Urheberrechte geltend gemacht hat. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz.
Bei den zwölf genannten Titeln folgte das Gericht in sieben Fällen dem Antrag der GEMA. In den fünf weiteren Fällen wurde der Antrag formal zurückgewiesen, da es für ihn bereits keine Grundlage mehr gab. Hier sei es nicht ersichtlich gewesen, dass entsprechende
Das Gericht befand, dass die Google-Tochterfirma eine sogenannte Störer-Haftung habe, also für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könne. Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. Youtube kann gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen.
Das Hamburger Landgericht hat vordergründig darüber zu entscheiden, ob das Google-Tochterunternehmen Youtube auf Verlangen der GEMA zwölf urheberrechtlich geschützte Titel sperren muss und die Videoclips auch künftig nicht mehr zugänglich machen darf. Der Richterspruch dürfte aber über diese Lieder hinaus eine große Tragweite haben. Ein juristischer Erfolg der GEMA würde ihren Anspruch stärken, dass das Videoportal eine dauerhafte Vereinbarung zur Vergütung von Urheberrechten schließen muss.
Die GEMA betrachtet Youtube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst. Mit Musik-Streaming-Diensten hat die GEMA bereits feste Zahlungsvereinbarungen getroffen. So entrichten Simfy und Deezer einen festen Betrag für jeden Song, der von den Nutzern dieser Abonnement-Dienste angehört wird. Als Streaming wird die direkte Übertragung von Musik
Zum Hamburger
kam es, weil sich GEMA und Youtube nicht über
, die ihren Nutzern nur die technischen Möglichkeiten bereitstellt - die rechtliche Verantwortung für das Hochladen der Videos liege demnach allein bei den Nutzern.
GEMA-Jurist Alexander Wolf sagte der Nachrichtenagentur dpa am Freitag: "Letztlich geht es um eine angemessene Vergütung für die Autoren der Musik". Google-Sprecher Kay Oberbeck sagte im Vorfeld der Verhandlung: "Wie mit Verwertungsgesellschaften in 40 anderen Ländern wollen wir auch in Deutschland mit der GEMA zu einer
kommen. Wir erachten dafür den Verhandlungsweg als sinnvoller als den Rechtsweg".
Quelle: Digitalfernsehen
Bei den zwölf genannten Titeln folgte das Gericht in sieben Fällen dem Antrag der GEMA. In den fünf weiteren Fällen wurde der Antrag formal zurückgewiesen, da es für ihn bereits keine Grundlage mehr gab. Hier sei es nicht ersichtlich gewesen, dass entsprechende
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erneut auf der Plattform bereitgestellt worden seien. Das Gericht befand, dass die Google-Tochterfirma eine sogenannte Störer-Haftung habe, also für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könne. Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. Youtube kann gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen.
Das Hamburger Landgericht hat vordergründig darüber zu entscheiden, ob das Google-Tochterunternehmen Youtube auf Verlangen der GEMA zwölf urheberrechtlich geschützte Titel sperren muss und die Videoclips auch künftig nicht mehr zugänglich machen darf. Der Richterspruch dürfte aber über diese Lieder hinaus eine große Tragweite haben. Ein juristischer Erfolg der GEMA würde ihren Anspruch stärken, dass das Videoportal eine dauerhafte Vereinbarung zur Vergütung von Urheberrechten schließen muss.
Die GEMA betrachtet Youtube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst. Mit Musik-Streaming-Diensten hat die GEMA bereits feste Zahlungsvereinbarungen getroffen. So entrichten Simfy und Deezer einen festen Betrag für jeden Song, der von den Nutzern dieser Abonnement-Dienste angehört wird. Als Streaming wird die direkte Übertragung von Musik
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bezeichnet. Diese Alternative zum Herunterladen von Musikdateien gilt als besonders zukunftsträchtig. Zum Hamburger
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für Musikclips einigen konnten. Ein vorläufiger Vertrag zwischen beiden Seiten lief 2009 aus. Danach hat Youtube nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft nicht die Lizenz, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel weiter zur Verfügung zu stellen. Der Google-Dienst sieht sich aber als eine neutraleDu musst dich
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GEMA-Jurist Alexander Wolf sagte der Nachrichtenagentur dpa am Freitag: "Letztlich geht es um eine angemessene Vergütung für die Autoren der Musik". Google-Sprecher Kay Oberbeck sagte im Vorfeld der Verhandlung: "Wie mit Verwertungsgesellschaften in 40 anderen Ländern wollen wir auch in Deutschland mit der GEMA zu einer
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Quelle: Digitalfernsehen