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Für Drohnen sollen strengere Sicherheitsregeln kommen

josef.13

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Ein in der Bundesregierung abgestimmter Entwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht Flugverbote für sensible Bereiche, Kennzeichnungspflichten und zusätzliche Anforderungen für die Nutzer vor.

Die Neuregelung ( ) solle Drohnen als Zukunftstechnologie fördern und zugleich die Sicherheit im Luftraum deutlich erhöhen, sagte Dobrindt. Der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ulrich Lange (CSU), sagte am Samstag: "Filmaufnahmen über Wohngrundstücken oder Gefährdungen im Bereich von Flughäfen sind tabu." Ein gefahrloser Betrieb von Kleinstgeräten bleibe aber möglich. Schließlich könnten Drohnen als Freizeitspaß im Garten eingesetzt werden, aber etwa auch zur Überwachung von Infrastruktur. Nach Schätzungen der ( ) gibt es derzeit rund 400.000 Drohnen in Deutschland.

Der Entwurf der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" schreibt für alle Drohnen mit mehr als 250 Gramm Gewicht eine Kennzeichnung mit einer Plakette vor, wie zuerst das Magazin "Der Spiegel" berichtete. Damit bei Schäden schnell der Besitzer festgestellt werden kann, müssen Name und Adresse darauf stehen.

Für alle größeren Drohnen ab fünf Kilogramm Gewicht soll es weitere Anforderungen geben. So soll für den Betrieb eine Erlaubnis nötig sein, die bei den zuständigen Landesbehörden zu haben ist. Verlangt wird außerdem eine Art Führerschein. Um diesen "Kenntnisnachweis" zu bekommen, sollen Nutzer eine Prüfung bei einer anerkannten Stelle machen. Dies soll auch online möglich sein. Vorgesehen ist ein Mindestalter von 16 Jahren. Die Bescheinigung soll zehn Jahre gelten.

Für den eigentlichen Flugbetrieb soll eine Reihe von Vorgaben gelten. So dürfen Drohnen unter fünf Kilo nicht außer Sichtweite geraten. Tabu sind Flüge über Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten, bestimmten Verkehrswegen und Gebäuden wie Gefängnissen und Industrieanlagen. Auch Kanzleramt, Bundespräsidialamt und weitere Behörden des Bundes und der Länder gelten als solche sensiblen Bereiche.

Generell soll für Drohnen eine maximale Flughöhe von 100 Metern über dem Boden gelten. Nur wer einen "Kenntnisnachweis" hat, darf eine Drohne höher steigen lassen. Verboten sind An- und Abflugbereiche von Flughäfen. Über Wohngrundstücke dürfen Drohnen nicht fliegen, wenn sie mehr als 250 Gramm wiegen – oder wenn sie optische oder akustische Signale empfangen, übertragen oder aufzeichnen können. Es sei denn, der Betroffene auf dem Grundstück stimmt einem Überflug ausdrücklich zu. Verboten sind Drohnen mit mehr als 25 Kilo Gewicht.

Ausnahmen von Verboten sollen möglich sein. So können die Behörden Flüge zulassen, wenn sie keine Gefahr für Luftverkehr und öffentliche Sicherheit darstellen. "Angemessen berücksichtigt" sein müssten dafür auch Datenschutz, Naturschutz und der Schutz vor Fluglärm.

In der Verordnung vorgesehen ist auch eine Regelung für Videobrillen, mit denen Nutzer live Bilder einer Drohnen-Kamera empfangen können. Damit soll es noch als erlaubter Flug in Sichtweite gelten, wenn die Drohne nicht schwerer als 250 Gramm ist und nicht höher als 30 Meter steigt. Zulässig sein soll dies laut Ministerium außerdem auch, wenn jemand anders die Drohne "ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen".

Quelle: heise
 
Es lebe die deutsche Bürokratie!

Gewisse Regeln sollten auch ohne eine bürokratische Anordnung eingehalten werden (gesunder Menschenverstand).

MfG
 
na ja, wenn man sieht wo selbst kleine Kinder damit durch die Gegend fliegen nimmt das schon Überhand. Das Deutschland dann Vorreiter im Reglementieren wird ist doch auch klar.
 
...naja, wenn man so verschiedene Dinge beobachtet würde ich mich nicht auf den "gesunden Menschenverstand" verlassen.
Da sind mir bei verschiedenen Personen/Gruppen schon Gesetze lieber auf die ich mich im Erstfall berufen kann und dagegen vorgehen.
 
...hat nicht s mit Auge um Auge zu tun.
Aber wenn mich in meinem Garten einer mit so einem Ding nervt, was will ich dann mit gesunden Menschenverstand.
Wenn das verboten ist kann ich die Polizei rufen und verlangen das sie das abstellt.
Aber wenn es für so was kein Verbot gibt zucken die Kollegen mit den Schultern machen auf dem Absatz kehrt und gehen wieder....der macht ja schließlich nichts verbotenes!
 
Es gibt schon genug Gesetze, die Das regeln, was Du ansprichst. Da braucht es nicht noch mehr Gesetze.

MfG
 
...aber das mir so ein größeres und schwereres Ding auf den Kopf fällt weil der, der das Ding fliegt keinerlei Ahnung hat, dafür gibt es kein Gesetz.
Wer mit solchen Zeug hantiert, und ich spreche nicht von solchen kleinen Kinderspielzeugen, sollte schon mit einer Prüfung nachweisen das er das Ding beherrscht und damit umgehen kann.
Für jedes kleine Mofa musst du eine Prüfung ablegen, was spricht dagegen das man auch eine Erlaubnis benötigt kiloschwere Geräte in der Luft zu fliegen, wo die Verletzungsgefahr für Unbeteiligte vorhanden ist.
Und ein Gerät mit dem Gewicht von knapp einem halben Zentner ist schon eine Ansage!
 
Zuletzt bearbeitet:
sollte schon mit einer Prüfung nachweisen

Liest man aufmerksam die rechtlichen Veröffentlichungen zum Thema Modellfliegen, wird man nahezu ausnahmslos mit Verboten, Einschränkungen und Erlaubnispflichten konfrontiert. Dabei beginnt das Luftverkehrsrecht mit den Worten „Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, …“ (§ 1 Absatz 1 Lu verkehrsgesetz). Es stellt sich daher die Frage, ob Modellfliegen außerhalb zugelassener Modellfluggelände (noch) erlaubt ist.
Grundsätzlich reicht für diesen ansonsten erlaubnisfreien Flugbetrieb das Einverständnis des Grundstückseigentümers und die Beachtung allgemeiner Sicherheitsaspekte (§ 1 Absatz 1 Lu verkehrsordnung). Eine zusätzliche Genehmigungspflicht kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, so zum Beispiel, wenn sich das Grundstück von dem aus geflogen wird, in einem besonders naturgeschützten
Ein Modellflugzeug und nichts anderes ist eine Drohne.

MfG

Ich will nicht das ganze Gesetz zitieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ihr euch schon darüber unterhaltet, über das für und wieder solcher gesetzte, solltet ihr euch aber auch richtig informieren.
Es geht in dem gesetz nicht um drohnen an sich. Es geht um unbemante flufobjekte, Egal ob modellbau Flugzeuge - Hubschrauber - drohnen aller art etc.
Es gibt hierfür jetzt schon die verschiedensten gesetze die nicht ohne sind.
Das problem an der sache ist, das leute die sich jetzt schon nicht daran halten, diese sich auch nicht durch neue gesetzte von blödsinniges treiben abhalten lassen.
Diejenigen die jedoch verantwortungsvoll und sich an den gesetzen haltend ihr hobby nachgehen, werden soweit eingeschränkt, dass ihr hobby kaum noch ausführbar ist.
 
...mag ja sein, aber es sollte eben auch jegliche Gesetzeslücke geschlossen werden.
Und wer sich unbedingt nicht daran halten will muss eben mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden, was bei Unfällen bis zum totalen finanziellen Ruin führen kann.
Vielleicht schreckt das dann ab.
 
Siehste und genau das meine ich. Seiriöse hobbybetreiber haben eine spezielle haftpflicht für unbemannte flugobjekte (pflicht) um ruine zu vermeiden.
Erzähle du aber mal einen modelflieger er darf nicht mehr höher als zb. 100 meter fliegen. Damit wäre , so komisch es klingt, die sicherheit mehr gefährdet als jetzt...
Der gesetzes, zum glück bis jetzt nur entwurf, hat keine ausnahmen wie zb auf bestimmte plätze etc vorgesehen. Damit wäre für viele das hobby unmöglich....
Ich habe nichts gegen gesetzeslücken die geschlossen werden, insofern sie ein vernünftiges maß für alle beteiligten beinhaltet

Aber gut....jeder darf seine meinung haben...auch das ist ein gesetz:-)
 
...um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, mir geht es hier nicht um Leute die ernsthaft ein Hobby betreiben, sondern um Spinner bei denen Geld keine Rolle spielt, die in den Laden gehen sich so ein Ding kaufen und Blödsinn anstellen.
Ist das gleiche beim Waffenrecht, da geht es auch darum Bekloppte zu stoppen, aber weder Jäger noch Sportschützen zu beeinträchtigen.
 
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