josef.13
Boardveteran
Ein in der Bundesregierung abgestimmter Entwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht Flugverbote für sensible Bereiche, Kennzeichnungspflichten und zusätzliche Anforderungen für die Nutzer vor.
Die Neuregelung (
Der Entwurf der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" schreibt für alle Drohnen mit mehr als 250 Gramm Gewicht eine Kennzeichnung mit einer Plakette vor, wie zuerst das Magazin "Der Spiegel" berichtete. Damit bei Schäden schnell der Besitzer festgestellt werden kann, müssen Name und Adresse darauf stehen.
Für alle größeren Drohnen ab fünf Kilogramm Gewicht soll es weitere Anforderungen geben. So soll für den Betrieb eine Erlaubnis nötig sein, die bei den zuständigen Landesbehörden zu haben ist. Verlangt wird außerdem eine Art Führerschein. Um diesen "Kenntnisnachweis" zu bekommen, sollen Nutzer eine Prüfung bei einer anerkannten Stelle machen. Dies soll auch online möglich sein. Vorgesehen ist ein Mindestalter von 16 Jahren. Die Bescheinigung soll zehn Jahre gelten.
Für den eigentlichen Flugbetrieb soll eine Reihe von Vorgaben gelten. So dürfen Drohnen unter fünf Kilo nicht außer Sichtweite geraten. Tabu sind Flüge über Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten, bestimmten Verkehrswegen und Gebäuden wie Gefängnissen und Industrieanlagen. Auch Kanzleramt, Bundespräsidialamt und weitere Behörden des Bundes und der Länder gelten als solche sensiblen Bereiche.
Generell soll für Drohnen eine maximale Flughöhe von 100 Metern über dem Boden gelten. Nur wer einen "Kenntnisnachweis" hat, darf eine Drohne höher steigen lassen. Verboten sind An- und Abflugbereiche von Flughäfen. Über Wohngrundstücke dürfen Drohnen nicht fliegen, wenn sie mehr als 250 Gramm wiegen – oder wenn sie optische oder akustische Signale empfangen, übertragen oder aufzeichnen können. Es sei denn, der Betroffene auf dem Grundstück stimmt einem Überflug ausdrücklich zu. Verboten sind Drohnen mit mehr als 25 Kilo Gewicht.
Ausnahmen von Verboten sollen möglich sein. So können die Behörden Flüge zulassen, wenn sie keine Gefahr für Luftverkehr und öffentliche Sicherheit darstellen. "Angemessen berücksichtigt" sein müssten dafür auch Datenschutz, Naturschutz und der Schutz vor Fluglärm.
In der Verordnung vorgesehen ist auch eine Regelung für Videobrillen, mit denen Nutzer live Bilder einer Drohnen-Kamera empfangen können. Damit soll es noch als erlaubter Flug in Sichtweite gelten, wenn die Drohne nicht schwerer als 250 Gramm ist und nicht höher als 30 Meter steigt. Zulässig sein soll dies laut Ministerium außerdem auch, wenn jemand anders die Drohne "ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen".
Quelle: heise
Die Neuregelung (
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) solle Drohnen als Zukunftstechnologie fördern und zugleich die Sicherheit im Luftraum deutlich erhöhen, sagte Dobrindt. Der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ulrich Lange (CSU), sagte am Samstag: "Filmaufnahmen über Wohngrundstücken oder Gefährdungen im Bereich von Flughäfen sind tabu." Ein gefahrloser Betrieb von Kleinstgeräten bleibe aber möglich. Schließlich könnten Drohnen als Freizeitspaß im Garten eingesetzt werden, aber etwa auch zur Überwachung von Infrastruktur. Nach Schätzungen der
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) gibt es derzeit rund 400.000 Drohnen in Deutschland.Der Entwurf der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" schreibt für alle Drohnen mit mehr als 250 Gramm Gewicht eine Kennzeichnung mit einer Plakette vor, wie zuerst das Magazin "Der Spiegel" berichtete. Damit bei Schäden schnell der Besitzer festgestellt werden kann, müssen Name und Adresse darauf stehen.
Für alle größeren Drohnen ab fünf Kilogramm Gewicht soll es weitere Anforderungen geben. So soll für den Betrieb eine Erlaubnis nötig sein, die bei den zuständigen Landesbehörden zu haben ist. Verlangt wird außerdem eine Art Führerschein. Um diesen "Kenntnisnachweis" zu bekommen, sollen Nutzer eine Prüfung bei einer anerkannten Stelle machen. Dies soll auch online möglich sein. Vorgesehen ist ein Mindestalter von 16 Jahren. Die Bescheinigung soll zehn Jahre gelten.
Für den eigentlichen Flugbetrieb soll eine Reihe von Vorgaben gelten. So dürfen Drohnen unter fünf Kilo nicht außer Sichtweite geraten. Tabu sind Flüge über Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten, bestimmten Verkehrswegen und Gebäuden wie Gefängnissen und Industrieanlagen. Auch Kanzleramt, Bundespräsidialamt und weitere Behörden des Bundes und der Länder gelten als solche sensiblen Bereiche.
Generell soll für Drohnen eine maximale Flughöhe von 100 Metern über dem Boden gelten. Nur wer einen "Kenntnisnachweis" hat, darf eine Drohne höher steigen lassen. Verboten sind An- und Abflugbereiche von Flughäfen. Über Wohngrundstücke dürfen Drohnen nicht fliegen, wenn sie mehr als 250 Gramm wiegen – oder wenn sie optische oder akustische Signale empfangen, übertragen oder aufzeichnen können. Es sei denn, der Betroffene auf dem Grundstück stimmt einem Überflug ausdrücklich zu. Verboten sind Drohnen mit mehr als 25 Kilo Gewicht.
Ausnahmen von Verboten sollen möglich sein. So können die Behörden Flüge zulassen, wenn sie keine Gefahr für Luftverkehr und öffentliche Sicherheit darstellen. "Angemessen berücksichtigt" sein müssten dafür auch Datenschutz, Naturschutz und der Schutz vor Fluglärm.
In der Verordnung vorgesehen ist auch eine Regelung für Videobrillen, mit denen Nutzer live Bilder einer Drohnen-Kamera empfangen können. Damit soll es noch als erlaubter Flug in Sichtweite gelten, wenn die Drohne nicht schwerer als 250 Gramm ist und nicht höher als 30 Meter steigt. Zulässig sein soll dies laut Ministerium außerdem auch, wenn jemand anders die Drohne "ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen".
Quelle: heise