Im oberbayerischen Freilassung wurde kürzlich die Identität mehrerer Personen erkennungsdienstlich festgehalten, weil sie auf einem Flohmarkt schwarzkopierte Musik-CDs, Computer-Spiele und Pornos verkauft haben.
Kurz notiert: Am Samstag, den 13. Januar entdeckten laut einer Pressemitteilung der Polizei zwei Mitarbeiter der Sicherheitswacht Freilassing auf ihrem Streifengang über den Flohmarkt beim Bahnhof an zwei Ständen Spiele und Filme mit der Altersfreigabe FSK18 nebst schwarzkopierten Musik-CDs.
Die herbeigerufene Polizeistreife der Inspektion Freilassing nahm sich der Sache an und stellte die selbst gebrannten Musik-CDs, Porno-Filme und PC-Spiele sicher. Den beiden Standbetreibern erwartet nun jeweils eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz. Sie hatten Minderjährigen FSK18-Ware angeboten. Wegen des Verkaufs der Imitate wird einer der Verkäufer zudem wegen des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz angezeigt. Zudem darf man beim Verkauf der selbst gebrannten Ware auch ein nicht unerhebliches Ausmaß an Steuerhinterziehung vermuten.
GVU: Kontrolle der angebotenen Ware auf Flohmärkten üblich
Als es noch keine flächendeckende Versorgung mit dem Internet gab, wurden vergleichsweise häufig Mitarbeiter der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) auf Flohmärkte geschickt, um die angebotene Ware auf ihre Echtheit zu überprüfen. Pro Beschlagnahmung wurden mitunter mehrere zehntausende illegale Kopien sichergestellt. Teilweise arbeitete die GVU mit Mitarbeitern des zuständigen Hauptzollamts und den Ermittlern der Hamburger proMedia GmbH zusammen, die zur Kanzlei Rasch Rechtsanwälte gehört. Doch dieses Phänomen gehört nicht gänzlich der Vergangenheit an. Um nur ein Beispiel zu nennen: Vor dem Landgericht Essen mussten sich im Januar 2016 drei Personen verantworten, weil sie auf verschiedenen Flohmärkten in ganz NRW insgesamt ca. 380.000 Schwarzpressungen verkauft haben sollen.
Quelle: Tarnkappe
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Kurz notiert: Am Samstag, den 13. Januar entdeckten laut einer Pressemitteilung der Polizei zwei Mitarbeiter der Sicherheitswacht Freilassing auf ihrem Streifengang über den Flohmarkt beim Bahnhof an zwei Ständen Spiele und Filme mit der Altersfreigabe FSK18 nebst schwarzkopierten Musik-CDs.
Die herbeigerufene Polizeistreife der Inspektion Freilassing nahm sich der Sache an und stellte die selbst gebrannten Musik-CDs, Porno-Filme und PC-Spiele sicher. Den beiden Standbetreibern erwartet nun jeweils eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz. Sie hatten Minderjährigen FSK18-Ware angeboten. Wegen des Verkaufs der Imitate wird einer der Verkäufer zudem wegen des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz angezeigt. Zudem darf man beim Verkauf der selbst gebrannten Ware auch ein nicht unerhebliches Ausmaß an Steuerhinterziehung vermuten.
GVU: Kontrolle der angebotenen Ware auf Flohmärkten üblich
Als es noch keine flächendeckende Versorgung mit dem Internet gab, wurden vergleichsweise häufig Mitarbeiter der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) auf Flohmärkte geschickt, um die angebotene Ware auf ihre Echtheit zu überprüfen. Pro Beschlagnahmung wurden mitunter mehrere zehntausende illegale Kopien sichergestellt. Teilweise arbeitete die GVU mit Mitarbeitern des zuständigen Hauptzollamts und den Ermittlern der Hamburger proMedia GmbH zusammen, die zur Kanzlei Rasch Rechtsanwälte gehört. Doch dieses Phänomen gehört nicht gänzlich der Vergangenheit an. Um nur ein Beispiel zu nennen: Vor dem Landgericht Essen mussten sich im Januar 2016 drei Personen verantworten, weil sie auf verschiedenen Flohmärkten in ganz NRW insgesamt ca. 380.000 Schwarzpressungen verkauft haben sollen.
Quelle: Tarnkappe