Das Landgericht Verden hat einen 53-jährigen Mann aus Leese in Niedersachsen wegen des illegalen Vertriebs von Sky über das Internet zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Das teilte der Pay-TV-Anbieter Sky am 11. Februar mit. Damit bestätigte die Behörde die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Stolzenau aus dem Jahr 2013 im Grundsatz.
Das Urteil des Landgerichts Verden ist der bislang erste Richterspruch einer höheren Instanz in Deutschland zu dieser Form der Informations- und Kommunikationskriminalität („Cybercrime“) und darf daher auch als richtungsweisend für die rechtliche Beurteilung derartiger Tatbestände in zukünftigen Verfahren gelten.
Der Täter hatte in mehreren nachgewiesenen Fällen illegal Angebote von Sky über das Internet vertrieben, indem er einen sogenannten Card-Sharing Server betrieben und die Zugänge dazu verkauft hatte. Er wurde nun wegen gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten und der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen verurteilt.
Auf Basis der Ergebnisse gemeinsamer intensiver Recherchen zu dem Fall von Sky und Nagravision, dem Hersteller eines der zum Tatzeitpunkt von Sky eingesetzten Sicherheitssysteme, hatte die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden zuvor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und nach Abschluss aufwändiger Ermittlungsmaßnahmen Klage erhoben. Sky und Nagravision waren an dem Verfahren zudem als Nebenkläger beteiligt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky Deutschland: „Erstmals hat ein Gericht auch in der zweiten Instanz so konsequent entschieden. Dies ist ein klares Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern: Card-Sharing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen, in diesem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision, bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt.“
Quelle; INFOSAT
Das Urteil des Landgerichts Verden ist der bislang erste Richterspruch einer höheren Instanz in Deutschland zu dieser Form der Informations- und Kommunikationskriminalität („Cybercrime“) und darf daher auch als richtungsweisend für die rechtliche Beurteilung derartiger Tatbestände in zukünftigen Verfahren gelten.
Der Täter hatte in mehreren nachgewiesenen Fällen illegal Angebote von Sky über das Internet vertrieben, indem er einen sogenannten Card-Sharing Server betrieben und die Zugänge dazu verkauft hatte. Er wurde nun wegen gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten und der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen verurteilt.
Auf Basis der Ergebnisse gemeinsamer intensiver Recherchen zu dem Fall von Sky und Nagravision, dem Hersteller eines der zum Tatzeitpunkt von Sky eingesetzten Sicherheitssysteme, hatte die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden zuvor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und nach Abschluss aufwändiger Ermittlungsmaßnahmen Klage erhoben. Sky und Nagravision waren an dem Verfahren zudem als Nebenkläger beteiligt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky Deutschland: „Erstmals hat ein Gericht auch in der zweiten Instanz so konsequent entschieden. Dies ist ein klares Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern: Card-Sharing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen, in diesem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision, bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt.“
Quelle; INFOSAT