Im Kampf gegen das illegale Runterladen von Filmen und Fernsehsendungen hat die Filmindustrie in Australien eine Niederlage eingesteckt.
Internet-Anbieter können nicht verpflichtet werden, den Austausch illegal erworbenen Materials unter Computernutzern zu unterbinden, befand ein Bundesgericht am Donnerstag. Eine Koalition gegen Copyright-Diebstahl (AFACT) hatte den Internetanbieter iiNet in Perth verklagt.
"Allein die Bereitstellung des Internets ist noch keine Rechtsverletzung", hielt Richter Dennis Cowdroy in seinem Urteil fest. "Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass iiNet Rechtsverletzungen billigt." AFACT hatte argumentiert, der Internet-Anbieter müsse angemessene Schritte unternehmen, um zu verhindern, dass Kunden illegal heruntergeladene Filme austauschen.
Quelle: satundkabel.de
Internet-Anbieter können nicht verpflichtet werden, den Austausch illegal erworbenen Materials unter Computernutzern zu unterbinden, befand ein Bundesgericht am Donnerstag. Eine Koalition gegen Copyright-Diebstahl (AFACT) hatte den Internetanbieter iiNet in Perth verklagt.
"Allein die Bereitstellung des Internets ist noch keine Rechtsverletzung", hielt Richter Dennis Cowdroy in seinem Urteil fest. "Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass iiNet Rechtsverletzungen billigt." AFACT hatte argumentiert, der Internet-Anbieter müsse angemessene Schritte unternehmen, um zu verhindern, dass Kunden illegal heruntergeladene Filme austauschen.
Quelle: satundkabel.de