Die jährliche Hochrechnung der InteressenGemeinschaft gegen den AbmahnWahn und der Initiative AW3P geht von einer Halbierung der verschickten Filesharing-Abmahnungen im Vorjahr aus. So sollen in 2012 110.420 Abmahnungen mit einem Gesamtvolumen von 87.2 Millionen Euro verschickt worden sein. Trotz der Halbierung stieg die Anzahl der Rechteinhaber, abmahnenden Kanzleien und Gerichtsverfahren an.
Die Link ist nicht mehr aktiv. (ehemals Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.) sowie die Initiative AW3P haben kürzlich ihre neueste Jahresstatistik über Abmahnungen und gerichtliche Verfahren im Bereich des Filesharings Link ist nicht mehr aktiv.. Gemeint ist hierbei der Austausch urheberrechtlich geschützter Dateien über eine Internet-Tauschbörse. Die Hochrechnung der Vereine kann mangels wissenschaftlicher Methoden lediglich als Trendmesser angesehen werden. Für die Erstellung wurden zahlreiche Abmahnforen, Webseiten und Blogs beobachtet und Kanzleien befragt, die freiwillig ihre Statistiken zur Verfügung stellten. Filesharing - eine Ausnahmeerscheinung? Das Thema geht beinahe jeden etwas an, der sich im Internet bewegt. Schätzungen anderer Quellen gehen davon aus, zirka 4,3 Millionen Deutsche haben schon einmal eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten, weil sie im Internet Musik, Filme, Bücher oder Software ausgetauscht haben.
Schaut man sich die Ergebnisse der Link ist nicht mehr aktiv. an, wird deutlich, dass auch im Vorjahr viel Geld in diesem Bereich verdient werden konnte. Trotz der Halbierung der verschickten Schreiben stieg die Anzahl der aktiven Rechtsanwaltskanzleien von 53 auf 65 an. Auch bei den Rechteinhabern wurde ein Anstieg von 370 auf 422 Teilnehmer am Abmahngeschäft festgestellt. Spitzenreiter sind erneut für diese Tätigkeit bekannte Kanzleien wie Waldorf Frommer, Sasse & Partner, Kornmeier & Kollegen und viele weitere alte Weggenossen. Auch sind die geltend gemachten Forderungen pro Schreiben gesunken. Einziger Ausreißer dieses Trends ist Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der mit seinen durchschnittlichen Forderungen von 1.565 Euro den ansonsten niedrigen Durchschnitt nach oben schob.
Abmahnungen aufgeschlüsselt nach Inhalten
Besonders beliebt sind Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen von aktuellen Musikstücken, kompletten Musikalben, Spiel- und Pornofilmen. Von juristischen Schritten bedroht ist insbesondere der Austausch aktueller Musikstücke aus den Charts, die Top 100 als Archiv oder Sampler wie beispielsweise Bravo-Hits, Dream-Dance, Top of the Clubs und viele mehr. Ansonsten haben die Urheber von Kinofilmen die abmahnende Erotikbranche zurückgedrängt. Während die verschickten kostenpflichtigen Schreiben für Hörbücher und E-Books weiter abnahmen, stieg der Anteil beim Genre Anwendersoftware an.
Bei der Reaktion auf die Abmahnung hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur wenig verändert. Nur 12 Prozent der Betroffenen haben die vorgefertigte Unterlassungserklärung der abmahnenden Kanzlei unterschrieben zurückgeschickt und die Forderung beglichen. Über 86 Prozent hingegen hatten sich im Internet über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung informiert, bei der sie ihre Rechte nicht so umfangreich abtreten. Etwa die Hälfte mehr als in 2011 haben das Schreiben einfach ignoriert und hoffen möglicherweise, dass die Angelegenheit in Vergessenheit geraten könnte. Die Schätzungen der Hochrechnung belaufen sich in 2011 auf 0.5 Prozent, in 2012 waren es hingegen 1.2 Prozent Ignorierer.
Mehr gerichtliche Verfahren in 2012
Interessant ist dabei auch, dass laut Hochrechnung die Anzahl der gerichtlichen Verfahren inklusive Mahnbescheide, Unterlassungsklagen, einstweiligen Verfügungen und Vollstreckungsbescheiden von insgesamt 124 im Jahr 2011 auf 561 im Jahr 2012 angestiegen ist. Ein großer Teil entfiel dabei übrigens auf gerichtliche Mahnbescheide, um säumige Zahler zur Begleichung der Kostennote zu bewegen. Auch haben immer mehr Abmahnkanzleien Gerichte eingeschaltet, sofern ihre Schreiben komplett ignoriert wurden. Diese Zahlen basieren allerdings auf freiwilligen Angaben der beteiligten Kanzleien.
Kommentar und Ausblick
Eine Begründung für den Grund der Halbierung der ergangenen Abmahnungen bleiben uns die beiden Vereine schuldig. Die in den letzten Jahren sprunghaft angestiegene Popularität von Sharehostern, die ihren Kunden einen völlig ungefährlichen Dateiaustausch versprechen, dürfte in jedem Fall eine Rolle spielen. Auch hat es sich offenbar immer mehr herumgesprochen, mit welchen Gefahren die Teilnahme an regulären Filesharing-Tauschbörsen verbunden ist.
Fest steht: Das fröhliche Geldverdienen der IP-Ermittler, Anwälte und Rechteinhaber kann auch in 2013 munter weitergehen. Erst kürzlich verhinderte Kulturstaatsminister Bernd Neumann unter Beifall der Musikindustrie, dass ein Gesetzentwurf des Justizministeriums zur Begrenzung des Abmahnwahns im Kabinett behandelt werden konnte. Neumann bremste den Entwurf mit der Begründung aus, dieser sei verbesserungswürdig. Die am Kompromiss beteiligte FDP gab hingegen bekannt, es gebe keinen Verhandlungsspielraum mehr. Beispielsweise die Deckelung des Streitwertes droht zu scheitern, eine Neuauflage in dieser Legislaturperiode erscheint unwahrscheinlich. Ob und in welcher Form sich die nächste Bundesregierung mit dieser Problematik befassen wird, bleibt zudem höchst fraglich.
Mit Ausnahme von Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich kein Politiker für eine Lösung dieses Problems öffentlich stark gemacht. Warum auch? Filesharer haben keine Lobby. Sie kommen stets mit dem Bruch von Rechten Dritter ins Spiel. Sich für diese Wählerschicht einzusetzen, gilt bei Politikern offenbar als wenig förderlich oder erfolgversprechend. Vielleicht wird sich das eines Tages ändern, wenn es in Deutschland nicht mehr nur 4,3, sondern über 10 Millionen Betroffene geben wird. Filesharer unterhalten im Gegensatz zu den Rechteinhabern zudem keine bezahlten Lobbyisten, die den Politikern ihre Sicht der Dinge nahezubringen versuchen.
Abmahnungen Jahresstatistik
Zwar geht erneut eine Kopie Link ist nicht mehr aktiv. per Post an das Bundesjustizministerium, den Bundespräsidenten, das Bundeskanzleramt und weitere Stellen. Bezüglich der Erfolgsaussichten der Versendung darf man aber durchaus geteilter Meinung sein. Ein Großteil der politischen Entscheidungsträger schafften es in der Vergangenheit, dieses Thema erfolgreich zu ignorieren. Daran dürfte sich so schnell nichts ändern.
Quelle: gulli
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Schaut man sich die Ergebnisse der Link ist nicht mehr aktiv. an, wird deutlich, dass auch im Vorjahr viel Geld in diesem Bereich verdient werden konnte. Trotz der Halbierung der verschickten Schreiben stieg die Anzahl der aktiven Rechtsanwaltskanzleien von 53 auf 65 an. Auch bei den Rechteinhabern wurde ein Anstieg von 370 auf 422 Teilnehmer am Abmahngeschäft festgestellt. Spitzenreiter sind erneut für diese Tätigkeit bekannte Kanzleien wie Waldorf Frommer, Sasse & Partner, Kornmeier & Kollegen und viele weitere alte Weggenossen. Auch sind die geltend gemachten Forderungen pro Schreiben gesunken. Einziger Ausreißer dieses Trends ist Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der mit seinen durchschnittlichen Forderungen von 1.565 Euro den ansonsten niedrigen Durchschnitt nach oben schob.
Die von Abmahnungen am ehesten betroffenen Werke: aktuelle MP3s, Kino- und Pornofilme
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Abmahnungen aufgeschlüsselt nach Inhalten
Bei der Reaktion auf die Abmahnung hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur wenig verändert. Nur 12 Prozent der Betroffenen haben die vorgefertigte Unterlassungserklärung der abmahnenden Kanzlei unterschrieben zurückgeschickt und die Forderung beglichen. Über 86 Prozent hingegen hatten sich im Internet über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung informiert, bei der sie ihre Rechte nicht so umfangreich abtreten. Etwa die Hälfte mehr als in 2011 haben das Schreiben einfach ignoriert und hoffen möglicherweise, dass die Angelegenheit in Vergessenheit geraten könnte. Die Schätzungen der Hochrechnung belaufen sich in 2011 auf 0.5 Prozent, in 2012 waren es hingegen 1.2 Prozent Ignorierer.
Mehr gerichtliche Verfahren in 2012
Interessant ist dabei auch, dass laut Hochrechnung die Anzahl der gerichtlichen Verfahren inklusive Mahnbescheide, Unterlassungsklagen, einstweiligen Verfügungen und Vollstreckungsbescheiden von insgesamt 124 im Jahr 2011 auf 561 im Jahr 2012 angestiegen ist. Ein großer Teil entfiel dabei übrigens auf gerichtliche Mahnbescheide, um säumige Zahler zur Begleichung der Kostennote zu bewegen. Auch haben immer mehr Abmahnkanzleien Gerichte eingeschaltet, sofern ihre Schreiben komplett ignoriert wurden. Diese Zahlen basieren allerdings auf freiwilligen Angaben der beteiligten Kanzleien.
Kommentar und Ausblick
Eine Begründung für den Grund der Halbierung der ergangenen Abmahnungen bleiben uns die beiden Vereine schuldig. Die in den letzten Jahren sprunghaft angestiegene Popularität von Sharehostern, die ihren Kunden einen völlig ungefährlichen Dateiaustausch versprechen, dürfte in jedem Fall eine Rolle spielen. Auch hat es sich offenbar immer mehr herumgesprochen, mit welchen Gefahren die Teilnahme an regulären Filesharing-Tauschbörsen verbunden ist.
Fest steht: Das fröhliche Geldverdienen der IP-Ermittler, Anwälte und Rechteinhaber kann auch in 2013 munter weitergehen. Erst kürzlich verhinderte Kulturstaatsminister Bernd Neumann unter Beifall der Musikindustrie, dass ein Gesetzentwurf des Justizministeriums zur Begrenzung des Abmahnwahns im Kabinett behandelt werden konnte. Neumann bremste den Entwurf mit der Begründung aus, dieser sei verbesserungswürdig. Die am Kompromiss beteiligte FDP gab hingegen bekannt, es gebe keinen Verhandlungsspielraum mehr. Beispielsweise die Deckelung des Streitwertes droht zu scheitern, eine Neuauflage in dieser Legislaturperiode erscheint unwahrscheinlich. Ob und in welcher Form sich die nächste Bundesregierung mit dieser Problematik befassen wird, bleibt zudem höchst fraglich.
Mit Ausnahme von Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich kein Politiker für eine Lösung dieses Problems öffentlich stark gemacht. Warum auch? Filesharer haben keine Lobby. Sie kommen stets mit dem Bruch von Rechten Dritter ins Spiel. Sich für diese Wählerschicht einzusetzen, gilt bei Politikern offenbar als wenig förderlich oder erfolgversprechend. Vielleicht wird sich das eines Tages ändern, wenn es in Deutschland nicht mehr nur 4,3, sondern über 10 Millionen Betroffene geben wird. Filesharer unterhalten im Gegensatz zu den Rechteinhabern zudem keine bezahlten Lobbyisten, die den Politikern ihre Sicht der Dinge nahezubringen versuchen.
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Abmahnungen Jahresstatistik
Quelle: gulli