Quantcast
Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder

Der Vater eines 11-Jährigen wurde vom AG Leipzig verurteilt, weil er ihn nicht ausführlich genug über die Risiken der Nutzung von P2P-Tauschbörsen aufgeklärt hat. Er sagte ihm nur, „dass er nicht einfach etwas downloaden oder etwas Gefährliches“ tun soll. Der Junge hatte ein urheberrechtlich geschütztes Hörbuch illegal zum Download angeboten.

Der beklagte Vater wurde als Anschlussinhaber von der Kanzlei Waldorf Frommer angeschrieben. Er muss nun laut Urteil vom 30.01.2017 (Az. 104 C 7366/16) an einen Verlag 956 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent und die Kosten des Rechtsstreites tragen. Ursprünglich sollte der Mann laut der Filesharing-Abmahnung 300 Euro Schadenersatz und 506 Euro Rechtsanwaltskosten, ausgehend von einem Gegenstandswert von 10.000 Euro, zahlen.

Da der Mann zum Zeitpunkt der Tat abwesend war, konnte er den heimischen Internetanschluss nicht benutzt haben. Seine Lebensgefährtin und sein Sohn waren hingegen zum streitgegenständlichen Zeitpunkt anwesend. Der Mann glaubte, es wäre ausreichend den Sohn darüber zu belehren, dass er seinen Anschluss nicht für illegale Downloads verwenden darf. Im Urteil wird sein Verhalten sogar als „fahrlässig“ bezeichnet.

Es half nichts, dass der Anschlussinhaber seinem Sohn nach Erhalt der Abmahnung den Zugang zum Internet gesperrt hat. Nach Ansicht der Richterin war die Belehrung des Minderjährigen nicht ausreichend, um die Haftung auszuschließen. Der Mann hätte seinen Sohn über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen aufklären müssen. Ihm zu sagen, er soll auf nichts klicken und nie etwas Gefährliches zu tun, war nicht genug. Dies sei schlichtweg keine für das Kind verständliche Erklärung, was es an rechtswidrigen Downloads im Internet gibt und mit welchen Gefahren diese verbunden sind. Es nützte auch nichts bei Verfahren vorzutragen, dass der Junge seinen PC nur für schulische Belange einsetzen sollte.

Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.


Auch die Argumentation des Mannes vor dem Amtsgericht Leipzig, dass durch das Filesharing Werke bekannter würden und den Umsatz der Verlage steigern könnten, überzeugte die Richterin nicht. Sie ging sogar davon aus, dass der Mann selbst von dem Hörbuch partizipiert haben könnte und er die Belehrung nachträglich erfunden hat, um die Familie vor Schadenersatzansprüchen zu schützen. Im Übrigen bestätigte das Amtsgericht Leipzig auch die Höhe der von Waldorf Frommer ausgestellten Kostennote und die Höhe des Lizenzschadens.

Quelle; tarnkappe
 
Das nächste mal oder besser vorher einfach mit einem VPN der was taugt surfen und dann kommen sie auch nicht an die echte IP. Wer Kinder hat, sollte das als erstes machen. Dann gibt es auch keine Diskussion, ob korrekt belehrt worden ist.
 
Da haben ja mal wieder paar Anwälte richtig Kohle machen können...
Kinder sind nicht haftbar, also muss der Alte dran glauben. Pfff... :(
 
Das nächste mal oder besser vorher einfach mit einem VPN der was taugt surfen und dann kommen sie auch nicht an die echte IP. Wer Kinder hat, sollte das als erstes machen. Dann gibt es auch keine Diskussion, ob korrekt belehrt worden ist.

Auch das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Im Netz gibt es keine vollständige Anonymität. Die VPN - Netzwerk Betreiber sind meistens Firmen in der westlichen Welt. Und wenn die bei Urheber- sowie Kopierrechtsverletzungen involviert sind, werden da ganz schnell die Server beschlagnahmt und die Geschäftsräume durchsucht.

Entweder unterlässt man prinzipiell solche Dinge, Peer to Peer sind ja auch extremst veraltet. Und Ende der 90er waren da schon viele Schnüffler bei eMule, Kazaa und wie sie alle hießen unterwegs. Das ist nicht verwunderlich,d enn viele Rechtsverdreher leben vom Abmahngeschäft. Zu dem ist es bei Direktverbindugen extrem leicht die IP Adresse, mittels einfachsten Befehlen unter Windows, heraus zu bekommen.

Will man etwas Anonymität und Schutz geniessen, dann mietet man sich einen kleinen Server über einen Mittelsmann, der in Panama o.ä. Staaten stationiert ist und nutzt diesen als Proxy. Mit dem richtigen Sniffer bekommt man aber jede Ziel-IP heraus, auch wenn die Verbindung über 1000 Proxy's läuft.


MfG
 
Da haben ja mal wieder paar Anwälte richtig Kohle machen können...
Kinder sind nicht haftbar, also muss der Alte dran glauben. Pfff... :(
Gelddruckmaschine, mehr nicht.

Jetzt schreiben Gerichte vor, wie man solche Belehrungen auch noch aussprechen soll.

Pff, was wäre gewesen, wenn der Vater gesagt, hätte, dass sowas verboten ist, dass sowas illegal und teuer werden kann, etc pp und der Knabe hätte es trotzdem getan?

Wäre nicht das erste Mal, dass such Kinder über Verbote hinwegsetzen.

Tut mir leid, aber in meinen Augen eine bodenlose Frechheit. Solche Anwälte haben keine Kinder, daher kommen die so an. Schlimmer hingegen finde ich, dass Gerichte bei sowas mitmachen. Ich wünsche den Anwälten und Richtern mal, dass deren Kinder sowas auch mal machen und die das Gleiche bezahlen müssten.

Sollte mir sowas mal rein flattern, werde ich mich weigern auch nur einen Cent zu zahlen. Da wandere ich lieber in den Bau als zu zahlen.

Mein Sohn ist 14 und ist dahingehend aufgeklärt. Nichtsdestotrotz weiß weder meine Frau noch ich, was der nach der Schule am Laptop oder Handy macht,da wir beide arbeiten sind.
 
Sorry Backo, auch wenn ich Deine Meinung sonst sehr schätze, gibt es bei den VPN Betreibern solche und andere, welche Dich schützen bei oben genannten Fall.

Wenn ich von einem VPN Provider spreche, dann meine ich nicht so 08/15 Rotz, welchen Du in der Computerbild empfohlen bekommst, sondern jene, die u.a. für Black-Hat Ops genommen werden und auch von Privacy Aktivisten betrieben werden.

Natürlich sitzen solche Provider auch nicht in der EU, andererseits spielt es auch keine Rolle, wenn sie nicht loggen und deren Server hochgenommen werden, dann gibt es auch nichts zum auswerten.

Es gibt Provider welche diese Kriterien erfüllen und wo es auch schon solche Beschlagnahmungen gegeben hat.
Diese Provider würden sich nicht einmal eine Woche halten, wenn deren Konzept nicht aufgehen würde und sie anders arbeiten täten, als sie es kommuniziert haben.

Filesharing ist bei solchen Providern die kleinste Sorge ;) Die haben ganz andere Kunden, welche ihnen viel Arbeit bescheren und ich gehe jede Wette ein, ich kann dir von jeder Seite ein Torrent runterladen und bekomme nicht einen Brief.

Ich habe auch schon entsprechende Abuse Meldungen gezeigt bekommen und da ist so ein Torrent Download ein Witz dagegen und trotzdem passiert dem Kunden nichts. Es ist halt viel Arbeit für solche Provider, aber dafür bekommen sie auch Geld bezahlt.

Ich habe auch nicht gesagt, dass Du 100% Anonymität bekommst, sondern wie man sich vor solchen Anwälten schützen kann.

Es gibt leider auch Länder, wo sich die Bürger/Aktivisten/Opposition schützen müssen und nach Deiner Auffassung, wären diese schon längst im Knast, weil man ja so leicht an die IP herankommen kann. Das sind sie aber nicht, weil sie entsprechende Provider benutzen und diese ihr Handwerk auch verstehen. Hier gilt es daher zu unterscheiden: "Sicher vorm Geheimdienst ? Sicher vor der Regierung usw. ? "

Abmahnanwälte haben gar nicht die Technik oder Ressourcen solch einen Aufwand zu betreiben.

Das ganze ist nur Abzocke und daher sollten Eltern einfach einen VPN aktivieren, da man auch nicht verlangen kann, dass sie ständig Ihre Kinder überwachen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jedem steht seine Meinung zu :). Natürlich ist das Abzocke, bzw. Schaffung einer ganzen Industrie mit den daraus resultierenden Beschäftigungsverhältnissen etc.

Zu der technischen Sichtweise, äußere ich mich jetzt zum letzten mal, da wir uns sonst im Kreis drehen. Leute die deinen, als Beispiel vorgetragenen, Aktivitäten nachkommen nutzen keine VPN - Dienste. Sondern andere Kommunikationsprotokolle, die in den dann verwendeten Browsern u.a. Software implementiert sind.

Das Problem an VPN ist, dass es über Server läuft die logischerweise in Rechenzentren sitzen und da ist immer ein ran kommen. Dazu muss nur die Lobby stark genug sein. Alles Zentrale ist verwundbar, dafür gibts genug Beispiele. Redundante sicherere Systeme laufen Dezentral in ständiger Synchronisation mit rotierenden Verschlüsselungsalgorithmen usw.

Und natürlich haben Abmahnanwälte nicht diese Technik, technischen Möglichkeiten oder Ressourcen, darum trifft es ja auch P2P Nutzer. Das "Schlimme" an diesem Fall ist ja, dass er etwas zum download angeboten hat und nicht selber geladen hat, was bei P2P Programmen damals automatisch stattfand. Wie das heute mit den Peer to peer Sharingprogrammen aussieht weiß ich nicht.

Versetzt man sich selber in die Lage geistiges Eigentum auf Papier oder in Bits gebracht zu haben (Ebook), also als Autor, wer möchte dann schon seine Werke, die mit viel Aufwand und Schöpfungskraft entstanden sind, illegal und kostenlos downloadbar auffinden? Dort als Richter(in) ein angemessenes Mass der Strafe zu finden ist schon eine Herausforderung.


MfG
 
...Eltern sollten schon wissen was ihre Sprößlinge so treiben, und umgekehrt sollte auch ein gegenseitiges Vertrauen bestehen das die Jugendlichen so was selbstverständlich nicht machen.
Ist in Familien wo alles OK ist eigentlich auch die Regel.
Wenn kein Vertrauen besteht kann man keinen Heranwachsenden zu Hause die Möglichkeit geben überhaupt ins www zu gelangen.
Vor allem sollte man ihnen dann Monat für Monat das Taschengeld kürzen bis sie den von ihnen angerichteten Schaden wieder beglichen haben.
 
Danke @Backo :)

So unterschiedlich ist unsere Meinung nun auch nicht. Außerdem wollen wir ja nicht jede Möglichkeit hier offen besprechen, damit wir uns nicht im Kreis drehen.

Ich kann auch nur von Beispielen/Aktivitäten reden, welche mir gezeigt worden sind und darunter befanden sich andere als Filesharing.

Der Admin hat den Kunden aber deswegen nicht gekündigt und mir erklärt, dass es einige langjährige Kunden gibt, die deren VPN Server entsprechend nutzen. Das die von mir genannten Leute auch was anderes nutzen ist klar. Keiner würde sich nur auf den VPN verlassen und nichts anderes zur Absicherung verwenden.

Die Sache mit dem Rechenzentrum ist auch ein Thema für sich. Ich stimme Dir zu, das diese eine Schwachstelle sind, aber wir reden hier ja nicht von 5-14 Eyes Szenarien und globaler Massenüberwachung, wo entsprechende Dienste sich zur Not mit Frozen Ram Tricks und Co. behelfen, sondern von sehr strengen Datenschutz Gesetzen wie z.B. in Norwegen.

In bestimmten Ländern ist es nicht so einfach an die Server zu kommen und VPN Provider müssen dort auch keine Logs anlegen.
Hier gehts auch nicht um Steuer CDs, wo die Daten auf fragwürdigen Wege besorgt wurden, da niemand einfach so in ein Rechenzentrum spazieren kann.

Deshalb muss man aufpassen, das ganze nicht mit dem zu verwechseln, was für Geheimdienste unter dem Radar möglich ist, aber für andere einen richterlichen Beschluss erfordert. Klar, wenn die Lobby groß genug ist, mag es diesen evtl. auch in Norwegen und Co. geben, aber dann kommen wir jedoch zum bereits genannten Punkt "Der Provider muss keine Logs aufzeichen" usw.

Aber, ich glaube Du verstehst was ich meine ;)

Ich stimme Dir ja auch grundsätzlich zu, weil ich Dir folgen kann und verstehe was Du meinst :)

In Zeiten von Spotify,Netflix und Co. muss man nicht mehr wirklich so etwas tun oder kann andere Alternativen benutzen.

Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden oder aber entsprechende Dienste nutzen.

Kinder kann man nicht wirklich 24 Stunden überwachen und die wissen je nach Alter, auch nicht was erlaubt oder verboten ist.
Hier ist es wirklich sehr schwer entsprechende "Strafen" auszusprechen. Da bin ich vollkommen Deiner Meinung.

LG.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man braucht kein vpn oder proxy für P2P,runterladen und so weiter..
In europa gibt's länder wo das nicht bestraft wird ;)
 
Richtig ;) Aber für den Otto-Normalverbraucher sollte das ausreichend sein und hier gilt es die Nutzer auch mehr aufzuklären.
 
In europa gibt's länder wo das nicht bestraft wird ;)

Eigentlich besteht jedoch das Recht auf Unterlassung EU weit, das hat der EUGH am 15. September 2016 entschieden. Jedoch ist mir kein Fall bekannt, wo Anwälte gegen offene Netzwerke geklagt haben.

Nun soll in Deutschland das WLAN Gesetz nachgebessert werden, das die Kosten zu lasten der Antragsteller geht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben