Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Filesharing - 130.000 Euro Schadensersatz wegen Keywords


Tagtäglich wird irgendwo ein Filesharer für seine Taten belangt. Sei es nun in Form einer Abmahnung oder im härtesten Fall sogar gerichtlich. Dabei fallen mitunter geradezu erschreckend harte Urteile, wie ein aktueller Fall aus Frankreich zeigt. Der Betreiber einer Filesharing-Seite wurde dort verurteilt, 130.000 Euro Schadensersatz zu leisten.

1661309010707.jpg


Im Jahr 2007 wurde der Betreiber von Station-DivX.com vorübergehend festgenommen. Auf seiner Website fanden sich aber nicht etwa Torrent-Dateien oder direkte Links zu urheberrechtlich geschützten Werken. Vielmehr war Station-DivX.com ein großes Verzeichnis. Man listete populäre TV-Serien und Filme auf, stellte aber keine direkten Links zur Verfügung.

Dafür bot Station-Divx.com Keywords an, die bei korrekter Verwendung einer Suchmaschine zu den Torrent-Dateien führten. Auch waren Anleitungen vorhanden, wie man diese Keywords einsetzen muss, um die Werke dadurch herunterladen zu können. Für die Justiz war das Grund genug, den Betreiber der Seite im März 2009 zu verurteilen.

Neben einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 3.000 Euro wurde der Betreiber außerdem zur Leistung eines Schadensersatzes in Höhe von 130.000 Euro verurteilt. Dieser Schaden war nach Angaben der Kläger durch die Tätigkeit von Station-DivX.com entstanden.

Vergangene Woche hielt auch die Berufungsinstanz in Lyon das Urteil aufrecht. Der Betreiber der Seite möchte nun vor den EU-Gerichtshof für Menschenrechet ziehen. Seiner Ansicht nach sind beide Urteile nämlich falsch. Man habe keine direkten Links angeboten sondern lediglich Informationen bereitgestellt. Diese Informationen waren letztendlich aber auch Anleitungen, die das Finden urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erleichtert hat.

Ob die nächsthöhere Instanz sich der Meinung des Seitenbetreibers anschließen wird, ist fraglich.

Quelle: Gulli
 
Zurück
Oben