Verbraucherzentrale warnt vor neuer Masche
Mit dreisten Telefonanrufen versuchen unseriöse Firmen, sich Zugang zu privaten Computern zu verschaffen.
Vor einer neuen Masche unseriöser Anrufe warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Falsche Service-Mitarbeiter versuchen mithilfe eines Anrufs, sich die vollständige Kontrolle über den heimischen Rechner zu verschaffen. Die Anrufer sprechen meist Englisch. Tipp der Verbraucherschützer: einfach auflegen.
In den letzten Wochen erhielten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Meldungen über eine neue Masche. Es beginnt mit dem Anruf eines seriös wirkenden, angeblichen Service-Mitarbeiters von einem Softwareunternehmen. Er gibt an, es gebe Probleme mit dem heimischen Rechner.
Zum Beispiel sollen Lizenzen abgelaufen sein. In jedem Fall müsse man sich von außen aufschalten und das Problem untersuchen. Die Betroffenen werden aufgefordert, ein Fernwartungsprogramm aus dem Internet herunterzuladen und zu starten. Damit erhält der Anrufer von außen uneingeschränkten Zugriff auf alle Funktionen des Rechners und hat grundsätzlich die Möglichkeit, nach sensiblen Daten zu suchen und schädliche Änderungen am System vorzunehmen.
Der vermeintliche Service-Einsatz endet mit der Aufforderung, dafür einen bestimmten Geldbetrag, zum Beispiel 100 Euro, zu zahlen. In manchen Fällen werden auch Computersperren angedroht.
"Genau wie bei E-Mails mit Trojanern und Viren im Anhang wird hier bei Verbrauchern der Eindruck erweckt, man habe es mit einem seriösen Unternehmen zu tun", sagt Martina Totz, von der Verbraucherzentrale. "Neu ist, dass die Masche jetzt telefonisch läuft."
Die Verbraucherzentrale rät, auf solche Anrufe nicht zu reagieren und einfach aufzulegen. Softwareunternehmen rufen nicht von sich aus an und verlangen die Freischaltung einer Fernwartung. Wer einem Fremden bereits den Zugriff gestattet hat, sollte den Rechner durch einen Experten eingehend prüfen lassen. Wer meint, dabei Opfer einer zumindest versuchten Straftat geworden zu sein, sollte bei der Polizei Anzeige erstatten.
Quelle: verbraucherzentrale
Mit dreisten Telefonanrufen versuchen unseriöse Firmen, sich Zugang zu privaten Computern zu verschaffen.
Vor einer neuen Masche unseriöser Anrufe warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Falsche Service-Mitarbeiter versuchen mithilfe eines Anrufs, sich die vollständige Kontrolle über den heimischen Rechner zu verschaffen. Die Anrufer sprechen meist Englisch. Tipp der Verbraucherschützer: einfach auflegen.
In den letzten Wochen erhielten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Meldungen über eine neue Masche. Es beginnt mit dem Anruf eines seriös wirkenden, angeblichen Service-Mitarbeiters von einem Softwareunternehmen. Er gibt an, es gebe Probleme mit dem heimischen Rechner.
Zum Beispiel sollen Lizenzen abgelaufen sein. In jedem Fall müsse man sich von außen aufschalten und das Problem untersuchen. Die Betroffenen werden aufgefordert, ein Fernwartungsprogramm aus dem Internet herunterzuladen und zu starten. Damit erhält der Anrufer von außen uneingeschränkten Zugriff auf alle Funktionen des Rechners und hat grundsätzlich die Möglichkeit, nach sensiblen Daten zu suchen und schädliche Änderungen am System vorzunehmen.
Der vermeintliche Service-Einsatz endet mit der Aufforderung, dafür einen bestimmten Geldbetrag, zum Beispiel 100 Euro, zu zahlen. In manchen Fällen werden auch Computersperren angedroht.
"Genau wie bei E-Mails mit Trojanern und Viren im Anhang wird hier bei Verbrauchern der Eindruck erweckt, man habe es mit einem seriösen Unternehmen zu tun", sagt Martina Totz, von der Verbraucherzentrale. "Neu ist, dass die Masche jetzt telefonisch läuft."
Die Verbraucherzentrale rät, auf solche Anrufe nicht zu reagieren und einfach aufzulegen. Softwareunternehmen rufen nicht von sich aus an und verlangen die Freischaltung einer Fernwartung. Wer einem Fremden bereits den Zugriff gestattet hat, sollte den Rechner durch einen Experten eingehend prüfen lassen. Wer meint, dabei Opfer einer zumindest versuchten Straftat geworden zu sein, sollte bei der Polizei Anzeige erstatten.
Quelle: verbraucherzentrale