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Falsch geparkter E-Scooter: Vermieterin haftet für Verfahrenskosten

Behindert ein falsch geparkter Scooter Fußgänger, verstößt dies gegen die Straßenverkehrsordnung. Das AG Berlin-Tiergarten befand nun, dass die Vermieterin als Halterin für die Verfahrenskosten haftet, wenn der Fahrer aufgrund ihrer knappen Angaben nicht eindeutig identifiziert werden kann.

Ein E-Scooter, der im Rahmen eines Carsharing-Modells angeboten wurde, war quer auf der Mittelfläche des Gehwegs abgestellt worden. Die Berliner Polizei stellte bei einer Kontrolle fest, dass er andere Verkehrsteilnehmer behinderte. Das Carsharing-Unternehmen hörte sie zur Person des Fahrzeugführers erst fast zehn Wochen nach der Tat an. Da die Firma nur Name, Mailadresse und Mobilfunknummer des Mieters benannte – ohne jedoch dessen Geburtsdatum und die Wohnanschrift anzugeben –, erging ein Kostenbescheid nach § 25a StVG gegen sie als Halterin.

E-Scooter-Vermieter haftet als Kfz-Halter

Zu Recht, wie das AG Berlin-Tiergarten feststellte (Beschluss vom 06.09.2023 – (297 OWi) (812-23)). Ohne das Geburtsdatum und die Wohnanschrift des Mieters habe der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden können. Damit hafte sie als Halterin für die Kosten. Da es sich um einen Bagatellverstoß gehandelt habe, wäre, so das Gericht, jeder weitere Ermittlungsaufwand der Bußgeldbehörde nicht vertretbar gewesen.

Die Halterin des Fahrzeugs sei auch fast zehn Wochen der Tat "noch" rechtzeitig angehört worden, betonte das AG. Bei einem gewerblichen Halter – wie hier – sei diese Zeitspanne nicht zu beanstanden. Eine kurze Frist von höchstens zwei Wochen – wie von anderen Amtsgerichten gefordert – lässt sich nach Ansicht des Berliner Richters zufolge nicht aus dem Gesetz ableiten. Im Übrigen sei sie für die Bußgeldbehörde angesichts des massenhaften Aufkommens derartiger Verfahren in der Praxis nicht umsetzbar. Schließlich sei bei einem privaten Halter, so das AG, die Anhörung zur Fahrerbenennung ja auch innerhalb von fünf Wochen nach der Tat ausreichend.

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Quelle; beck-aktuell
 
Veilleicht wird dann das Vermiet-Model mal um personenbezogene Daten aktualisiert. Wird auch mal Zeit.
 
Jeder ärgert sich...aber es passierte bis jetzt noch nichts...die Dinger werden einfach überall abgestellt...ich glaube diese Abstell Foto Funktion ist auch nur Schutz der Anbieter...
 
damit versucht man nur sich abzusichern und den kunden haftbar zu machen

edit by wiscal
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich finde es richtig, das Kunden dafür haftbar zu machen. Zusätzlich sollten die per GPS möglichen Abstellflächen besser eingegrenzt werden und zum Beispiel gewerblich genutzte Privatgelände (Supermarkt, Tankstellen oder ähnliches) nicht als finaler Abstellort zugelassen werden. Mein Chef kriegt da immer die Krise, wenn die Dinger direkt vor oder neben der Eingangstür stehen und der Nutzer weg ist.
 
Bei uns im Wohngebiet steht auch fast täglich so ein Roller mitten auf dem Gehweg. Das ist einfach nur nervig.
Habe auch schon mal eigenständig einen Vermieter angeschrieben mit Fotos etc, aber die nehmen sich da nichts von an.
Ist aber auch verständlich, könnte ja auch genauso gut sein, dass irgendwelche Nicht-Nutzer den Roller umgestellt haben.

Aber definitiv sollten die Kunden dafür haftbar gemacht werden. Alle nötigen Angaben sollten erfasst und auch weitergegeben werden müssen im Falle einer Fehlnutzung.
Sowas gehört einfach zur guten Erziehung und Anstand, sein gemietetes Fahrzeug so abzustellen, dass Niemand behindert wird.
 
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