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Off Topic Europäischer Gerichtshof verhandelt TV-Rechtevergabe

Europäischer Gerichtshof verhandelt TV-Rechtevergabe – Fallen europäische Pay-TV-Grenzen?

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) blickt mit Hochspannung Richtung Luxemburg. Dort wird vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 8. Dezember unter der Fallnummer C403/08 die Klage der englischen Premier League unter anderem gegen „QC Leisure“ verhandelt. In dem Verfahren sollen die Richter letztendlich klären, ob der derzeit praktizierte Verkauf von Fernsehrechten nach Ländern mit dem EU-Recht überhaupt noch vereinbar ist. Die EU-Kommission mit der Medienkommissarin Viviane Reding an der Spitze will die aktuelle Vergabesituation ändern und somit auch diesen Markt liberalisieren. Das hätte erhebliche Folgen, vor allem für die großen Fußball-Ligen wie in England, Deutschland, Spanien und Italien.

Nicht nur die DFL blickt mit Argusaugen auf das Verfahren, denn es geht um Millionen. Sollte es zu einer Öffnung bei der Vermarktung der TV-Rechte kommen, würde das erdrutschartige Auswirkungen auf die Auslandsvermarktung in Europa haben. Die DFL müsste mit einem Verlust im zweistelligen Millionen-Bereich rechnen. Denn die Käufer der Bundesliga-Live-Rechte, die aktuell Sky hat, dürften die Spiele dann nicht nur in Deutschland, sondern allen 27 EU-Mitgliedsstaaten ausstrahlen. Andere Verträge der DFL wie derzeit mit Eurosport, das die Bundesliga in den europäischen Nachbarländern zeigt, könnten dann nicht mehr abgeschlossen werden.

Nachteil Vermarkter: Ihnen, die derzeit ihre Produkte in jedem EU- Land einzeln anbieten können, würden Millioneneinnahmen durch die Lappen gehen. Vorteil Fernsehzuschauer: Sie könnten sich bislang urheberrechtlich geschützte Sendungen ausländischer Fernsehanbieter im eigenen Land ansehen und das meist auch noch für weniger Geld.

Das Angelegenheit ins Rollen gebracht hat die britische Pub-Besitzerin Karen Murphy. Sie hatte in ihrer Kneipe in Portsmouth mit einer von „QC Leisure“ vertriebenen griechischen Decoder-Karte die englischen Ligaspiele gezeigt. Und das war wesentlich billiger: Anstatt gut 6.000 Pfund (6.672 Euro) Gebühr an den englischen Pay-TV-Sender BSkyB zu zahlen, verlangt der griechische Bezahlsender Nova nur rund 800 Pfund (890 Euro) pro Jahr. Die Verantwortlichen der Premier League kriegten das im vergangenen Jahr spitz und klagten. Der Londoner High Court verwies den Fall an den EuGH.

Nach Ansicht von EU-Kommissarin Reding, die sich bereits auf vielen anderen Gebieten für Wettbewerbserleichterungen in der EU stark gemacht hat, müssten in Europa auch auf dem Gebiet der Medieninhalte einheitliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Es dürfe keine territorialen Grenzen bei der Vermarktung von TV-Rechten geben. Fraglich ist aber, ob der von ihr angestrebte „digitale Binnenmarkt“ mit dem Urheberrecht vereinbar ist. Die derzeitige Rechtslage geht auf ein EuGH-Urteil von 1980, das sogenannte Coditel-Urteil, zurück. Demnach sind Film und Fernsehen vom Freizügigkeitsrecht ausgenommen. So können das Urheberrecht geschützt und Übertragungs- und Aufführungsrechte länderweise vermarktet werden.

Quelle: infosat
 
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