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PC & Internet EuGH-Generalanwalt: Uploaded muss nicht für seine User haften

Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe vertrat gestern vor dem EuGH die Ansicht, dass Online-Plattformen wie YouTube oder Uploaded derzeit nicht für das illegale Verhalten der Uploader haftbar gemacht werden können. Die Musikindustrie war wegen dieser Aussage alles andere als begeistert.

Uploaded, YouTube & Co. nicht verantwortlich für das Fehlverhalten ihrer Nutzer?

Gestern wurden vor dem EuGH die Schlussanträge in den Verfahren „Peterson gegen YouTube (Google)“ und „Elsevier Inc. gegen Uploaded (Cyando AG)“ vorgetragen. Die beiden Fälle hat der EuGH miteinander verknüpft. Der Wissenschaftsverlag Elsevier wehrt sich gegen Re-Uploads ihrer hochpreisigen Werke. Im anderen Fall geht es um Konzertmitschnitte der Sopranistin Sarah Brightman. Deren unrechtmäßige Verbreitung bei YouTube bemängelt der Hamburger Musikproduzent Frank Peterson.

Einsatz von Uploadfiltern verurteilt

Auf Anfrage teilte uns der Berliner Medienrechtsexperte Ehssan Khazaeli von der Kanzlei von Rueden mit: „Der Generalanwalt könnte damit auch den umstrittenen Uploadfiltern eine deutliche Absage erteilt haben. Die Interessen der Rechteinhaber würden weiterhin dadurch geschützt, dass Betreiber auf Aufforderung dazu verpflichtet seien, rechtswidrige Inhalte zu löschen.“ Laut dem Generalanwalt nehmen Videoplattformen wie YouTube oder Sharehoster wie Uploaded.net selbst keine öffentliche Wiedergabe vor. Sie seien dabei nur die Vermittler.

Generalanwalt rät zu Netzsperren im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen

Henrik Saugmandsgaard Øe begründete seine Aussage damit, dass das Einstellen der Videos bei YouTube weitgehend automatisch geschehe. Auch automatische Filter wie YouTubes Content ID sollen daran nichts ändern. Weitergehende Haftungsregelungen müssten in Deutschland im Bundestag und nicht auf EU-Ebene geregelt werden. Der dänische Jurist warnte vor möglichen „übervorsorglichen Löschungen“, sollte der Gesetzgeber die Online-Plattformen zu regelrechten „Schiedsrichtern“ machen.

Solange die Plattform-Betreiber bei der illegalen Verbreitung keine aktive Rolle einnehmen, würde sie dies vor der Haftung unrechtmäßiger Aktivitäten ihrer Nutzer schützen. Er sieht aber eine Möglichkeit darin, gerichtliche Websperren gegen Uploaded & Co. zu erlassen. Dafür müsse man nicht einmal abwarten, ob das Recht Dritter wiederholt verletzt würde. Die Luxemburger Richter am EuGH folgen häufig den Empfehlungen des Generalanwalts. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

Bundesverband Musikindustrie schäumt

Der BVMI schäumt indes. Man folge „ausdrücklich nicht der bisherigen EU-Rechtsprechung“. Die Einschätzung des Generalanwalts wirke fast „wie aus der Zeit gefallen“. Dr. Florian Drücke im O.-Ton: „(…) die Mär von der „technischen Neutralität“ trägt nicht mehr.“ Die Google-Tochter YouTube könne sich nicht als neutral darstellen, weil man „Videos mit Werbung versieht, Inhalte kuratiert und dadurch entsprechend in die Wiedergabe involviert ist“. Laut Drücke unterstreichen die Schlussanträge die Notwendigkeit der EU-Urheberrechtslinie, die den Einsatz von Upload-Filtern und die Haftung von Uploaded und YouTube klar vorsieht. Es sei von zentraler Bedeutung, dass die Richtlinie zum Wohl der Musikindustrie „ohne zeitliche und inhaltliche Umwege wortgetreu umgesetzt wird (…).“

Daneben bemängelt der BVMI erneut den geringen Anteil an Streamingplattformen, die „faire Lizenzen“ für den Musikkonsum erwerben. Heutzutage finde etwa die Hälfte des Musikkonsums über solche Videoplattformen statt, die wie YouTube nicht zur Zahlung von fairen Lizenzen bereit seien.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Quelle; tarnkappe
 
Der Streit um dieses Thema zieht sich ja mittlerweile schon sehr lange hin. Endlich mal ein Schlag gegen die Musikindustrie! :grinning:
 
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