Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wird reformiert. Der Kulturausschuss des EU-Parlaments will, dass künftig 30 Prozent der Inhalte auf SVoD-Portalen aus Europa kommen. Zudem sollen Youtuber in Sachen Werbung transparenter werden.
Der Kulturausschuss des EU-Parlaments ist federführend, wenn es um die Reform der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste geht. Nun hat der Ausschuss die wichtigsten Punkte in der Reformfrage festgezurrt: Demnach sollen SVoD-Plattformen wie Netflix und Amazon Prime Video künftig 30 Prozent europäische Werke zeigen. Die EU-Kommission hatte zuvor nur 20 Prozent gefordert, das erreichen viele Plattformen aber schon heute ohne Probleme.
Zudem sollen sich die Portale künftig an europäischen Filmfördersystemen beteiligen. "Es kann nicht sein, dass sich Microsoft, Apple oder Netflix künftig aus der Verantwortung für das Kulturgut Film stehlen. Es ist nur gerecht, dass derjenige, der mit der Verbreitung von Kulturgütern an europäische Zuschauer Geld verdient, auch für den Fortbestand dieses Kulturgutes hier in Europa mit verantwortlich ist", sagt die Vorsitzende des Gremiums, Petra Kammerevert (SPD, S&D).
Darüber hinaus will der Kulturausschuss nun endlich auch Youtuber stärker regulieren. Wenn diese für Produkte Werbung machen, soll das in Zukunft ganz klar gekennzeichnet werden. Schon heute weisen Youtuber gelegentlich daraufhin, dass es sich bei bestimmten Videos um Werbung handelt. Aber es gibt eben keine allgemeingültigen Regeln, viele Youtuber verschweigen die Werbung zudem. "Videos, die massenhaft Produktplatzierungen enthalten und deren Ersteller damit viel Geld verdienen, sollen nicht so tun, als würden sie ein objektives Bildungsangebot machen", so Kammerevert.
Die Werbezeiten im TV sollen nach dem Willen des Kulturausschusses etwas flexibler als bislang gestaltet, allerdings nicht ausgeweitet werden. So soll es nicht mehr starr vorgeschrieben werden, nur maximal zwölf Minuten in der Stunde zu werben. Hier sollen die Sender künftig mehr Freiräume erhalten und flexibler agieren dürfen. Die Zeit zwischen 20 und 23 Uhr soll allerdings besonders geschützt werden, hier darf dann auch in Zukunft nicht mehr als 20 Prozent Werbung gezeigt werden. Auch auf Tagessicht soll es im Programm nicht mehr als 20 Prozent Spots geben.
Quelle; dwdl
Der Kulturausschuss des EU-Parlaments ist federführend, wenn es um die Reform der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste geht. Nun hat der Ausschuss die wichtigsten Punkte in der Reformfrage festgezurrt: Demnach sollen SVoD-Plattformen wie Netflix und Amazon Prime Video künftig 30 Prozent europäische Werke zeigen. Die EU-Kommission hatte zuvor nur 20 Prozent gefordert, das erreichen viele Plattformen aber schon heute ohne Probleme.
Zudem sollen sich die Portale künftig an europäischen Filmfördersystemen beteiligen. "Es kann nicht sein, dass sich Microsoft, Apple oder Netflix künftig aus der Verantwortung für das Kulturgut Film stehlen. Es ist nur gerecht, dass derjenige, der mit der Verbreitung von Kulturgütern an europäische Zuschauer Geld verdient, auch für den Fortbestand dieses Kulturgutes hier in Europa mit verantwortlich ist", sagt die Vorsitzende des Gremiums, Petra Kammerevert (SPD, S&D).
Darüber hinaus will der Kulturausschuss nun endlich auch Youtuber stärker regulieren. Wenn diese für Produkte Werbung machen, soll das in Zukunft ganz klar gekennzeichnet werden. Schon heute weisen Youtuber gelegentlich daraufhin, dass es sich bei bestimmten Videos um Werbung handelt. Aber es gibt eben keine allgemeingültigen Regeln, viele Youtuber verschweigen die Werbung zudem. "Videos, die massenhaft Produktplatzierungen enthalten und deren Ersteller damit viel Geld verdienen, sollen nicht so tun, als würden sie ein objektives Bildungsangebot machen", so Kammerevert.
Die Werbezeiten im TV sollen nach dem Willen des Kulturausschusses etwas flexibler als bislang gestaltet, allerdings nicht ausgeweitet werden. So soll es nicht mehr starr vorgeschrieben werden, nur maximal zwölf Minuten in der Stunde zu werben. Hier sollen die Sender künftig mehr Freiräume erhalten und flexibler agieren dürfen. Die Zeit zwischen 20 und 23 Uhr soll allerdings besonders geschützt werden, hier darf dann auch in Zukunft nicht mehr als 20 Prozent Werbung gezeigt werden. Auch auf Tagessicht soll es im Programm nicht mehr als 20 Prozent Spots geben.
Quelle; dwdl