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Handy - Navigation EU: Weiterhin freies Roaming für Reisende

Wir erinnern uns: Die EU-Verträge zum kostenlosen Roaming in teilnehmenden EU-Ländern waren ausgelaufen, ferner gab es ja noch den Brexit, der auch in UK das Roaming infrage stellte. Nun gibt’s Aktuelles aus dem Europäischem Parlament.

Das Programm „Roam like at Home“ wird um weitere zehn Jahre verlängert, teilt man mit. Darauf haben sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments informell geeinigt. Im Rahmen der Vereinbarung, die auf die Abschaffung der Roaming-Zuschläge im Jahr 2017 folgt, werden die Verbraucher ihr Smartphone auf Reisen im EU-Ausland weiterhin ohne zusätzliche Gebühren zu den bereits zu Hause gezahlten Gebühren nutzen können. Die Roaminggebühren entfallen in den 27 EU-Staaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein.

Außerdem haben sie laut Beschluss im Ausland Anspruch auf die gleiche Qualität und Geschwindigkeit der Mobilfunkverbindung wie im Inland. Die Roaming-Anbieter werden verpflichtet, die gleiche Roaming-Qualität wie im Inland anzubieten, wenn die gleichen Bedingungen im Netz des Gastlandes verfügbar sind. Zu diesem Zweck haben die Abgeordneten eine Bestimmung durchgesetzt, die Praktiken verbietet, die die Qualität der Roamingdienste verringern (z. B. durch Umschalten der Verbindung von 4G auf 3G).

Reisende werden ohne zusätzliche Gebühren Zugang zu Notdiensten haben – sei es per Anruf oder per SMS, einschließlich der Übermittlung von Informationen zum Anruferstandort. Die Betreiber müssen auch Informationen über die europäische Notrufnummer 112 bereitstellen.

Auch Telefonieren könnte für einzelne Menschen erschwinglicher werden. Während der Verhandlungen drängten die Abgeordneten auf die Abschaffung der Aufschläge für Anrufe innerhalb der EU (z.B. bei Anrufen von Belgien nach Italien), da die Verbraucher immer noch über den Unterschied zwischen Roaming-Anrufen und Anrufen innerhalb der EU verwirrt seien. Für Intra-EU-Anrufe gilt derzeit eine Obergrenze von 19 Cent pro Minute. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kommission die Situation prüft und beurteilt, ob eine weitere Senkung der Obergrenzen erforderlich ist.

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Quelle; caschy
 
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