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Handy - Navigation EU: Sieben Jahre Ersatzteile für Handy-Reparatur

Statt wie geplant fünf Jahre sollen Handy-Hersteller nach dem Willen der EU bald sieben Jahre Ersatzteile wie Akkus und Displays liefern müssen. Das Ziel: Handys länger behalten und später wegwerfen.

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Geräte wie Handys und Tablets können in der EU künftig einfacher repariert werden.

"So müssen die Hersteller Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile, wie z.B. Displays und Akkus, für sieben Jahre zur Verfügung stellen", teilten das Bundeswirtschafts- und das Bundesumweltministerium heute mit.

Handy nicht so schnell wegwerfen

Zuvor hatten sich die EU-Staaten und die EU-Kommission auf die neuen Regeln geeinigt. Nach Angaben der Ministerien sollen die Regeln im kommenden Jahr von der EU-Kommission final beschlossen und nach einer Übergangszeit von 21 Monaten für alle in der EU verkauften Geräte gelten.

Das EU-Parlament und die EU-Staaten haben theoretisch noch drei Monate Zeit, dem Vorhaben zu widersprechen, das gilt aber als sehr unwahrscheinlich. Wenn es keine Einwände gibt, kann das neue Gesetz angenommen werden.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach von einem guten Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und des Klimaschutzes. "Niemand soll mehr ein Handy wegwerfen müssen, weil ein defekter Akku nicht entnommen werden kann", teilte Umweltministerin Steffi Lemke mit. Die neuen Regeln schonten Ressourcen und legten die Grundlage für einen nachhaltigen Umgang mit Elektrogeräten, so die Grünen-Politikerin.

Quelle; teltarif
 
EU: Ersatzteile und Updates für Smartphones und Tablets gesetzlich vorgeschrieben

Im Gespräch ist seit Jahren, dass Hersteller länger Ersatzteile für Geräte vorhalten sollen. Zumindest bei Smartphones und Tablets gibt’s nun einen weiteren Durchbruch. Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben sich auf neue Ökodesign-Regeln für Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose Telefone geeinigt.

Erstmals müssen die Hersteller dieser Produkte nun bestimmte Ersatzteile (z. B. Displays und Akkus) und Reparaturinformationen zur Verfügung stellen und 5 Jahre Software-Updates gewährleisten (wie das aussehen soll, dürfte spannend zu sehen sein). Software-Updates dürfen gleichzeitig nicht dazu führen, dass die Hardware beeinträchtigt wird. Ferner werden die Rechte von Unternehmen, die Smartphones und Tablets professionell wiederaufbereiten, mit der neuen Verordnung gestärkt.

Laut Europäischer Kommission reduziert die neue Ökodesign-Verordnung, zusammen mit der zukünftigen Energielabel-Verordnung, den Primärenergieverbrauch der betroffenen Produkte im Jahr 2030 EU-weit um 13,9 TWh. Die neuen Anforderungen treten nach ihrer Verabschiedung durch die Europäische Kommission im kommenden Jahr in Kraft und gelten nach einer Übergangszeit von 21 Monaten für alle in der EU verkauften Geräte.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Die Verhandlungen sind ein großer Erfolg und ein weiterer Schritt in Richtung einer gelebten Kreislaufwirtschaft, im Einklang mit dem Koalitionsvertrag. Mit den neuen Verordnungen vereinfachen wir die Reparatur und die Wiederaufbereitung von Smartphones und Tablets und verlängern so ihre Nutzungsdauer. Gleichzeitig haben wir mit den künftigen Produktanforderungen einen guten Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und des Klimaschutzes gefunden.“

Quelle; caschys
 
Hehe… auch gut…. Nen Display von nem sagen wir mal sechs Jahre alten iPhone reparieren lassen für knapp 200 Euro… wer würde das dann noch machen? :D

ok, 200 Euro, weiß nicht, aber bei nem iPhone X (alter: 4 Jahre), kostest noch 130 Euro… :D
 
Pflicht: Smartphone-Hersteller müssen länger Ersatzteile und Updates liefern

Die Hersteller von Smartphones und Tablets müssen in der Europäischen Union (EU) künftig sieben Jahre lang Ersatzteile sowie fünf Jahre lang Software-Updates liefern. Die Regeln fallen damit strenger aus als von der EU-Kommission vorgeschlagen. Nach eigenen Angaben konnte die deutsche Bundesregierung einige ihrer Forderungen in der finalen Verhandlungsrunde in der vergangenen Woche durchsetzen.

Man habe sich "erfolgreich dafür eingesetzt", dass die Hersteller künftig sieben Jahre lang Ersatzteile zur Verfügung stellen müssen, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums gegenüber c't. Die Kommission hatte ursprünglich Fristen von fünf Jahren für Smartphones und sechs Jahren für Tablets vorgesehen.

Die Bundesregierung forderte in den Verhandlungen außerdem, dass die Hersteller sieben Jahre lang Sicherheits- und Funktions-Updates liefern müssen. "Im Ergebnis konnte sich auf fünf Jahre für alle im Wege des Kompromisses geeinigt werden", sagte nun der Sprecher des Umweltministeriums. Die Kommission hatte in ihrem Entwurf drei Jahre Funktions-Updates und fünf Jahre Sicherheits-Updates vorgesehen.

Allerdings erhalten die Hersteller mehr Zeit zur Vorbereitung. Die Anforderungen sollen jetzt erst 21 Monate nach Verabschiedung in Kraft treten, statt nach 12 Monaten, wie ursprünglich vorgeschlagen. Es dürfte damit Ende 2024 so weit sein.

Experte erwartet "logistische Herausforderungen" für Hersteller

Die längere Übergangsfrist sehe "zwar zunächst nach einem weiteren Herauszögern des Rechts auf Reparatur aus, ist jedoch eine angemessene Frist, um den Herstellern eine Anpassung ihrer Gerätedesigns zu ermöglichen", kommentierte Karsten Schischke, Experte für nachhaltige Elektronik beim Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration IZM. Schließlich würden die Geräte, die 2025 auf den Markt kommen sollen, bereits entwickelt.

Eine Ersatzteilverfügbarkeit von sieben Jahren stelle die Hersteller "absehbar vor logistische Herausforderungen, insbesondere wenn Komponenten von den Zulieferern abgekündigt werden", ergänzte Schischke. "Ich erwarte mir daher einen positiven Effekt dahingehend, dass Hersteller beim Gerätedesign noch mehr Wert auf die Haltbarkeit legen, um Ersatzteile nur in geringer Zahl vorhalten zu müssen und den Reparaturfall gar nicht erst eintreten zu lassen."

Umweltverbände fordern noch strengere Regeln

Aus Sicht von Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen gehen die nun verabschiedeten Regeln nicht weit genug. Sie kritisieren zum Beispiel, dass Hersteller weiterhin Reparaturen durch Software-Maßnahmen erschweren können, zum Beispiel durch das Verknüpfen von Ersatzteil-Seriennummern mit dem Betriebssystem ("Part Pairing"). "Die EU ist nicht so weit gegangen, Verbrauchern ein echtes Recht auf Reparatur zu gewähren. Hersteller und Händler werden durch Part Pairing weiterhin kontrollieren, wer ihre Geräte repariert", sagte Mathieu Rama von der Environmental Coalition on Standards (ECOS).

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Ersatzteilpreise. Es sei "besonders enttäuschend", dass die Hersteller keine Maximalpreise veröffentlichen und sich an diese halten müssen, sagte Orla Butler vom European Environmental Bureau (EEB). Butler fordert nun, dass die Ersatzteilpreise zumindest in den Reparierbarkeits-Index einfließen, über den die EU im Dezember final entscheidet.

Die Ausweitung der Lieferfrist von Ersatzteilen sei aber "ein Silberstreif", kommentiere ECOS. Fristen für Ersatzteile und Updates beginnen jeweils nach Auslieferung der letzten Exemplare eines Modells an den Handel. Die meisten Ersatzteile müssen die Hersteller nur Reparaturbetrieben zur Verfügung stellen, einige wie Displays aber auch Nutzern. Den finalen Verordnungsentwurf hat ECOS im Volltext veröffentlicht (PDF).

Der Herstellerverband Digitaleurope gab zu den jetzt verlängerten Ersatzteil- und Update-Pflichten bis zur Veröffentlichung dieser Meldung keinen Kommentar ab und verwies auf eine ältere Stellungnahme. Darin warnt der Verband for einer "potenziellen Überproduktion" von Ersatzteilen, die dann eingelagert und eventuell zerstört werden müssten. Dadurch würden Ressourcen verschwendet und die Kosten für Verbraucher in die Höhe getrieben.

Quelle; heise
 
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