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PC & Internet EU-Kommission setzt Deutschland Frist für Vorratsdatenspeicherung

EU-Kommission setzt Deutschland Frist für Vorratsdatenspeicherung – Auch in Rumänien steht Umsetzung weiter aus

Die EU-Kommission hat Deutschland und Rumänien eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um die EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, teilte die
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am 27. Oktober mit. In beiden Ländern hatten die Verfassungsgerichte vor längerer Zeit die nationalen Gesetze dazu aufgehoben, ohne dass die Regierungen bislang die Kommission über einen neuen Anlauf unterrichtet hätten. Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten (2006/24/EG) wurde 2006 angenommen und hätte bis zum 15. September 2007 in innerstaatliches Recht umgesetzt sein müssen. Dabei bestand die Möglichkeit, die Speicherung von Verbindungsdaten beim Zugang zum Internet sowie bei der Nutzung von Internet-Telefonie und elektronischer Post erst ab dem 15. März 2009 zwingend vorzuschreiben.

Verstoß gegen EU-Recht
Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern. Die Verzögerung bei der Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht durch Deutschland und Rumänien könnte negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für elektronische
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sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen, heißt es. Die Kommission hat daher beschlossen, beide Staaten mit einer mit Gründen versehenen Stellungnahme dazu aufzufordern, diesen Verstoß gegen EU-Recht (Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) zu beenden.

Zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens


Dies ist die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens. Am 17. Juni hatte die Kommission Deutschland und Rumänien bereits Aufforderungsschreiben geschickt. Deutschland teilte der Kommission daraufhin am 16. August mit, dass das deutsche Justizministerium einen Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie erstellt habe, der sich gerade in interministeriellen Konsultationen befinde. Die von den rumänischen
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übermittelten Informationen lassen ebenso darauf schließen, dass die Verhandlungen über ein neues Gesetz auf interministerieller Ebene noch nicht abgeschlossen sind.

Quelle: INFOSAT
 
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