Die EU-Kommission hat heute neue EU-Vorschriften zur Verringerung des Energieverbrauchs von Elektrogeräten wie Waschmaschinen, Fernsehgeräten und tragbaren Videospielkonsolen im Standby-Modus erlassen. Mit den überarbeiteten Vorschriften wird eine Reihe von Änderungen an der Ökodesign-Verordnung von 2008 über den Standby-Modus, den Aus-Zustand und den vernetzten Standby-Modus vorgenommen, die zuletzt 2013 nach einer umfassenden Konsultation und Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat aktualisiert wurde.
Die Änderungen sollen den Technologie- und Marktentwicklungen der letzten Jahre Rechnung tragen und erweitern den Anwendungsbereich der Vorschriften, indem sie beispielsweise auch Produkte mit externer Niederspannungsstromversorgung wie kleine Netzwerkgeräte (einschließlich Wi-Fi-Router und -Modems) oder drahtlose Lautsprecher einbeziehen.
Auszug:
Leistungsaufnahme im Aus-Zustand:
Die Leistungsaufnahme von Geräten im Aus-Zustand darf 0,50 W nicht überschreiten. Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung darf die Leistungsaufnahme der Geräte im Aus-Zustand 0,30 W nicht überschreiten.
Leistungsaufnahme im Bereitschaftsmodus:
Die Leistungsaufnahme von Geräten in einem Zustand, der nur eine Reaktivierungsfunktion oder nur eine Reaktivierungsfunktion und eine Anzeige der aktivierten
Reaktivierungsfunktion bietet, darf 0,50 W nicht überschreiten.
Ausnahmen: Waschmaschinen, siehe auch diese Übersicht
Die Kommission schätzt, dass durch die Verpflichtung zur Senkung des Stromverbrauchs von Produkten im Energiesparmodus bis 2030 jährliche Energieeinsparungen von 4 TWh erzielt werden können, was einer jährlichen CO2-Einsparung von 1,36 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent entspricht. Dies wird auch den Verbrauchern zugutekommen, indem ihre Rechnungen gesenkt werden, wobei die Gesamteinsparungen für die Verbraucher bis 2030 auf 530 Millionen Euro pro Jahr geschätzt werden.
Die Hersteller haben nun eine Übergangsfrist von zwei Jahren, bis diese neuen Vorschriften gelten.
Quelle; Caschys
Die Änderungen sollen den Technologie- und Marktentwicklungen der letzten Jahre Rechnung tragen und erweitern den Anwendungsbereich der Vorschriften, indem sie beispielsweise auch Produkte mit externer Niederspannungsstromversorgung wie kleine Netzwerkgeräte (einschließlich Wi-Fi-Router und -Modems) oder drahtlose Lautsprecher einbeziehen.
Auszug:
Leistungsaufnahme im Aus-Zustand:
Die Leistungsaufnahme von Geräten im Aus-Zustand darf 0,50 W nicht überschreiten. Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung darf die Leistungsaufnahme der Geräte im Aus-Zustand 0,30 W nicht überschreiten.
Leistungsaufnahme im Bereitschaftsmodus:
Die Leistungsaufnahme von Geräten in einem Zustand, der nur eine Reaktivierungsfunktion oder nur eine Reaktivierungsfunktion und eine Anzeige der aktivierten
Reaktivierungsfunktion bietet, darf 0,50 W nicht überschreiten.
Ausnahmen: Waschmaschinen, siehe auch diese Übersicht
Die Kommission schätzt, dass durch die Verpflichtung zur Senkung des Stromverbrauchs von Produkten im Energiesparmodus bis 2030 jährliche Energieeinsparungen von 4 TWh erzielt werden können, was einer jährlichen CO2-Einsparung von 1,36 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent entspricht. Dies wird auch den Verbrauchern zugutekommen, indem ihre Rechnungen gesenkt werden, wobei die Gesamteinsparungen für die Verbraucher bis 2030 auf 530 Millionen Euro pro Jahr geschätzt werden.
Die Hersteller haben nun eine Übergangsfrist von zwei Jahren, bis diese neuen Vorschriften gelten.
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Quelle; Caschys