Bei Mobiltelefonen und Tablets soll laut Gesetzesentwürfen bald schon beim Kauf deutlich zu sehen sein, wie reparaturfreundlich und energieeffizient sie sind.
Smartphones, andere Mobiltelefone und Tablets, die in der EU auf den Markt gebracht werden, müssen künftig Informationen über ihre Energieeffizienz, die Langlebigkeit des Akkus, den Schutz vor Staub und Wasser und die Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Herunterfallen aufweisen. Die EU-Kommission hat dazu am Freitag ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Es sieht ein neues Energielabel vor, das erstmals auch einen Reparierbarkeitsindex mit anzeigen soll. Für die Stromverbrauchskennzeichen werden dafür die von anderen Elektrogeräten bekannten Etiketten auf einer Skala von A bis G verwendet.
Die EU-weite Produktdatenbank für Energiekennzeichen (EPREL) soll laut der Initiative zusätzliche Informationen über das Gerät liefern. Die Mitgliedsstaaten und die Kommission hatten sich auf den Ansatz prinzipiell im Dezember verständigt. Zur Umsetzung hat die Brüsseler Regierungsinstitution nun einen Entwurf für einen nachgeordneten Rechtsakt über das Energielabel veröffentlicht. Das EU-Parlament und der Ministerrat haben in Folge zwei Monate Zeit, um gegebenenfalls Einwände vorzubringen.
So soll das neue Label für Mobilgeräte aussehen
(Bild: EU-Kommission)
Zugleich haben das EU-Parlament und der Rat gemäß einer Absprache vom November eine Ökodesign-Verordnung mit Mindestanforderungen für Handys, schnurlose Telefone und Tablets angenommen. Diese verlangt die Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Fallenlassen oder Kratzer, Schutz vor Staub und Wasser und Verwendung von ausreichend haltbaren Batterien. Die Akkus sollten mindestens 800 Lade- und Entladezyklen aushalten und dabei mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität behalten. Hersteller wie Apple oder Samsung müssen Reparaturbetrieben ferner wichtige Ersatzteile innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen und bis zu 7 Jahre nach dem Ende des Verkaufs des Produktmodells liefern. Betriebssystem-Upgrades sind mindestens 5 Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts verfügbar zu machen. Frans Timmermans, der als Kommissionsvizepräsident für den Green Deal zuständig ist, betonte: "Ihr Telefon sollte länger als nur zwei oder drei Jahre halten." Wenn es in der Zwischenzeit beschädigt werde, müsse es leicht zu reparieren sein.
Quelle; heise
Smartphones, andere Mobiltelefone und Tablets, die in der EU auf den Markt gebracht werden, müssen künftig Informationen über ihre Energieeffizienz, die Langlebigkeit des Akkus, den Schutz vor Staub und Wasser und die Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Herunterfallen aufweisen. Die EU-Kommission hat dazu am Freitag ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Es sieht ein neues Energielabel vor, das erstmals auch einen Reparierbarkeitsindex mit anzeigen soll. Für die Stromverbrauchskennzeichen werden dafür die von anderen Elektrogeräten bekannten Etiketten auf einer Skala von A bis G verwendet.
Die EU-weite Produktdatenbank für Energiekennzeichen (EPREL) soll laut der Initiative zusätzliche Informationen über das Gerät liefern. Die Mitgliedsstaaten und die Kommission hatten sich auf den Ansatz prinzipiell im Dezember verständigt. Zur Umsetzung hat die Brüsseler Regierungsinstitution nun einen Entwurf für einen nachgeordneten Rechtsakt über das Energielabel veröffentlicht. Das EU-Parlament und der Ministerrat haben in Folge zwei Monate Zeit, um gegebenenfalls Einwände vorzubringen.
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So soll das neue Label für Mobilgeräte aussehen
(Bild: EU-Kommission)
21-monatige Übergangszeit geplant
Nach ihrem Inkrafttreten sehen beide Vorschläge eine 21-monatige Übergangszeit vor, bevor die Anforderungen anwendbar werden. Dem Plan nach soll das neue Energiekennzeichen in der gesamten EU spätestens von 2025 an auf Geräten zu finden sein. Die Zusatzbewertungen werden über ein Werkzeug-Icon angezeigt. Einfließen sollen unter anderem die Anzahl der erforderlichen Schritte zum Auseinanderbauen, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Dauer gelieferter Software-Updates. Enthalten sind laut einem Anhang zu dem Verordnungsentwurf auch Angaben zu einem "wiederholten Zuverlässigkeitstest im freien Fall".Zugleich haben das EU-Parlament und der Rat gemäß einer Absprache vom November eine Ökodesign-Verordnung mit Mindestanforderungen für Handys, schnurlose Telefone und Tablets angenommen. Diese verlangt die Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Fallenlassen oder Kratzer, Schutz vor Staub und Wasser und Verwendung von ausreichend haltbaren Batterien. Die Akkus sollten mindestens 800 Lade- und Entladezyklen aushalten und dabei mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität behalten. Hersteller wie Apple oder Samsung müssen Reparaturbetrieben ferner wichtige Ersatzteile innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen und bis zu 7 Jahre nach dem Ende des Verkaufs des Produktmodells liefern. Betriebssystem-Upgrades sind mindestens 5 Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts verfügbar zu machen. Frans Timmermans, der als Kommissionsvizepräsident für den Green Deal zuständig ist, betonte: "Ihr Telefon sollte länger als nur zwei oder drei Jahre halten." Wenn es in der Zwischenzeit beschädigt werde, müsse es leicht zu reparieren sein.
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Quelle; heise