Es gibt viele Personen, die gerne Bilder von Ihrem Essen mit Freunden teilen. Auf Facebook oder Instagram ist dieser "Foodporn" sehr verbreitet. Doch rechtlich gesehen, könnte es zu Ärger führen, Bilder von Nahrungsmitteln zu verbreiten, die jemand anderes zubereitet hat. Dies gilt vor allem dann, wenn man Essensbilder aus einem Sternerestaurant teilt - dann hat der Chefkoch die Rechte daran.
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Schön in einem Sternerestaurant essen gehen und dort über das herrlich kredenzte Essen stauen, das Smartphone herausholen, ein Foto davon machen und es über Facebook und Instagram teilen - das ist für viele schon zum Alltag geworden.
Vorsicht beim Teilen von Essensbildern
Doch Nahrungsmittel zu fotografieren, könnte sich für einige auch zum Alptraum entwickeln. Denn gerade in einem Sternerestaurant, wenn das Essen besonders schön auf dem Teller arrangiert ist, liegen die Rechte an diesem "Bild" beim Chefkoch. Wer sein Essen dann also fotografiert und über soziale Netzwerke teilt, der könnte großen Ärger bekommen.
Dr. Niklas Haberkamm, Partner der Wirtschaftskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR) in Köln erklärt: "Eine aufwendig arrangierte Speise im Restaurant kann ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein. In dem Fall hat allein der Urheber das Recht zu entscheiden, wie und in welchem Umfang eine Vervielfältigung stattfindet."
Im November 2013 sprach der Bundesgerichtshof ein Urteil, durch welches der Urheberrechtsschutz in der angewandten Kunst ausgeweitet wurde. Darunter fallen nun auch speziell arrangierte Nahrungsmittel. Dadurch sollen derartig individuell kreierte "Kunstwerke" geschützt werden. Daher gilt, dass man immer erst den Rechteinhaber fragen muss, bevor man in einem Restaurant Essen fotografieren und teilen möchte. Das Verbot gilt zudem für die Restaurants, die zwar keine individuell und kunstvoll geschaffenen Nahrungsmittel präsentieren, die jedoch ausdrücklich verbieten, dass Essen fotografiert wird. Dann greift zwar nicht das Urheberrecht, dafür aber das Hausrecht.
Natürlich hängt eine eventuelle Klage auch davon ab, wie man das Bild des Essens teilt. Spricht man positiv darüber, wird der Rechteinhaber aufgrund des Werbeeffekts wohl keine Klage anstreben. Anders jedoch, wenn man über das Essen herzieht und es schlecht redet. Kommt es zu einer Klage, sind schnell mehrere Hundert oder sogar mehrere Tausend Euro fällig.
Quelle: Gulli