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PC & Internet Erste Betrugsversuche mit neuer Vorratsdatenspeicherung

Das ging schnell: Kaum ist das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten, gehen Betrüger damit auf Passwortfang.

Eigentlich ist die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt worden, um Straftaten besser aufklären zu können. Vorerst wird damit jedoch eher die Fantasie von Kriminellen beflügelt: Wenige Tage nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes nehmen es erste Phishing-Mails als Vorwand, um Nutzer zur Aktualisierung ihrer Daten aufzufordern - was nicht einer gewissen Ironie entbehrt. Dass an den Mails inhaltlich so ziemlich alles falsch ist, was die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten betrifft, dürfte die Betrüger wenig stören, solange sie ahnungslose und verunsicherte Opfer finden.

Die Mail unter dem Betreff "Wichtige Anweisungen bezüglich der Vorratsdatenspeicherung" stammt angeblich vom Zahlungsdienstleister Paypal. Darin heißt es: "Wie Sie bereits wissen, wurde die Vorratsdatenspeicherung per Gesetz verabschiedet und auch wir sind gezwungen zu handeln. Durch diese Gesetzesänderung werden Sie nun aufgefordert, Ihre bestehenden Daten zu bestätigen respektive zu aktualisieren!" Was alles in allem kompletter Unsinn ist.

Zum einen ist das Gesetz zwar vor wenigen Tagen in Kraft getreten, allerdings startet die eigentliche Vorratsdatenspeicherung wohl erst in anderthalb Jahren. Zuvor muss das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch die Speichervorgaben für die Provider festlegen, die dann innerhalb von sechs Monaten umzusetzen sind. Zum anderen betrifft das Gesetz nur die Verbindungsdaten wie Datum, Uhrzeit und Telefonnummern eines Gesprächs. Die Betrüger sind hingegen an den Bestandsdaten der Nutzer interessiert, vor allem natürlich an deren Passwörtern. Zu guter Letzt ist Paypal als Finanzdienstleister nicht von der Vorratsdatenspeicherung betroffen.

Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung selbst dürfte die Kriminellen nicht stören. Solche Phishing-Attacken gehören nicht zu den Straftaten, für die bei den Providern Verbindungsdaten abgefragt werden dürfen.

Quelle; golem
 
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