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PC & Internet Erste Anklage im Fall gegen das Filmportal kino.to

Erste Anklage im Fall gegen das Filmportal kino.to

Im Verfahren gegen das Internet-Filmportal kino.to hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage vor dem Landgericht Leipzig erhoben. Es handle sich um einen wichtigen Mittäter, aber nicht um den Haupttäter, sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag.

Die Anklage sei Anfang der Woche erhoben worden, das Gericht müsse sie nun prüfen und zur Verhandlung zulassen. Dem Mann werde vorgeworfen, in mehr als einer Million Fällen gewerbsmäßig das Urheberrecht verletzt zu haben, sagte die Staatsanwältin.

Bei Kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus
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und
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im Angebot, monatlich kamen etwa 131 000 hinzu. Die Drahtzieher saßen in Leipzig. Im Juni waren nach Razzien in mehreren Städten
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. Auf Konten fanden die Ermittler rund
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. Das Geld wurde beschlagnahmt.

Momentan sitzen sechs der Beschuldigten noch in Untersuchungshaft. Es werde vermutlich auch gegen die anderen fünf Inhaftierten Anklagen geben, sagte die Sprecherin. Der Sachverhalt sei sehr umfangreich. Es gibt außerdem noch weitere
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.

Bei ihren Untersuchungen hatten die Ermittler unter anderem die riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigaby

Quelle: Digitalfernsehen
 
Internet-Streaming mit kinox.to und Co. – Drohen den Nutzern Strafen?

Internet-Streaming mit kinox.to und Co. – Drohen den Nutzern Strafen?

In diesen Tagen beginnt der Prozess gegen einen Betreiber der Website kino.to, welche im Juni vom Netz genommen wurde. Nutzer des Streaming-Dienstes stellten schon damals die Frage, ob auch sie selbst mit Strafen rechnen müssten. Rechtsanwalt Christian Solmecke klärt auf.

575.800 – eine Zahl, die erschreckt. Exakt so viele Abmahnungen sind im vergangenen Jahr an Nutzer von Internet-Tauschbörsen und illegalen Netzdiensten verschickt worden, die sich auf unlauterem Wege kostenlosen Zugang zu urheberrechtlich geschützten Produkten wie Musik, Filmen, Spielen oder Software verschafft haben. Der Abmahn-Wahnsinn in Deutschland grassiert auch 2011. Fraglich ist, welche Dienste eine Abmahnung mit teils heftiger Geldbuße nach sich ziehen: Klassische Filesharing-Angebote tun dies, aber auch Streaming-Plattformen wie der Website kino.to, die im Juni geschlossen wurde?

Das Portal ermöglichte Zugang zu über 30.000 Filmen und Serien, die per Stream kostenlos über das Internet geschaut werden konnten. Kino.to hatte mehrere hunderttausend Nutzer pro Tag und war eine der beliebtesten Internetseiten im deutschsprachigen Raum. Gegen einen mutmaßlichen Betreiber der Seite wird in diesen Tagen erstmals der Prozess gemacht. Die Anklageschrift wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen umfasst exorbitante 15.000 Seiten. Umso wichtiger, dass jemand Klarheit im Paragraphen-Dickicht schafft und erklärt, ob auch einfache Nutzer von kino.to künftig mit Strafen und Abmahnungen rechnen müssen.


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Quelle: Quotenmeter
 
Kino.to-Abschaltung: 14 neue Streaming-Portale online - "Three Strike" gefordert

Kino.to-Abschaltung: 14 neue Streaming-Portale online - "Three Strike" gefordert

Die Abschaltung der Streaming-Plattform Kino.to im Sommer war für die Branche offenbar nur ein Phyrrus-Sieg: Wie die G
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(GVU) Link veralten (gelöscht), gingen seither mindestens 14 neue Angebote an den Start - drei Portale wurden allerdings bereits Anfang September wieder abgeschaltet, vier weitere im November.

Anfang September lag die Zahl der Links zu Filmen auf den untersuchten aktiven Sites nach GVU-Angaben bei insgesamt bei 648.679 - etwas weniger als zuletzt. "Das Kräftemessen zwischen etablierten Kräften, die sich auf Urheberrechte stützen, und jenen, die diese Rechte einfach ignorieren oder aushebeln wollen, ist derzeit in vollem Gang", sagte ein Vereinsvertreter. Dabei kommt das immer gleiche Muster zum Einsatz: Die Betreiber der Sites versuchen mit Spielfilmen und TV-Serien als Lockmittel vor allem Werbegelder zu verdienen - angesichts der gewaltigen Klickzahlen ein meist erfolgreiches Unterfangen.

Unter anderem werden Sex-Chats, Browser-Spiele, Sportwetten und andere Online-Glücksspiele samt Abofallen auf den Portalen feilgeboten. Auch etablierte Anbieter von Firewallsystemen oder Mobilfunkpaketen sind vertreten. Die GVU forderte die betroffenen, aber in der Mitteilung nicht genannten Unternehmen dazu auf, ihre Werbemittel nicht mehr auf illegalen Web-Sites platzieren zu lassen. Anderenfalls müsse man "strafrechtlich gegen solche schwarzen Schafe" vorgehen, drohte der Verein.

Die GVU will zudem Blockade-Maßnahmen auf Seiten der Internet-Provider durchsetzen, um die kostenlosen Abrufe von Medieninhalten zu stoppen. Ein Ansinnen, das unter anderem bei Datenschützern strikt abgelehnt wird.

Urteil gegen Kabelnetzer UPC

In Österreich hatte ein Gericht Mitte November den Kabelnetzer UPC dazu verurteilt, entsprechende Sperren einzurichten, um die Nutzer von illegalen Seiten wie Kino.to fernzuhalten. Die Tochter des Medienkonzerns Liberty Global, zu dem auch Unitymedia gehört, argumentierte, dass DNS- und IP-Sperren zu leicht zu umgehen, ineffektiv und außerdem wirtschaftlich nicht zu vertreten seien.

Das Oberlandesgericht Wien sah das anders und stellte fest, dass die Ansprüche der Filmproduzenten berechtigt waren. Denn diese hingen "nicht von einem kausalen Beitrag" von UPC "zu einer Rechtsverletzung des Nutzers oder des Anbieters ab". Ausschlaggebend sei lediglich, dass Inhalte, die der Öffentlichkeit - ohne Zustimmung des Rechteinhabers zur Verfügung gestellt würden, durch den Provider vermittelt werden. Wenn unverhältnismäßige Maßnahmen erforderlich wären, müsse der Provider dies beweisen, um einer allenfalls über ihn verhängten Strafe zu entgehen (GZ 1 R 153/11v).

Für Deutschland hofft die GVU nun auf ähnliches, bislang ist die rechtliche Situation unklar. Streaming gilt nach Ansicht juristischer Experten nicht unbedingt als Raubkopie. Das wiederum ärgert den Verein: Jedem sei klar, dass die Erschleichung des Zutritts zu einer Theatervorstellung Unrecht sei. Dasselbe müsse für das Ansehen illegal verbreiteter Filme per Videostream gelten, hieß es. Die Urheberrechtshüter erneuerten ihre Forderung, ein "Warnhinweismodell" einzuführen, um Benutzer beim Besuch vermeintlich illegaler Seiten abzumahnen und bei weiteren Verstößen die Online-Verbindung zu kappen - die "Three Strike"-Regelung kommt schon in Frankreich und Großbritannien zum Einsatz. Bürgerrechtler und Datenschützer lehnen dies vehement ab.

Nach GVU-Angaben wurden im Jahr 2010 insgesamt 595 neue Ermittlungen gegen Urheberrechtsverletzungen aufgenommen. 213 neue Vorermittlungen führte der Verein nach eigener Darstellung gegen Release-Gruppen und digitale Hehler durch. Durch Strafanträge wurden 367 Strafverfahren wegen illegaler Kopien von Filmen und/oder Software initiiert. 422 Strafverfahren wurden im vergangenen Jahr mit einer Sanktionierung abgeschlossen. Nur jedes vierte Verfahren endete mit einem Urteil oder Strafbefehl. Insgesamt wurden laut GVU nahezu 200.000 Euro Geldstrafe verhängt. Etwa die Hälfte der Verfahren beendeten die Richter unter Auflagen. Link veralten (gelöscht)

Wie hoch die Schäden durch Urheberrechtsverletzungen von sogenannten Filesharern tatsächlich ausfallen, ist umstritten. Die Unterhaltungsindustrie jongliert weltweit mit sehr hohen Zahlen,
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.

Quelle: Sat+kabel
 
Kino.to - Anklage gegen mutmaßlichen Admin erhoben


Gegen einen mutmaßlichen Administrator von Kino.to wurde kürzlich nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ Anklage erhoben. Der Zwickauer Verdächtige soll nach Informationen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden für die technische Betreuung des Streaming-Portals und anderer angeschlossener Server verantwortlich gewesen sein.

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Wie wir in unserem exklusiven Artikel im Juni dieses Jahres beschrieben, setzte sich das Team der Verantwortlichen des Streaming-Portals Kino.to aus mehreren Gruppen zusammen, die jeweils für eine andere Aufgabe verantwortlich waren. So waren manche Personen für die Beschaffung neuer illegaler Kinomitschnitte zuständig, andere überprüften die Qualität der eingereichten Videos. Wieder andere administrierten das eigentliche Portal und die damit verknüpften Filehoster. Die Umsätze der Betreiber wurden aus den Werbeeinahmen aller Webseiten und den Abos generiert, die bei den kooperierenden Filehostern oder Anbietern von Abofallen abgesetzt werden konnten. Nach unseren Informationen wurden mit dem Portal Kino.to und den restlichen Webseiten monatlich bezogen auf alle Webseiten maximal 50.000 Euro erwirtschaftet. Ein realistischer Mittelwert pendelt sich bei etwa 30.000 Euro Umsatz pro Monat ein. Die Presse sprach und spricht hingegen von Millionenbeträgen, die als Gewinn abgefallen seien.

Doch gerade was die Werbewirtschaft betrifft, haben private wie behördliche Ermittler nachgezogen und verfolgen heutzutage nicht nur die Geldströme, die deswegen fließen. Auch schalten sich immer häufiger Vereinigungen ein und verwarnen Vermarkter und Unternehmen, weil sie sich auf Geschäfte mit den Schmuddelkindern des Netzes eingelassen haben. Derartige Antipiracy-Vereine werden zumeist finanziell von der Filmwirtschaft und Spieleindustrie unterstützt oder komplett leistungsbezogen entlohnt. Die Warnbriefe an Werbetreibende haben als Nebenwirkung auch zur Folge, dass beispielsweise auf allen Seiten mit illegalen Inhalten (unter anderem auch zur Deckung der Kosten) vermehrt anrüchige Pornoanzeigen oder Banner geschaltet werden, mit der die Besucher in Abofallen gelockt werden. Der Grund: Zahlreiche seriöse Werbeanbieter haben sich nach den Warnbriefen vermehrt aus dem Graubereich des Netzes zurückgezogen. Übrig bleiben dann mehr und mehr nur noch die unseriösen Anbieter, die für ihre Kampagnen sonst keine Abnehmer mehr finden.

Aktuell wurde nach Spiegel-Informationen von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen den Admin Michael H. aus Zwickau erhoben. Er soll für die technische Betreuung des kompletten Kino.to-Netzwerkes verantwortlich gewesen sein. Laut Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein müsse das Landgericht Leipzig nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Als letzter ehemals flüchtiger Verdächtiger wurde Tim C. Anfang November verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, unter anderem den Filehoster Duckload und die Kino.to-Nachfolger video2k.tv und Kinoo.to betrieben zu haben. Auch soll es bei der Versteuerung seiner Einnahmen zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein.

Quelle: Gulli
 
Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

Ein 33 Jahre alter Webdesigner ist für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagt ist vom Amtsgericht Leipzig der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig gesprochen worden.

Der Webdesigner ist der erste, der für die Mitarbeit an dem Filmportal verurteilt wurde. Der 33-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt und damit nach Einschätzung des Gerichts entscheidend zur Aufklärung des Falls beigetragen. "Es ging bei kino.to rein darum, Geld zu machen", sagte Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung. Die Betreiber des Portals hatten Millionen-Umsätze mit Online-Werbung erzielt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte am 8. Juni in einem Schlag gegen das Filmraubkopienportal kino.to zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet (
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). Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.

Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt. Momentan sitzen sechs der Beschuldigten noch in Untersuchungshaft. Es gibt außerdem noch weitere
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.

Bei ihren Untersuchungen hatten die Ermittler unter anderem die riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigabyte sichergestellt. Zur Auswertung wurden auch externe Fachleute hinzugezogen

Quelle: Digitalfernsehen
 
Erstes Urteil in Fall Kino.to - Zweieinhalbjährige Haftstrafe für Mitarbeiter


Am 8. Juni 2011 wurde kino.to vom Netz genommen. Seitdem versuchen die Behörden, sich Klarheit über die Betreiber und die Umsetzung des Projekts zu verschaffen. 13 Verdächtige wurden verhaftet und nun scheint Licht ins Dunkle gebrachte worden zu sein. Das erste rechtskräftige Urteil wurde gesprochen: Für zweieinhalb Jahre muss nun ein 33-jähriger Mitverantwortlicher ins Gefängnis.

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Seit im Sommer dieses Jahres die bekannte Video-on-Demand-Website kino.to vom Netz genommen wurde, richten sich alle Augen auf die Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft Dresden im Rahmen dieser Angelegenheit anstellt. In mehreren europäischen Ländern stellte die Polizei bereits Geschäftsräume sowie Rechenzentren sicher. 13 Personen wurde bislang verhaftet, denn sie werden von der Staatsanwaltschaft verdächtigt, eine kriminelle Vereinigung zu gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen gebildet zu haben. Nun hat das Amtsgericht Leipzig am vergangenen Freitag das erste rechtskräftige Urteil gesprochen.

Der 33-jährige Webdesigner Marcus V. muss eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren büßen. Medienberichten zufolge habe der Verurteilte ein Geständnis abgelegt. Nun wird ihm zur Last gelegt, in mehr als 1,1 Millionen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt zu haben. Durch seine Mitarbeit soll Marcus V. in der Zeit zwischen Januar 2009 und Juni 2011 Einnahmen in Höhe von 160.000 Euro gemacht haben, welche er der Staatskasse zur Verfügung stellen wolle. Inwieweit die Kooperation des Verurteilten für eine mildernde Strafzumessung sorgte, ist nicht bekannt.

Der 33-jährige Verurteilte ist nicht der alleinige Täter. Im Rahmen der kino-to-Ermittlungen müssen noch zwei weitere Personen auf den Urteilsspruch des Amtsgerichts Leipzig warten. Während ein Angeklagter als Chef der Gruppe verdächtigt wird, glaubt man den Zweiten als technischen Mitarbeiter von kino.to entlarvt zu haben. Die Urteile wurden bis zur jetzigen Stunde nicht gesprochen.

Quelle: Gulli
 
Drei Jahre Haft für kino.to-Administrator - "schnelles Geld"

Ein weiterer Drahtzieher des illegalen Filmportals Kino.to ist am Mittwoch zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach den 27-Jährigen der gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig.

Der gelernte Kfz-Mechaniker hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Als Administrator von kino.to machte er Raubkopien von Filmen
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zugänglich. "Es ging Ihnen darum, schnell und unkompliziert Geld zu verdienen", sagte Richter Mathias Winderlich.

Der 27-Jährige agierte auf der mittleren Ebene der konspirativen Organisation. Er kassierte in rund drei Jahren 226 500 Euro für seine Mitarbeit. Als Administrator betreute er das Nutzerforum. Zudem betrieb er einen sogenannten Filehoster, einen Rechner, auf dem die illegalen Kopien für das Streaming und den Download gelagert wurden.
Das große Geschäft bei kino.to machten allerdings andere - etwa der Schwager des 27-Jährigen. Der Leipziger gilt als Kopf von kino.to. Gegen ihn und zwei weitere Hauptbeschuldigte ist inzwischen Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben worden. Über Werbeeinnahmen auf dem Portal machten sie Millionen. Die Macher hätten die "denkbar schwerste Urheberrechtsverletzung in der deutschen Geschichte" begangen, sagte Staatsanwalt Dietmar Bluhm.

Am vergangenen Freitag war bereits ein kino.to-Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden (
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). Am nächsten Donnerstag steht der nächste Beschuldigte vor dem Amtsgericht, ein sogenannter Uploader, der Raubkopien beschafft und auf die kino.to-Rechner geladen hat. Insgesamt gibt es in dem Verfahren nach Angaben der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft mehr als 20 Beschuldigte.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte am 8. Juni in einem Schlag gegen das Filmraubkopienportal kino.to zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet (
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). Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.

Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt. Momentan sitzen sechs der Beschuldigten noch in Untersuchungshaft. Es gibt außerdem noch weitere
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. Bei ihren Untersuchungen hatten die Ermittler unter anderem die riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigabyte sichergestellt. Zur Auswertung wurden auch externe Fachleute hinzugezogen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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