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PC & Internet Erneut Abmahnung für Verstorbenen


Abmahnungen für P2P-Nutzer machen meist vor nichts halt. Egal ob die Tat bereits einige Zeit zurückliegt oder das abgemahnte Werk eher "pikant" ist. Im ungünstigsten Fall erwischt man jedoch einen bereits toten Anschlussinhaber, so geschehen in den USA. Dabei ist es nicht einmal der erste solche Fall.

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Da Filesharing-Abmahnungen in der Regel eine gewisse zeitliche Vorlaufphase haben, kann es durchaus vorkommen, dass der betroffene Anschlussinhaber bis zum Erhalt der Abmahnung stirbt. Sei es nun durch einen Unfall oder weil er bereits sehr alt war. Bei einem aktuellen Fall aus den USA lässt sich leider nicht ermitteln, ob der betroffene Anschlussinhaber die Tat selbst begangen hat oder ob er zum angeblichen Tatzeitpunkt bereits verstorben war.

Dennoch ist der Fall pikant, da er eines der größten Probleme von Filesharing-Abmahnungen aufzeigt. In der Regel wird nicht der Täter, sondern lediglich der Inhaber der IP-Adresse ermittelt. Dieser muss aber nicht zwangsläufig auch der Urheberrechtsverletzer sein. Diese können aus dem eigenen Freundes- oder Verwandtenkreis stammen. Ebenso könnten es unbekannte Dritte sein.

Für die Angehörigen dürfte es hart sein, nach dem Tod eines geliebten Menschen Post entgegenzunehmen, die diesem eine Straftat vorwirft. Ein Brief eines U.S.-Bezirksgerichts ist vergangene Woche mit dem eindeutigen Vermerk, dass die angeschriebene Person bereits tot ist, wieder an das Gericht zurückgekommen. Dass tote Mitmenschen Ziel von Abmahnungen werden, ist nichts neues. Derartige Fälle treten immer wieder, obgleich sehr selten, auf. Der letzte größere Fall stammte aus dem Jahr 2006.

Damals wandte sich die Recording Industry Association of America an die Angehörigen eines verstorbenen Anschlussinhabers. Man wollte von diesen den Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzungen des Verstorbenen erhalten. Erfolgreich war man damit aber nicht. Im Gegenteil, da sich die RIAA innerhalb einer angemessen Trauerphase nach dem Tod des Verstorbenen meldete, gab es erhebliche negative Medienberichte.

Quelle: Gulli
 
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