Trotz vorliegender Beschlüsse des Amtsgerichts hatten Vodafone und Deutsche Telekom in zwei Fällen die Handydaten von Tatverdächtigen nicht herausgegeben. Dies könnte für die beiden Konzerne juristische Folgen haben.
Auf die Konzerne Vodafone und Deutsche Telekom kommt möglicherweise ein Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung zu. Die Firmen hätten in zwei Fällen notwendige Handydaten von Tatverdächtigen nicht herausgegeben, obwohl Beschlüsse des Amtsgerichts vorgelegen hätten, sagte Oberstaatsanwalt Christopher Imig in Detmold. Daher überlege man, Ermittlungen einzuleiten. Es geht um zwei Tötungsdelikte vom September 2017 und Januar 2018. Die Verdächtigen wurden ohne Standort-Daten gefasst, einer von ihnen stellte sich. Zuvor hatte das "Westfalen-Blatt" darüber berichtet.
Unklare Rechtslage: Herausgabe von Standort-Daten nicht zulässig?
Eine Vodafone-Sprecherin bestätigte, dass man Standort-Daten nicht bereitgestellt habe - dies wäre nicht zulässig gewesen. Laut dem zum Juli 2017 geänderten Telekommunikationsgesetz sind Firmen zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, so sollen etwa Standortdaten bei Telefonaten vier Wochen gespeichert werden.
Dagegen hatte allerdings eine kleine Firma geklagt, weil sie hohe Speicherkosten befürchtet. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte ihr Recht gegeben. Zwar gilt das Gesetz weiter, die Telekommunikationsbranche bewertet die Rechtslage wegen der OVG-Entscheidung aber als unklar. Deshalb hatten die Unternehmen die Daten nicht herausgegeben.
Quelle; onlinekosten
Auf die Konzerne Vodafone und Deutsche Telekom kommt möglicherweise ein Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung zu. Die Firmen hätten in zwei Fällen notwendige Handydaten von Tatverdächtigen nicht herausgegeben, obwohl Beschlüsse des Amtsgerichts vorgelegen hätten, sagte Oberstaatsanwalt Christopher Imig in Detmold. Daher überlege man, Ermittlungen einzuleiten. Es geht um zwei Tötungsdelikte vom September 2017 und Januar 2018. Die Verdächtigen wurden ohne Standort-Daten gefasst, einer von ihnen stellte sich. Zuvor hatte das "Westfalen-Blatt" darüber berichtet.
Unklare Rechtslage: Herausgabe von Standort-Daten nicht zulässig?
Eine Vodafone-Sprecherin bestätigte, dass man Standort-Daten nicht bereitgestellt habe - dies wäre nicht zulässig gewesen. Laut dem zum Juli 2017 geänderten Telekommunikationsgesetz sind Firmen zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, so sollen etwa Standortdaten bei Telefonaten vier Wochen gespeichert werden.
Dagegen hatte allerdings eine kleine Firma geklagt, weil sie hohe Speicherkosten befürchtet. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte ihr Recht gegeben. Zwar gilt das Gesetz weiter, die Telekommunikationsbranche bewertet die Rechtslage wegen der OVG-Entscheidung aber als unklar. Deshalb hatten die Unternehmen die Daten nicht herausgegeben.
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