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Ermittlungen des Kartellamtes gegen Premiere, Unitymedia und KDG laufen weiter

Ermittlungen des Kartellamtes gegen Premiere, Unitymedia und
KDG laufen weiter
[ug] Bonn/Leipzig - Die im letzten Herbst begonnenen Ermittlungen
des Bundeskartellamtes gegen die Unternehmen Premiere, Unitymedia
und Kabel Deutschland laufen weiter.

Eine Sprecherin des Kartellamtes wollte zu einer DF-Anfrage mit
Hinweis auf die nicht abgeschlossenen Verfahren wegen des Verdachts
des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung keine
Stellung nehmen. Dies mache das Kartellamt bei noch laufenden
Verfahren generell nicht, hieß es.

Im Kern der Untersuchung geht es darum, dass die Unternehmen
für den Empfang ihrer Angebote nur bestimmte Digitalreceiver
zulassen wollen. Ob dies notwendig und zulässig ist, wird vom
Kartellamt überprüft.

Zu Beginn der Untersuchungen sagte Silke Kaul, Sprecherin der
Behörde in einem Interview mit DIGITAL FERNSEHEN: "Es besteht
der Verdacht, dass die technische Ausstattung der Set-Top-Boxen
dazu führt, dass der Wettbewerb auf den Kabel-TV- und
Pay-TV-Märkten durch die genannten Unternehmen behindert wird."

Somit seien Verbraucher zum Beispiel bei einem Umzug gezwungen,
neue Set-Top-Boxen zu kaufen.

Wann genau die Entscheidung des Kartellamtes getroffen wird, könne
man noch nicht sagen. Die 7. Beschlussabteilung des Kartellamtes
hatte zahlreiche betroffene Marktteilnehmer im Dezember
angeschrieben und nach DF vorliegenden Informationen gebeten,
einen 26 Punkte umfassenden Fragenkatalog bis zum kommenden
Freitag zu beantworten.

Das Kartellamt will sich offenbar einen Eindruck davon verschaffen,
welche Auswirkungen die Geschäftspolitik der drei im Focus
befindlichen Unternehmen auf den Receivermarkt und die Endkunden
in Deutschland hat.

Digitalfernsehen
 
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