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Off Topic Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist vorerst gescheitert

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Der Rundfunkbeitrag wird Anfang 2021 nicht wie von der KEF empfohlen steigen. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hat nun die dafür notwendige Abstimmung im Magdeburger Landtag abgesagt.

Dieses Ergebnis hat sich bereits in den vergangenen Tagen und Wochen abgezeichnet, nun ist es vorerst fix: Der Rundfunkbeitrag wird nicht von 17,50 auf 18,36 Euro steigen. Grund dafür ist die Tatsache, dass Sachsen-Anhalt nicht über die Erhöhung abstimmen wird - und damit auch nicht zustimmt. Ministerpräsident Reiner Haseloff zog am Dienstag bei einer Kabinettssitzung den entsprechenden Gesetzentwurf zurück.

Weil für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags aber noch in diesem Jahr alle 16 Länderparlamente zustimmen müssten, ist diese damit vom Tisch - zumindest vorerst. Den Öffentlich-Rechtlichen werden vor Gericht gute Chancen zugesprochen. MDR-Intendantin Karola Wille stellte auch bereits einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Aussicht, sollte die Erhöhung nicht kommen. "Wenn die Beitragsanpassung nicht kommt, dann ist die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht mehr gesichert. Dann sind die Rundfunkanstalten in ihren Grundrechten beschwert, das heißt in ihren Grundrechtsbereich wird eingegriffen." Deshalb werde man den Weg nach Karlsruhe suchen, so Wille am Montag.

Die Entscheidung aus Sachsen-Anhalt kommt jetzt alles andere als überraschend. Schon seit Wochen heißt es aus der dortigen CDU, dass man der Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht zustimmen werde. Zuletzt sah es so aus, als würde die schwarz-rot-grüne Koalition an dem Streit zerbrechen. CDU-Innenminister Holger Stahlknecht musste im Zuge des Zwists gehen, weil er in einem Interview eine Minderheitsregierung der CDU ins Spiel brachte.

Wochenlang ist hinter den Kulissen um eine Zustimmung der CDU verhandelt worden, auch Vertreter der Öffentlich-Rechtlichen wurden vorstellig und warben in eigener Sache. Während SPD und Grüne für eine Erhöhung votieren wollten, stemmte sich die CDU aber die ganze Zeit dagegen - ebenso wie die AfD, mit der man eine Mehrheit im Magdeburger Landtag hat. Durch das Zurückziehen des Gesetzentwurfes stimmt die CDU jetzt aber nicht Seite an Seite mit der AfD gegen die geplante Erhöhung.

Im Februar hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen, den Rundfunkbeitrag um 86 Cent auf dann 18,36 Euro pro Monat anzuheben. Normalerweise darf die Politik nur in Ausnahmefällen von der KEF-Empfehlung abweichen. Ob es sich im aktuellen Fall um eine solche Ausnahme handelt, wird wohl letztendlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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Quelle; dwdl
 
Rundfunkbeitrag: Sender scheitern mit Eilantrag

Klatsche für die öffentlich-rechtlichen Sender im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Sie sind wegen mangelhafter Begründungen mit ihrem Eilantrag vor dem Verfassungsgericht gescheitert und müssen nun auf den Ausgang des eigentlichen Verfahrens warten.

Der Rundfunkbeitrag wird zumindest zum 1. Januar 2021 erst einmal definitiv nicht erhöht. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag, der von den ARD-Sendern, dem ZDF und Deutschlandradio gemeinsam eingereicht worden war und mit dem sie eine einstweilige Anordnung erreichen wollten, abgelehnt. Dabei ließ das Gericht durchscheinen, dass die Sender im Hauptverfahren im kommenden Jahr sehr wohl weiter darauf hoffen können, dass ihnen die Erhöhung um 86 Cent zugestanden wird. Wörtlich heißt es in der Entscheidung: "Angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erscheint eine Verletzung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit zumindest möglich."

Die Ablehnung des Eilantrags ergibt sich nun vielmehr daraus, dass die Sender in ihren Schriftsätzen offenbar überhaupt nicht belegt haben, dass die Entscheidung nun besonders dringlich sei. Nötig wäre eine Darlegung gewesen, dass den Sendern "durch ein Abwarten bis zum Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens schwere Nachteile" entstünden - und genau das ist offenbar nicht erfolgt. Die Begründung des Verfassungsgerichts liest sich in weiten Teilen dann auch wie eine schallende Ohrfeige für die Justiziariate und Verantwortlichen der Sender - da sich die Lage in Sachsen-Anhalt über Monate angedeutet hatte, hätte eigentlich ausreichend Zeit für einen wohl begründeten Eilantrag sein müssen.

In der Begründung des Gerichts heißt es unter anderem, dass die Sender nicht detailliert aufgezeigt hätten, dass sich das Programmangebot direkt verschlechtern würde, wenn die ihnen von der unabhängigen Kommission KEF zugestandene Beitragserhöhung um 86 Cent nicht erfolgen würde. Sprich: Man hätte sich klare Ansagen erwartet, welche Programme eigentlich entfallen müssten. "Wenn das Programmangebot tatsächlich erbracht wird, ist nach den genannten Grundsätzen eine kompensierende Mehrausstattung in späteren Zeiträumen durchaus nicht ausgeschlossen", so das Gericht. Zwar sei plausibel, dass die Sender nicht auf unbegrenzte Zeit ihr Programmangebot im bisherigen Umfang aufrecht erhalten könnten, wohl aber mit Blick auf eine spätere Mehrausstattung für gewisse Zeit.

"Der Hinweis der Beschwerdeführer auf eine Deckungslücke bis Ende des Jahres 2024 oder aber jedenfalls bis Ende des Jahres 2022 reicht schon deshalb nicht aus, weil nicht nachvollzogen werden kann, warum im Falle eines Abwartens der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden der Finanzbedarf bis Ende des Jahres 2022 oder sogar bis Ende des Jahres 2024 ungedeckt bleiben sollte", heißt es wörtlich in der Begründung. Auch mit ihrem Antrag, die Klausel im Staatsvertrag außer Kraft zu setzen, die besagt, dass er bei nicht rechtzeitiger Ratifizierung gegenstandslos wird, sind die Sender gescheitert, weil sie offenbar die detaillierten und substantiierten Erklärungen schuldig geblieben sind, wieso ohne die Aussetzung der Klausel eine Beitragserhöhung nicht mehr möglich sei.

Die Sender sollten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun auch als Warnschuss begreifen. In der Vergangenheit hatte das Gericht den öffentlich-rechtlichen Sendern stets bescheinigt, dass sie einen Anspruch auf ausreichende Finanzierung haben - und dass die Politik nur in ganz wenigen begründeten Ausnahmefällen von der Empfehlung der unabhängigen Kommission KEF über die Höhe des ARD, ZDF und Deutschlandradio zustehenden Rundfunkbeitrags abweichen darf. Die Chancen, dass den Sendern im eigentlichen Verfahren die 86 zusätzlichen Cent pro Monat zugestanden werden, stehen also nach wie vor gut. Doch ein Selbstläufer ist es nicht, das hat die jetzige Entscheidung auch klar gemacht. Die Anwälte der Sender sollten ihre Anträge dafür wohl ein bissschen besser ausarbeiten als es nun bei diesen Eilanträgen geschehen ist.

Einstweilen müssen die Sender in den nächsten Monaten mit niedrigeren Einnahmen als kalkuliert auskommen. Wie sehr sich das im Programm niederschlägt, wird auch vom Zeitpunkt der Entscheidung im Hauptverfahren abhängen. Auch für die Beschäftigten könnte es nun zu direkten finanziellen Einbußen kommen, die Tariferhöhung ist in den meisten ARD-Anstalten an die Beitragserhöhung gebunden worden.

ZDF-Intendant Thomas Bellut hob in einem ersten Statement den für seinen Sender positiven Aspekt der Entscheidung des Gerichts hervor. "Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist." Man werde nun das Verfahren in der Hauptsache abwarten.

Quelle; dwdl
 

Europäische Rundfunkbeiträge im Vergleich – ein Land senkt die Kosten​


Während die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Deutschland nun nicht nie geplant bereits Anfang 2021 stattfinden kann, senkt ein anderes deutschsprachiges Land bereits zum zweiten Mal in Folge die Beiträge.

In Deutschland ist der Rundfunkbeitrag zum Zankapfel der Politik geworden. Sachsen-Anhalt blockiert die Erhöhung um 86 Cent auf monatlich 18,36 Euro zum 1. Januar 2021 für ganz Deutschland. Es bleibt vorerst bei 17,50 Euro. Im Ausland stehen 2021 hingegen einige Änderungen an. Eine Übersicht über öffentlich-rechtliche Rundfunksysteme:

Schweiz senkt Rundfunkbeitrag zum zweiten Mal

Der Rundfunkbeitrag sinkt am 1. Januar zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren auf dann 335 Franken (310 Euro) im Jahr. 2018 waren es noch 451 Franken. Die Regierung rechtfertigt die im Vergleich zu anderen Ländern hohen Beiträge damit, dass Programme in vier Landessprachen produziert werden müssen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) ist keine öffentlich-rechtliche Anstalt, sondern ein Rundfunkveranstalter mit öffentlichem Auftrag. Sie ist als Verein organisiert. 2018 gab es eine Debatte um die völlige Abschaffung der Gebühren. Das gipfelte in einer Volksabstimmung, in der die Abschaffung allerdings deutlich mit 71,6 Prozent abgelehnt wurde.

Österreich: Unterschiedliche Preise in den Bundesländern

Je nach Bundesland fallen für das Angebot des öffentlichen-rechtlichen ORF rund 21 bis 27 Euro monatlich an. Von den etwa 922 Millionen Euro an jährlichem Gebührenaufkommen erhielt der ORF 2019 allerdings nur 643 Millionen Euro als Programmentgelt. Der Rest landete in den Kassen von Bund und Ländern und wurde unter anderem zur Kulturförderung genutzt. Damit blieben dem ORF nach eigener Rechnung 17,21 Euro im Monat. Der vom ORF-Stiftungsrat festzulegende Beitrag, der von der Regulierungsbehörde überprüft wird, wurde unter Sparauflagen zuletzt 2016 erhöht – und zwar um 6,5 Prozent. Die Art der Finanzierung wurde zuletzt von der rechten FPÖ kritisiert.

Dänemark: Ab 2022 steuerfinanzierter Rundfunk

1353 dänische Kronen (rund 182 Euro) zahlte man 2020 jährlich für den öffentlichen Rundfunk rund um die zentrale Sendeanstalt DR. Von politischer Seite ist 2018 beschlossen worden, diese sogenannte Medienlizenz im Laufe von drei Jahren abzuschaffen. Seitdem hat sich der Beitrag, den jeder Däne mit einem Fernseher, Computer, Smartphone oder Tablet mit Internetzugang zahlen muss, schrittweise verringert: Erst 2019 um 600 Kronen, 2020 dann um weitere 574 Kronen. 2021 steht nach Angaben des DR eine weitere Senkung um 734 Kronen bevor, womit man monatlich umgerechnet nur noch weniger als sieben Euro an Medienlizenz zahlt. Ab 2022 soll der öffentliche Rundfunk dann vollends über die Steuer finanziert werden.

Italiener zahlen per Stromrechnung

Wer einen Stromanschluss braucht, der hat vermutlich auch einen Fernseher. Das hat sich die italienische Regierung vor rund fünf Jahren bei ihrer Umstellung des Rundfunkbeitrags gedacht. Die Canone bezahlen die Menschen in Italien nämlich in der Regel je Haushalt über ihre Stromrechnung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Rai – Radiotelevisione Italiana – ist nicht in Rundfunkanstalten der einzelnen Regionen unterteilt. Die Kanäle folgen eher einem Thema. Es gibt zum Beispiel einen reinen Sport-, Nachrichten- und Film-Kanal. Jährlich sind seit 2017 insgesamt 90 Euro fällig.

Polen mit umstrittenen Mediengesetz

Die Rundfunkbeiträge betragen für ein Radiogerät umgerechnet 1,60 Euro im Monat oder 17 Euro fürs ganze Jahr. Für Fernseh- und Radiogeräte sind gut fünf Euro pro Monat fällig. Wer gleich das ganze Jahr bezahlt, wird mit 55 Euro zur Kasse gebeten. Die Beiträge sind seit 2016 unverändert, für das kommende Jahr ist eine geringfügige Erhöhung vorgesehen. Allerdings zahlen immer weniger Haushalte die Rundfunkbeiträge, so machen die Öffentlich-Rechtlichen zunehmend Verluste.

Im März unterzeichnete Präsident Andrzej Duda ein umstrittenes Mediengesetz, wonach die Sender im laufenden Jahr umgerechnet 454 Millionen Euro Subventionen bekommen. Dies sorgte für einen Aufschrei der polnischen Opposition. Denn die nationalkonservative Regierungspartei PiS hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter ihre Kontrolle gebracht. Ein Gesetzentwurf der PiS sieht wieder Subventionen für 2021 vor.

Frankreich: Zahlen für TV-Geräte

Rundfunkgebühren fallen für Geräte an, mit denen TV-Programme empfangen werden, das Ganze wird einmal im Jahr zusammen mit der Wohnsteuer berechnet. Aktuell sind es 138 Euro pro Steuerhaushalt. Die Gebühr dient France Télévisions und Radio France als Haupteinnahmequelle. Die Gebühr wird immer wieder in Frage gestellt – zuletzt schlug der für öffentliche Finanzen zuständige Minister ihre Abschaffung im Zuge der Proteste der «Gelbwesten»-Bewegung vor – allerdings ohne Erfolg. Da die Wohnsteuer in den kommenden Jahren in Frankreich abgeschafft werden soll, wird auch eine Reform der Rundfunkgebühr notwendig.

Niederlande haben keinen Rundfunkbeitrag

Es gibt keine Rundfunkbeiträge. Das Ministerium für Medien finanziert alle öffentlichen Sender. Insgesamt betrug der Haushalt für den Rundfunk 2020 rund 830 Millionen Euro. Die Sender sind wie Vereine organisiert und repräsentieren jeweils eine bestimmte ideologische, religiöse oder gesellschaftliche Strömung. Die meisten von ihnen haben noch zusätzliche Einnahmen aus Reklame oder Mitgliedsbeiträgen. Diese freiwilligen Beiträge liegen meist unter zehn Euro im Jahr. 2021 tritt ein neues Mediengesetz in Kraft, und danach wird die Reklame in Radio und TV um die Hälfte reduziert.

Tschechien: Beitragserhöhung liegt lange zurück

Es gibt sowohl eine öffentlich-rechtliche Hörfunkanstalt (Cesky rozhlas/CRo) als auch einen Fernsehsender (Ceska televize/CT). Beide sind voneinander unabhängig und werden durch Beiträge finanziert. Diese liegen für Privathaushalte bei umgerechnet monatlich 1,72 Euro für Radio und 5,16 Euro für Fernsehen. Die jüngste Erhöhung liegt lange zurück – zum 1. Januar 2008. Für 2021 rechnet CT mit Beitragseinnahmen in Höhe von umgerechnet 216 Millionen Euro, der Rundfunk (CRo) mit knapp 80 Millionen.

Großbritannien: Finanzierung auf Umwegen

Zum Rundfunk mit am Gemeinwohl orientierten Programmauftrag gehören neben der BBC die Sender Channel 4, Channel 5 und S4C. Beitragsfinanziert, wenn auch auf Umwegen, sind nur die BBC, der BBC-World Service und der an Walisisch-Sprecher gerichtete Sender S4C. Der Jahresbeitrag in Großbritannien lag für 2020 bei 157,50 Pfund (knapp 174 Euro). Senioren über 75 Jahre waren lange von der Beitragspflicht ausgenommen, seit August gilt das aber nur noch für Menschen, die eine staatliche Aufstockung ihrer Rente erhalten. Premierminister Boris Johnson sprach immer wieder öffentlich über eine zumindest teilweise Abschaffung der Rundfunkbeiträge.

Quelle; digitalfernsehen
 
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