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PC & Internet Er will sein Geld zurück: Kim Dotcom zieht vor den US Supreme Court

Der gebürtige Deutsche Kim Dotcom will jetzt ein zweites wichtiges Verfahren in den USA eröffnen lassen. Sein Anwaltsteam trat mit dem Ersuchen an den Supreme Court, die vor Jahren erfolgte Beschlagnahme seiner Vermögenswerte in den USA für Unrecht erklären zu lassen. Kaum macht Kim Schmitz alias Kim Dotcom mit einem neuen Bitcoin-Unternehmen von sich reden, nutzt er gleich noch die neu gewonnene Aufmerksamkeit, um seinen Fall wieder vor ein Gericht zu bekommen. Dotcom klagt bereits in den USA gegen seine geplante Auslieferung. Derzeit lebt er noch in Neuseeland, wenn es nach den Behörden dort ginge, müsste er aber nun schnellstmöglich nach Amerika ausreisen.

Beschlagnahme vieler Werte

Jetzt versucht Dotcom für sich und seine Familie allem Anschein nach zumindest ein finanziell gesichertes Leben zurückzugewinnen. Er klagt nach Jahren des Wartens gegen die Beschlagnahme seiner Vermögenswerte und entsprechend gegen die Beschlagnahme der Vermögenswerte seiner Familienangehörigen und von Geschäftspartnern, berichtet jetzt die Newsseite Torrentfreak. Es soll dabei um mehrere Millionen US-Dollar gehen. Die USA hatte alle Werte eingefroren, nachdem Dotcom beschuldigt wurde, im großen Stil Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Da sich der Beschuldigte aber nicht in den USA aufhielt, wurde er als "flüchtig" eingestuft und ein Verfahren gegen die Vermögensmasse eröffnet.

So einfach einklagen kann Dotcom seine Werte aber nicht. Dazu müsste zunächst das Hauptverfahren gegen ihn laufen und positiv enden. Bis dahin bleibt nur der von ihm jetzt beschrittene Weg: Er bittet um eine Prüfung der Rechtsmäßigkeit beim Obersten Gerichtshof der USA. Dieser ist in der Entscheidung frei ob die Bitte angenommen wird, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Es geht ums Prinzip
Dotcoms Anwälte fahren jedoch eine ganz besondere Härte auf. Sie meinen, nicht nur ihr Mandant sei falsch behandelt worden, man hätte hierbei eine grundsätzlich falsche Entscheidung über das Vermögen von Staatsangehörigen anderer Nationen getroffen, auf die die US-Behörden gar keinen Zugriff hätten. Die Beschlagnahmungen erfolgten ohne ein vorheriges geregeltes Verfahren und seien damit in Gänze Unrecht.

Quelle; winfuture
 
Zuletzt bearbeitet:
Kim Dotcom - Er will sein Geld zurück

Der einstige Megaupload-Gründer Kim Dotcom alias Kim Schmitz geht nun juristisch gegen seinen Status als Flüchtiger vor. Er bekämpft die Beschlagnahmung seines Vermögens in den USA und wendet sich deswegen mit einem Antrag an den US Supreme Court, so berichtet Torrentfreak.

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In den USA wurden 2014 die Vermögenswerte Kim Dotcoms (geschätzte 67 Millionen Dollar) durch die US-Behörden beschlagnahmt. Die Behörden beschuldigten Schmitz, das Geld durch Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche verdient zu haben. Da sich der Beschuldigte aber nicht in den USA aufhielt, wurde er als „flüchtig“ eingestuft und ein Verfahren gegen die Vermögensmasse eröffnet.

Gegenwärtig versucht Kim Dotcom für sich, seine Familie und seine Mitunternehmer zumindest ein finanziell gesichertes Leben zurückzugewinnen. Nach Jahren des Wartens klagt er nun gegen die Beschlagnahme seiner eigenen Vermögenswerte und zudem gegen die Beschlagnahme der Vermögenswerte seiner Familienangehörigen und Geschäftspartner.

Zunächst jedoch müsste das Hauptverfahren gegen ihn laufen und positiv enden, denn parallel zu diesem Fall bekämpft Kim Dotkom seine Auslieferung in die USA. Bis zu dieser Entscheidung bleibt nur der von ihm jetzt beschrittene Weg: Er bittet um eine Prüfung der Rechtsmäßigkeit beim Obersten Gerichtshof der USA. Jedoch haben die Betroffenen keinen Rechtsanspruch darauf, überhaupt vom Supreme Court angehört zu werden. Dessen Richter nehmen nur wenige der an sie herangetragenen Fälle an, sie sind völlig frei in der Entscheidung, ob die Bitte angenommen wird.

Da das Einfrieren seiner Vermögenswerte nur deshalb möglich war, weil er als Flüchtiger eingestuft wurde, argumentieren die Anwälte von Kim Dotkom nun, dass Dotkom eben kein Flüchtiger war, da er zu diesem Zeitpunkt in Neuseeland lebte und deutscher Staatsbürger ist. Dotcom war noch nie in den USA, konnte also auch nicht von dort flüchten. Ferner melden sich die Angeklagten wöchentlich auf Polizeiwachen in Neuseeland. Auch diese Tatsache ist für Flüchtige völlig untypisch. Außerdem befindet sich das Vermögen nicht in den USA, sondern vorwiegend in Hongkong.

In der Petition an den US Supreme Court sind Dotcoms Anwälte nun generell der Meinung, nicht nur ihr Mandant sei falsch behandelt worden, man hätte hierbei eine grundsätzlich falsche Entscheidung über das Vermögen von Staatsangehörigen anderer Nationen getroffen, auf die die US-Behörden gar keinen Zugriff hätten. Die Beschlagnahmungen erfolgten ohne ein vorheriges geregeltes Verfahren und seien damit nicht rechtens.

Quelle: Tarnkappe
 
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